Tobacco Act

  • STATE OF SERENA



    "Impavidi progrediamur"


    Official Document - Attested Copy


    TOBACCO ACT


    Has come into force on:


    28 July 2013
    Signed into law by Governor Melissa Brandenburg


    Has been amended on:


    n/a

    Tobacco Act


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Tabakerzeugnissen und das Rauchen in der Öffentlichkeit im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Tobacco Act.


    Section 2 - Statutory Definition
    Tabakerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes sind unter Verarbeitung von Laubblättern der Tabakpflanze (Nicotinea) hergestellte, für den menschlichen Genuss durch Rauchen, Schnupfen oder Kauen bestimmte Erzeugnisse.


    Section 3 - Basic Rule
    (1) Tabakerzeugnisse dürfen hergestellt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.
    (2) Tabakerzeugnisse dürfen auch unter Beigabe zusätzlicher Geschmacks- und Aromastoffe hergestellt werden.


    Section 4 - Age Restrictions
    (1) Tabakerzeugnisse dürfen nur an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verkauft oder abgegeben werden.
    (2) Als Abgabe von Tabakerzeugnissen im Sinne von SSec. 1 gilt nicht deren Abgabe an eine Person unter 16 Jahren, durch deren gesetzlich zu ihrer Pflege und Erziehung berechtigten und verpflichteten Person, oder mit Zustimmung dieser Person.
    (3) Tabakerzeugnisse dürfen in der Öffentlichkeit nur von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, konsumiert werden.


    Section 5 - Labeling and Advertisement
    (1) Bei für den Verkauf im Einzelhandel bestimmten Tabakerzeugnisse sind deren Gehalt an Nikotin und Kondensat (Teer) durch den Hersteller auf der Verpackung oder dem Etikett anzugeben.
    (2) In der Werbung für Tabakerzeugnisse ist deren Gehalt an Nikotin und Kondensat (Teer) schriftlich mit anzugeben.
    (3) Unter Verwendung von Bezeichnungen wie "Light" oder sinnverwandten Begriffen dürfen nur Tabakerzeugnisse mit einem gegenüber dem marktüblichen Wert um mindestens die Hälfte reduzierten Gehalt an Nikotin und Kondensat (Teer) vermarktet werden.
    (4) Personen unter 18 Jahren dürfen weder für Tabakerzeugnisse werben, noch darf Werbung für Tabakerzeugnisse sich ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren wenden.


    Section 6 - Localized Bans and Restrictions
    (1) In öffentlichen Gebäuden, sowie an Arbeitsstätten in geschlossenen Räumen, mit Ausnahme solcher des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes, ist das Rauchen nur in räumlich abgetrennten, besonders ausgewiesenen Raucherbereichen, die von den Kunden oder Beschäftigten nicht betreten oder durchquert zu werden brauchen, gestattet.
    (2) In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten, ausgenommen in schienengebundenen öffentlichen Verkehrsmitteln des Personenfernverkehrs, in denen das Rauchen in räumlich abgetrennten, besonders ausgewiesenen Raucherbereichen, die von den Reisenden nicht betreten oder durchquert zu werden brauchen, gestattet ist. Der Raucherbereich darf dabei nicht mehr als ein Drittel der in einem Verkehrsmittel vorhandenen Sitzplätze einnehmen.
    (3) Betriebe des Vergnügungsgewerbes haben durch ein von außen gut sichtbar im Eingangsbereich angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt anzugeben, ob in ihnen das Rauchen gestattet oder verboten ist. Sie können abweichend davon das Rauchen in räumlich abgetrennten, besonders ausgewiesenen Raucherbereichen erlauben, die von den Kunden nicht betreten oder durchquert zu werden brauchen, in diesem Fall sind im Eingangsbereich beide Zeichen anzubringen.
    (4) Betriebe des Beherbergungsgewerbes haben für Unterkunftsräume einzeln festzulegen und durch ein an der Tür angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt auszuweisen, ob in diesen das Rauchen jeweils gestattet oder verboten ist, für Aufenthalts- und Gesellschaftsräume gilt SSec. 3 entsprechend.


    Section 7 - Penal Provisions
    (1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
    (2) Übertretungen sind:

      - der Verkauf oder die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren (Sec. 4, SSec. 1);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung im Einzelhandel verkaufter Tabakerzeugnisse (Sec. 5, SSec. 1, 2 und 3);
      - die Werbung für Tabakerzeugnisse mittels Personen unter 18 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren gerichtete Werbung für Tabakerzeugnisse;
      - das Rauchen in der Öffentlichkeit entgegen einem entsprechenden Verbot (Sec. 6);
      - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die falsche Kennzeichnung von oder in Betrieben des Vergnügungs- und Beherberungsgewerbes (Sec. 6, SSec. 3 und 4).

    Section 8 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    Appendix


    "Smoking permitted" Sign:



    "Smoking prohibited" Sign:


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