H.R. 2014-031: Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 2.114 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Dominic Stone.



  • Honorable Members of Congress:


    Der Gentleman aus New Alcantara, Mr. David Clark, hat den folgenden Entwurf eingebracht.


    Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
    Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.


    Der Antragsteller hat das erste Wort.




    Vice President of Congress




    Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill


    Section 1 – Purpose and citation
    (1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit Schusswaffen, zerstörerischem Gerät und militärischem Gerät.
    (2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Firearms and Explosives“.


    Section 2 – Definitions
    Im Sinne dieses Gesetzes ist
    - eine Schusswaffe
    a) jede Waffe, die gebaut oder geeignet ist, ein Projektil oder einen Gegenstand, der einem Projektil ähnlich ist, mittels einer Explosion abzufeuern,
    b) der Rahmen oder das Gehäuse einer solchen Waffe,
    c) ein Schalldämpfer für solche Waffen,
    d) eine Zerstörungsvorrichtung.
    - ein zerstörerisches Gerät
    a) jedes explodierende, aufheizende oder giftige Gas
    b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
    c) jede Waffe, die, ohne eine Schusswaffe zu sein, gedacht oder geeignet ist, ein Projektil auszustoßen,
    d) Gegenstände oder Bauteile, die dafür gedacht sind, einen Gegenstand in ein gefährliches Gerät umzuwandeln,
    e) jeder Gegenstand, den der Attorney General als vergleichbar zu den vorgenannten einstuft,
    nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als Waffe erklärt oder die lediglich für kulturelle Zwecke gebraucht werden sollen,
    - ein militärisches Gerät
    a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
    b) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, schwer gepanzerte Fahrzeuge,
    c) Raketenwerfer,
    d) Artillerie, Minen,
    e) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
    f) Torpedos und Bomben,
    g) panzerbrechende Waffen,
    h) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
    - eine Waffe eine Schusswaffe, ein zerstörerisches oder ein militärisches Gerät.

    Section 3 – Comerce

    (1) Die Einfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät in die Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung oder Lizensierung des Handelsministeriums, die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
    (2) Die Ausfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem oder militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
    (3) Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates kann durch das Justizministerium untersagt werden, bedarf aber wenigstens der Genehmigung oder Lizensierung der Behörden der betroffenen Staaten. Die Verbringung von militärischem Gerät über die Grenzen eines Staates bedarf der Genehmigung durch das Justizministerium, sofern es nicht durch die Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes vorgenommen wird.

    Section 4 – Unlawful actions

    (1) Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Lizenz oder Genehmigung geschieht. Sie ist ein Vergehen der Klasse B im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse C.
    (2) Wer eine Waffe verkauft, ohne zuvor die Identität des Käufers zu erfassen und festzuhalten, um sie auf Verlangen den Behörden mitzuteilen, oder dafür sorgt, dass eine von ihm verkaufte Waffe nicht einem Käufer zuordenbar ist, begeht ein Vergehen der Klasse C im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches.
    (3) Wer eine Waffe verkauft, ohne dafür entweder die Zulassung der durch den Attorney General beauftragten Bundesbehörde oder des Staates, in dem er die Waffe verkauft, zu besitzen, begeht ein Vergehen der Klasse A im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse B.
    (4) Wer eine Waffe an eine Person verkauft, ohne vorher die Auskunft der Behörden einholt zu haben, ob diese Person wegen Geisteskrankheit oder aufgrund der Begehung von Straftaten, die entweder gegen Leib und Leben oder körperliche Unversehrtheit gerichtet oder unter Mitführung einer Waffe begangen wurde, begeht ein Vergehen der Klasse A im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches.
    (5) Wer eine Waffe mit sich führt oder besitzt, obwohl er die dafür notwendige Genehmigung der durch den Attorney General beauftragten Bundesbehörde oder des Staates, in dem er seinen Wohnsitz hat, nicht besitzt, begeht ein Vergehen der Klasse A im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches. Ein Verbrechen der Klasse D begeht, wer eine Waffe mit sich führt oder besitzt, obwohl im dieses Recht wegen Geisteskrankheit oder Begehung von Straftaten, die entweder gegen Leib und Leben oder körperliche Unversehrtheit gerichtet oder unter Mitführung einer Waffe begangen wurde, durch das zuständige Gericht aberkannt wurde.

    Section 5 – Final Provisions

    (1) Das Geset tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.
    (2) Auf die Bestimmungen der Section 4 soll der Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act ungeachtet seiner Beschränkung durch Section 2, Subsection 2, Clause 6 Anwendung finden.

  • Mr Speaker,
    Waffen gleich welcher Art sind gefährlich und - ich denke, da sind wir uns einig - sollten nicht Handelsgüter wie Dinge des täglichen Bedarfs sein. Vielmehr bedürfen sie einer Regulierung, die es den Menschen ermöglicht, Waffen zu besitzen, wenn sie das für nötig halten, es aber gleichzeitig auch anderen erlaubt, in Sicherheit leben zu können.
    Dazu gehört insbesondere, dass nicht jeder ohne weiteres Waffen in die Vereinigten Staaten ein- oder ausführen kann und das der Verkehr von Waffen zwischen den Bundesstaaten kontrolliert abläuft. Dafür ist der Bund, dafür sind wir als Kongress verantwortlich und das will dieses Gesetz erreichen. Hinzu kommen noch gewisse Sorgfaltspflichten von Verkäufern, die eine Einschränkung des Verkaufs und Besitzes von Waffen in besonderen Fällen verhindern sollen.
    Dabei fällt mir auf, dass in Section 4, Subsection 4 einige Worte verloren gegangen sind, es müsste heißen: "begangen wurde, dieses Recht aberkannt wurde, , begeht ein Vergehen der Klasse A im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches."
    Ich verweise gerne darauf, dass dieser Entwurf den Rechten und Interessen der Staaten Rechnung trägt, große Teile nur greifen, wenn die Staaten noch keine eigenen Waffengesetze erlassen haben und die Staaten ebenso die Möglichkeit haben, von den Bestimmungen der Section 4 abzuweichen, im Wege der Ausnahme nach Section 5, Subsection 2.

  • Madam President,


    Ich lehne diese Vorlage rundweg ab. Nicht nur ist sie mehr als dürftig formuliert, sondern bestreitet auch das in unserer Kultur und Tradition tief verankerte Recht auf Selbstverteidigung. Ein freiheitliches Land wie es die Vereinigten Staaten sind lebt vom Vertrauen der Bürger in den Staat und ebenso, wenn nicht noch mehr, vom Vertrauen des Staates in seine Bürger.


    Heute haben wir ein System dass es jedem Bundesstaat ermöglicht sein Waffenrecht auf die individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen. Dieses System hat sich hervorragend bewährt und ich sehe keinen Grund es durch diese zentralistische Regelung zu ersetzen.

  • Mr Speaker,
    Vertrauen ist sicher wertvoll und gut - und doch gibt es gerade in so sensiblen Bereichen wie dem Waffenrecht Grenzen des Vertrauens in die Bürger, die gesetzt werden, damit alle Bürger Vertrauen in den Staat haben können. Das Recht auf Selbstverteidigung wird durch den Entwurf nicht eingeschränkt.
    Ebenso wenig wird die Möglichkeit der Bundesstaaten beschränkt, ein eigenes Waffenrecht zu erlassen respektive zu erhalten. Stattdessen werden nur die Bereiche reguliert, die in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen.

  • Mr. Speaker,


    grundsätzlich begrüße ich die Intention dieses Antrages.


    Vielleicht würde der Senator für Assentia ja einem Kompromiss zustimmen, der sich ausschließlich auf sogenannte Kriegswaffen bezieht.

  • Mr Speaker,
    die ehrenwetrte Senatoren für Serena macht einen Vorschlag, der zwar vielleicht ein Problem, aber nicht massenhaft andere lösen würde: Ich halte es für wichtig, dass grundsätzlich jeder Im- und Export von Waffen kontrolliert wird.

  • Madam President, Mr. Speaker, Honorable Members of the Congress,


    Ich stimme diesem Antrag voll und ganz zu, meiner Meinung nach geht die Regulierung des Im- und Exports zwischen den Vereinigten Staaten und dem Ausland garnicht weit genug, allerdings würde mein Antrag sicherlich selbst auf Widerstand in der eigenen Partei treffen, da es ein zu großer Akt währe.


    Senator Baumgartner, ich denke der Antrag ist so dürftig formuliert um die von Ihnen erwähnten Freiheiten zu schützen, ich denke der währte Congressman Clark hätte sich auch ruhig strenger formuliert wenn er wollte, doch die Freiheiten der Bundesstaaten müssen, da Haben Sie Senator ganz recht erhalten bleiben damit wir nicht zu zentralistisch werden, aber letztendlich müssen wir feststellen, das die Föderation die Verantwortung hat, Regelungen zu treffen die die Bundesstaaten nicht haben, deswegen halte ich den Antrag für ausgeglichen und sehr-wohl akzeptabel.


    Vielen Dank.

  • Madam President,


    Ein faktisches Verbot von Schusswaffen und auch von gepanzerten Fahrzeugen, welche schlussendlich nur dem Schutz dienen, findet wie bereits angesprochen meine Zustimmung nicht. Über ein Verbot reiner Kriegswaffen, namentlich etwa Sprengstoff, liesse sich indessen Reden.

  • Madam President,


    wo der ehrenwerte Senator aus Assentia hier ein faktisches Verbot von Schusswaffen erkennen will, müsste er bitte noch einmal erklären.
    Desweiteren werden lediglich schwer gepanzerte Fahrzeuge als militärisches Gerät eingestuft und dürfen somit nur zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates importiert werden.
    Ein "normales" ziviles gepanzertes Fahrzeug, beispielsweise mit schusssicherem Glas, das natürlich primär dem Personenschutz dient, wäre durch diesen Entwurf nicht betroffen.



    Ich halte es für wichtig und richtig mit diesem Entwurf eine Grundlage zu schaffen, Import und besonders auch den Export von Waffen und militärischem Gerät zu beeinflussen.
    Ein unkontrollierter Verkauf eben dieser an aggressive oder unberechenbare Staaten oder Staaten die Menschenrechte mit Füßen treten und beispielsweise Waffengewalt gegen friedliche Demonstranten anwenden, wäre im ersten Fall sehr unklug und im zweiten moralisch nicht vertretbar.


    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Madam President,


    Die vorliegende Bill ist schlicht untragbar.


    Die angewandten Waffendefinitionen sind unpräzise, die Handelsrestriktionen für Schusswaffen unnötig. Man merkt sofort, der Entwurf stammt von jemandem der das Recht auf freien Waffenbesitz und somit auf Selbstverteidigung negiert.


    Zudem wüsste ich gerne vom Senator für Astoria State was er denn nun unter einem "schwer gepanzerten Fahrzeug" genau versteht. Der Entwurf ist hier, wie im Grunde durchgehend, ungenau formuliert.

  • Senator Baumgartner,


    einen militärischen Truppentransporter.
    Die Antwort, wo sie nun ein faktisches Verbot von Schusswaffen erkennen wollen, sind sie mir noch schuldig.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

  • Mr Speaker,
    mir zu unterstellen, ich negierte das Recht auf Selbstverteidigung und Waffenbesitz, ist unpräziser als dieser Entwurf: Ich befürworte Regeln, denn in den Händen von psychisch Kranken und Verbrechern haben Waffen nichts zu suchen, ebenso wenig militärische Waffen und Geräte in den Händen von Zivilpersonen. Wer eine Waffe besitzen möchte, soll das tun dürfen, aber er soll sich an gewisse Spielregeln halten, damit unser Land sicher ist. Ich persönlich besitze keine Waffe und halte das auch nicht für notwendig, aber diese Freiheit gehört zu unserer Nation - nicht jedoch ihre Schrankenlosigkeit.


    Den Vorwurf, der Entwurf sei ungenau, kann ich nicht als begründet anerkennen: Er ist präzise, wo das möglich ist und legt die Grundlagen für eine exekutive Ausdifferenzierung wo eine Auflistung von Typen den Umfang des Entwurfs sprengen würde oder die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu sehr einschränken würde. - Das ist durchaus üblich im astorianischen Recht.
    Was schwer gepanzerte Fahrzeuge sind, ist jedoch meines Erachtens recht eindeutig definierbar.

  • Mr. Speaker,


    ich unterstütze die Stoßrichtung der Bill im Bezug auf die gesetzliche Standardisierung der Im- und Exports von Waffen. Der Bund ist hier zuständig und ich erkenne die besondere Funktion von Waffen an, ich denke dass wir es hier nicht mit einem Handelsgut wie jedem anderen zu tun haben, ist offensichtlich. Die Bill des Kollegen Clark würde ich am Ende des Tages gerne mittragen können.


    Bauchschmerzen bereiten mit die SSec. 2 bis 5 der Section 4. Der Bund muss den Außenhandel mit anderen Wirtschaftsräumen regeln, aber die Bill greift mir zu stark in den föderalen Aufbau und die Autonomie der Bundesstaaten ein. Ich kann dem Senator aus Assentia nur zustimmen, hier regulieren wir quasi in die Hoheit der Staaten herein - in Staaten mit laxen Waffengesetzen verschärfen wir beispielsweise die Bestimmung mit dieser Bill. Das steht dem Kongress nicht zu.

  • Mr Speaker,
    Section 4 ist eindeutig eine strafrechtliche Regelungsmaterie, auch hier ist der Bund ohne Zweifel zuständig. Dennoch - und das sage ich hier klar - stimme ich dem ehrenwerten Congressman aus Serena durchaus insoweit zu, als dass es einer Möglichkeit der Staaten bedarf, ihr Waffenrecht souverän zu bestimmen. Dies soll mit Section 5, Subsection 2 gewährleistet sein. Erlassen die Staaten ein Waffengesetz, fällt ein Großteil der Regelungen dieser Section weg. Aber auch ohne Waffengesetz haben die Staaten unter dieser Bill die Möglichkeit, Waffenbesitz zu genehmigen, nicht ohne Grund werden sie als Alternative zum Attorney General genannt.
    Ich bin durchaus bereit, auf die Bedenken der ehrenwerten Senatoren und Congressman einzugehen, beispielsweise durch einer ergänzende Klarstellung, halte aber Section 4 in Gänze für durchaus sinnvoll - die staatenfreundliche nterpretation vorausgesetzt.


  • Mr. Speaker,


    ich kann dem Antragsteller nicht zustimmen. Stellen wir uns einmal vor, ein Bundesstaat hat bewusst überhaupt keine gesetzlichen Einschränkungen, was den Erwerb oder Verkauf von Waffen angeht. Wenn diese Bill Gesetz wird, dann ändert sich das:

      1.) Jeder Käufer muss sich registrieren lassen, wenn er eine Waffe kauft
      2.) Jeder Verkäufer braucht eine gesonderte Lizenz
      3.) Geistig behinderte Menschen und Straftäter dürfen keine Waffen erwerben, die Nachweispflicht liegt beim Verkäufer
      4.) das Recht eine Waffe zu tragen hat nur, wer einen "Waffenschein" besitzt


    Wir könnten gerne darüber diskutieren ob diese Vorschriften sachgemäß sind und eine berechtige Einschränkung der Bürgerrechte bedeuten oder einen willkürlichen Eingriff des Staates. Diese Debatte ist wichtig und muss geführt werden - aber nicht hier im Kongress. Die in ihrem Entwurf enthaltenen Klauseln stellen eine umfassende Regulierung dar, was ganz klar in die Kompetenz der Staaten fällt. Registrierungspflicht, Lizenzpflicht, Waffenscheinspflicht und den Verlust ihrer Rechte nach dem Begehen einer Straftat: Das ist ein ganzer Strauß regulatorischer Maßnahmen.
    Ich kann diesem Entwurf so nicht zustimmen und hoffe dass Sie einsehen, dass wir damit zu stark in bundesstaatliche Gesetzgebung eingreifen würden. Streichen Sie die SSec. 2 bis 5.

  • Mr Speaker,
    ich wiederhole: Wir sprechen hier von strafrechtlichen Normen, zu deren Regelung der Bund ohne Zweifel Recht und Befugnis hat. Gleichwohl wird den Staaten die Befugnis gegeben, davon abzuweichen.
    Halten wir fest:
    1. Die Pflicht die Identität des Käufers festzuhalten ist von dringender Notwendigkeit für die Verfolgung von Straftaten und der Verhinderung des illegalen Handels, wie er verhindert werden soll durch diese Bill. Der Kongress hat jedes Recht, hier einzugreifen.
    2. Jeder Bundesstaat kann eine Zulassung erteilen. Wo bereits ein Waffengesetz besteht, dass den Verkauf regelt, ergibt sich keine Änderung, wo es nicht besteht, kann Abhilfe geschaffen werden. Auch hier gilt wieder: Der illegale Handel, den diese Bill verhindern soll, wird durch diese Bestimmung erschwert. Berechtigtes Interesse des Bundes, zu regulieren.
    3. Ich verweise im Bezug auf Subsection 4 auf meine Korrektur am Anfang der Debatte. Hier wird deutlich, dass diese Bestimmung allein der Durchsetzung der Urteile dient, die noch immer größtenteils durch Bundesgerichte erlassen werden - auch hier muss der Kongress die Möglichkeit der Durchsetzung schaffen, wenn wir nicht Strafvereitelungen Vorschub leisten wollen. Die fundamentalen Prinzipien unseres Landes gebieten, dass wir der Gerechtigkeit Vorschub leisten. Dies gilt analog auch für Subsection 5.


    Die ehrenwerten Senatoren und Congressman werden erkennen, Mr Speaker, dass von Willkür ganz und gar nicht die Rede sein kann und das der Bund keinesfalls seine Kompetenzen überschreiten würde, sondern sich innerhalb des verfassungsmäßigen Rahmens der commerce clause und der judiciary clause bewegt - um es klar zu sagen im Kern dieser Rechtsgebiete.

  • Mr. Speaker,


    der Kollege verfolgt hier eine etwas wirre Argumentation. Sie verhängen Strafen - Bundessache - über Verbrechen, die Sie als solche definieren. In diesem Fall ist das aber klare Staatensache. Was ist denn, wenn die Bürger eines Staates beschließen, dass das Recht, Waffen zu tragen durch die Verfassung genauso garantiert wird, wie einen Müsliriegel zu essen, einer Gruppe anzuschließen oder Donnerstags abends Channel 40 zu schauen. Es ist ein Eingriff in dieses Bürgerrecht, wenn ich mich als Käufer registrieren muss. Dieses Interesse des Staates ist unverhältnismäßig und muss gestutzt werden, wenn es existiert.


    Ich will nicht behaupten, dass das meine Meinung ist. Aber wenn ein Staat das beschließen würde, habe ich kein Recht von Seitens des Bundes, das zu verbieten. "Um von seinem Recht, eine Schusswaffe erwerben und nutzen zu dürfen, gebrauchen machen zu dürfen, muss man sich registrieren lassen. Diese Registrationen sind der dafür zuständigen staatlichen Stelle zukommen zu lassen." - das ist es, was Sie beispielsweise in SSec.2 aussagen. Nur formulieren Sie es nicht als Rechtsvorschrift, sondern die Nichtbefolgung dessen einfach als Straftat. Damit schaffen sie sozusagen negatives Recht und untergraben damit die Gesetzgebung durch die Bundesstaaten.


    Dann könnten wir ja auch ein Gesetz schreiben, dass auf den Verkauf von Alkohol an Minderjährige eine Freiheitsstrafe steht. Damit würden wir den Handlungsspielraum bundesstaatlicher Demokratie dramatisch einschränken und in ein Kompetenzbereich vorstoßen, der dem Kongress gar nicht zusteht.
    In Sonntagsreden geht es oft darum, dass man unseren Föderalismus achtet. Hier haben wir einen ganz klaren Fall von Kompetenzüberschreitung und eine Ausbreitung unseres Einflusses über unsere verfassungsgemäßen Grenzen hinaus. In dieser Form kann ich dem Entwurf nicht zustimmen, was schade ist, da ich die erste Hälfte der Bill unterstütze.

  • Mr Speaker,
    wer schon die bloße Pflicht, sich für den Kauf einer Waffe zu registrieren, als Eingriff in die Bürgerrechte sieht, der lebt möglicherweise in einer Anarchie besser als in einem Rechtsstaat: Wie sollen die Vereinigten Staaten denn die Sicherheit und Bürgerrechte ihrer Bürger gewährleisten, wenn es keinerlei Kontrolle über Schusswaffen gibt?
    Das ist nicht unverhältnismäßig, sondern schlicht und ergreifend notwendig.


    Ich habe dargelegt, warum eine Registrierung Bundessache sein kann und diese Argumentation halte ich weiterhin für tragbar. Wer ernsthaft den Handel mit Waffen regulieren will, der muss auch gegen die unkontrollierte Verbreitung dieser Waffen einschreiten.
    Ein Wegfall der genannten Subsections wäre unverantwortlich, aber eine Umgestaltung hielte ich für möglich.

  • Mr. Speaker,


    diese Meinung bleibt ihnen unbenommen, aber der Kongress ist nunmal einfach nicht das zuständige Organ, das zu definieren. Ich werde mich zur normativen Ebene der Debatte auch gar nicht äußern, weil das hier nicht der Punkt ist.


    Dann tut es mir sehr leid, ich werde den Entwurf in der Abstimmung ablehnen müssen - mit rein kosmetischen Änderungen wird es nicht getan sein. Dieses Gesetz würde den astorischen Föderalismus untergraben und ist ein direkter Angriff auf die Selbstbestimmung der Bundesstaaten und das Prinzip der Subsidiarität. Alle Mitglieder des Kongresses kann ich nur aufrufen, sich gegen den Entwurf zu entscheiden und zu verhindern, dass wir uns als Bundesparlament in eine derartige Position rücken.


    Sollte die Mehrheit dieses Hauses diesem Gesetz zustimmen, werde ich mir überlegen auf dem Rechtsweg gegen diese in meinen Augen verfassungswidrige Bill vorzugehen.

  • Mr Speaker,
    der ehrenwerte Congressman möge doch bitte darlegen, inwieweit Recht, dass auf Grundlage der dem Bund übertragenen Befugnisse innerhalb dieser Befugnisse, nämlich des Handelsrechts oder zur Ausübung dieser Befugnisse - und wiederum im Kompetenzbereich des Bundes, dem Strafrecht - erlassen wird, die föderale Ordnung der Vereinigten Staaten untergraben kann oder gar soll.
    Keine Bestimmung dieses Gesetzes intendiert, das Recht auf Waffenbesitz grundsätzlich zu beschränken.
    Stellen wir aber den unerlaubten Verkauf von Waffen nicht unter Strafe, können wir die bundesgesetzliche Regelung direkt in die Tonne treten, das wäre dann Bürokratie ohne Auswirkungen. Stellen wir nicht sicher, dass die Waffe einem Käufer zugeordnet werden kann, können wir den Handel ebenso wenig effektiv kontrollieren.
    Stellen wir nicht sicher, dass gerichtliche Entscheidungen vollstreckbar sind, beugen wir das Recht der Vereinigten Staaten, beugen wir unsere Verfassung und machen uns schuldig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!