2013-020 Serena Penal Code Introduction Bill

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 6.320 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Melissa Brandenburg.

  • State Council of Serena



    "Impavidi progrediamur"


    [Debate] 2013-020 Serena Penal Code Introduction Bill


    Honorable State Councilors!


    Governor Melissa Brandenburg hat den angehängten Entwurf (Angehangen an diesem und den nächsten Beitrag) zur Debatte eingebracht.


    Die Dauer der Aussprache wird auf 96 Stunden festgesetzt, und kann auf entsprechenden Antrag verlängert oder verkürzert werden.


    Der Antragstellerin steht die erste Wortmeldung zur Begründung zu.


    J. E. Mullenberry
    Joaquín Edward Mullenberry
    Chairman of the State Council


    Serena Penal Code Introduction Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz dient der Einführung eines Strafgesetzbuches des Staates Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Serena Penal Code Introduction Act.


    Section 2 - Introduction of the Serena Penal Code
    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird nachstehender Serena Penal Code eingeführt:

    Serena Penal Code


    Official Table of Contents


    CHAPTER 1: PRELIMINARY PROVISIONS


    Aritcle I - Application of the Serena Penal Code


    Section 1 - Scope of Application
    Section 2 - Limits of Application
    Section 3 - Area of Application


    Article II - Types of Offenses and their Legal Consequences


    Section 1 - Felonies
    Section 2 - Misdemeanors
    Section 3 - Infractions
    Section 4 - Fines
    Section 5 - Hate crimes
    Section 6 - Probation
    Section 7 - Parole
    Section 8 - Side-Effects of Felony Convictions
    Section 9 - Habitual felons
    Section 10 - Conversion of Convictions


    Article III - Prescription


    Section 1 - Prescription of Prosecution
    Section 2 - Prescription of Punishment


    Article IV - Unlawfulness, Malice and Culpability


    Section 1 - Unlawfulness
    Section 2 - Self-Defense and Alter Ego Defense
    Section 3 - Justifying Hartitude
    Section 4 - Malice
    Section 5 - Culpabilitiy
    Section 6 - Diminished Responsibility
    Section 7 - Mistake of Law
    Section 8 - Exculpating Hartitude


    Article V - Perpetration and Participation


    Section 1 - Perpetration
    Section 2 - Incitement
    Section 3 - Abedment
    Section 4 - Conspiracy


    Article VI - Attempt


    Section 1 - Attempt of an Offense
    Section 2 - Backpedal from an Attempt


    CHAPTER 2: PARTICULAR PROVISIONS


    Article I - Homicide


    Section 1 - First-Degree Murder
    Section 2 - Second-Degree Murder
    Section 3 - Third-Degree Murder
    Section 4 - First-Degree Manslaughter
    Section 5 - Second-Degree Manslaughter
    Section 6 - Negligent Homicide
    Section 7 - Infanticide
    Section 8 - Feticide
    Section 9 - Abortion


    Article II - Assault and Battery


    Section 1 - Assault
    Section 2 - Aggravated Assault
    Section 3 - Battery
    Section 4 - Aggravetd Battery
    Section 5 - Homicidal Battery
    Section 6 - Negligent Bodily Injury
    Section 7 - Bodily Injury by Mutual Consent


    Article III - Sexual Offenses


    Section 1 - Rape
    Section 2 - Sexual Assault
    Section 3 - Child Sexual Abuse
    Section 4 - Aggravated Child Sexual Abuse
    Section 5 - Minor Child Sexual Abuse
    Section 6 - Child Pornography
    Section 7 - Exhibitionism


    Article IV - Offenses against Freedom and Liberty


    Section 1 - Unlawful detention
    Section 2 - Kidnapping
    Section 3 - Hostage-Taking
    Section 4 - Human Trafficking
    Section 5 - Child Abduction
    Section 6 - Coercion


    Article V – Offenses against Property


    Section 1 - Larceny
    Section 2 - Grand Larceny
    Section 3 - Petty Larceny
    Section 4 - Burglary
    Section 5 - Robbery
    Section 6 - Grand Robbery
    Section 7 - Fraud
    Section 8 - Grand Fraud
    Section 9 - Extortion
    Section 10 - Grand Extortion
    Section 11 - Defalcation
    Section 12 - Grand Defalcation
    Section 13 - Embezzlement
    Section 14 - Grand Embezzlement
    Section 15 - Handling of Stolen Goods
    Section 16 - Grand Handling of Stolen Goods
    Section 17 - Facilitation
    Section 18 - Criminal Mischief
    Section 19 - Arson
    Section 20 - Negligent Arson


    Article VI – Offenses against Home, Honor and Privacy


    Section 1 - Home Invasion
    Section 2 - Libel
    Section 3 - Invasion of Privacy


    Article VII – Offenses against the State of Serena


    Only Section - High treason


    Article VIII – Offenses against Public Order


    Section 1 - False Oath
    Section 2 - False Accusation
    Section 3 - Obstruction of Justice
    Section 4 - Obstructing Officers in the Perfomance of their Duties
    Section 5 - Color of Office
    Section 6 - Falsification of Documents
    Section 7 - Incitement for Offenses


    Article IX – Offenses against Officials' Duties


    Section 1 - Acceptance of an Advantage
    Section 2 - Granting of an Advantage
    Section 3 - Corruption
    Section 4 - Bribery
    Section 5 - Perverting the Course of Justice
    Section 6 - Prosecution of Innocent Persons
    Section 7 - Breach of Secrecy
    Section 8 - Procedural Treason


    CHAPTER 1: PRELIMINARY PROVISIONS


    Article I - Application of the Serena Penal Code


    Section 1 - Scope of Application
    (1) Dieses Gesetz gilt für rechtswidrige Taten, deren Verfolgung und Bestrafung nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten der Gesetzgebung des Staates Serena unterliegt.
    (2) Die allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch für rechtswidrige Taten, die in anderen Gesetzen des Staates Serena mit Strafe bedroht sind.


    Section 2 - Limits of Application
    (1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie begangen wurde, als ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war.
    (2) Die Strafe bestimmt sich nach der Vorschrift, die zum Zeitpunkt der Begehung der Tat gilt.
    (3) Wird die Strafandrohung während der Begehung der Tat geändert, so gilt das Gesetz, das im Zeitpunkt der Beendigung der Tat gilt. Wird die Strafandrohung vor der Entscheidung über die Strafe geändert, so gilt dasjenige Gesetz, das die mildeste Strafe vorsieht.


    Section 3 - Area of Application
    Dieses Gesetz gilt für alle Straftaten, die auf dem Territorium des Staates Serena begangen werden.


    Article II - Types of Offenses and their Legal Consequences


    Section 1 - Felonies
    (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz, oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, oder im Höchstmaß mit der Todesstrafe bedroht sind.
    (2) Verbrechen der Klasse Ia werden mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestraft.
    (3) Verbrechen der Klasse I werden mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu lebenslang, oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestraft.
    (4) Verbrechen der Klasse II werden mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfundzwanzig Jahren bestraft.
    (5) Verbrechen der Klasse III werden mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zwanzig Jahren bestraft.
    (6) Verbrechen der Klasse IV werden mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
    (7) Verbrechen der Klasse V werden mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.


    Section 2 - Misdemeanors
    (1) Vergehen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz, oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht sind.
    (2) Vergehen der Klasse I werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
    (3) Vergehen der Klasse II werden mit Freiheitsstrafe bis zu neun Monaten bestraft.
    (4) Vergehen der Klasse III werden mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.
    (5) Vergehen der Klasse IV werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.


    Section 3 - Infractions
    Übertretungen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz, oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft werden.


    Section 4 - Fines
    (1) Neben oder anstatt einer zeitigen Freiheitsstrafe nach diesem Gesetz oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, kann eine Geldstrafe nach folgenden Maßstäben verhängt werden:

      - neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 25 Jahren eine Geldstrafe bis zu 1.000.000 A$;
      - neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zwanzig Jahren eine Geldstrafe bis zu 500.000 $;
      - neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren eine Geldstrafe bis zu 250.000 $;
      - neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren eine Geldstrafe bis zu 100.000 $;
      - neben oder anstatt einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr eine Geldstrafe bis zu 50.000 $;
      - neben oder anstatt einer Freiheitsstrafe bis zu neun Monaten eine Geldstrafe bis zu 25.000 $;
      - neben oder anstatt einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten eine Geldstrafe bis zu 10.000 $
      - neben oder anstatt einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten eine Geldstrafe bis zu 5.000 $
      - neben oder anstatt einer Freiheitsstrafe bis zu einem Monat eine Geldstrafe bis zu 1.000 $.

    (2) Besondere gesetzliche Bestimmungen oder Regeln des Gemeinen Rechts über die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz für rechtswidrige Handlungen bleiben von den Bestimmungen dieser Section unberührt.


    Section 5 - Hate Crimes
    (1) Hassverbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die Fortbewegung- oder Handungsfreiheit einer Person, zu deren Begehung der Täter durch seinen Hass auf das Opfer auf Grund dessen ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Sprache, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, sexueller Orientierung oder Identität zumindest mitentscheidend motiviert wurde.
    (2) Bei Verurteilung wegen einer als Hassverbrechen begangenen rechtswidrigen Tat richtet sich die Strafe nach dem Strafrahmen der jeweils nächsthöheren Deliktklasse.
    (3) Höchstmaß der Strafe für ein als Hassverbrechen begangenes Verbrechen der Klasse I ist lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung.


    Section 6 - Probation
    (1) Die Vollstreckung von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen Übertretungen oder Vergehen können für eine Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht der Überzeugung ist, dass der Täter sich bereits die Verurteilung zur ausreichenden Ermahnung genügen lässt und es zur Verteidigung der Rechtsordnung zur Vollstreckung der Strafe nicht bedarf.
    (2) Aus gleichem Grund kann auch die Vollstreckung von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen Verbrechen der Klasse V für eine Dauer von fünf Jahren bis zu zehn Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
    (3) Die Vollstreckung von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen Hassverbrechen kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.


    Section 7 - Parole
    (1) Die weitere Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafen kann nach Verbüßung von vier Fünfteln der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Entwicklung des Täters im Strafvollzug erwarten lässt, dass er künftig auch ohne die weitere Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird.
    (2) Die weitere Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann unter den Voraussetzungen der Subsection 1 nach Verbüßung von fünfundzwanzig Jahren der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, sofern im Urteil nicht auf eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung erkannt wurde.
    (3) Über den Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung entscheidet das Gericht, das in erster Instanz die ausgesprochene Strafe verhängt hat.
    (4) Die Bewährungszeit beträgt die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe, zuzüglich der Dauer des zur Bewährung ausgesetzten Strafrestes, im Falle einer lebenslanger Freiheitsstrafe dauert die Bewährungszeit lebenslang.


    Sec. 8 Side-Effects of Felony Convictions
    (1) Wer nach diesem Gesetz, oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt ist, ist in eine von der Regierung des Staates Serena zu führende öffentliche Kartei aufzunehmen. Der Eintrag hat zu umfassen:

      - den vollen Namen des Verurteilten;
      - seinen jeweils aktuellen Wohnsitz;
      - die Tat, wegen der er verurteilt wurde;
      - das Datum der Verurteilung und deren Rechtskraft;
      - das Datum seiner Entlassung aus dem Strafvollzug.

    (2) Personen, die in dieser Kartei geführt werden, sind von der aktiven und passiven Teilnahme an Wahlen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates Serena ausgeschlossen. Sie können kein öffentliches Amt in Diensten des Staates Serena bekleiden.
    (3) Der Eintrag in der Kartei ist nach Ablauf der doppelten Zeit der verhängten Freiheitsstrafe zu löschen, sofern während dieses Zeitraums keine neuen Eintragungen hinzugekommen sind, in diesem Fall beginnt die Frist von neuem zu laufen.


    Section 9 - Habitual Felons
    (1) Wird eine Person, die bereits zweimal wegen Verbrechen nach diesem Gesetz, oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, oder einem Bundesgesetz der Vereinigten Staaten, oder einem Gesetz eines anderen Staates der Vereinigten Staaten, verurteilt wurde, zum dritten Mal eines Verbrechens nach diesem Gesetz, oder einem anderen Gesetz des Staates Serena für schuldig befunden, so ist unabhängig von der Klasse des Verbrechens eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen.
    (2) Bei der Anwendung dieser Section bleiben Verurteilungen außer Betracht, die weder in der Verurteiltenkartei des Bundes, noch eines anderen Staates der Vereinigten Staaten mehr geführt werden.


    Section 10 - Conversion of Convictions
    (1) Sofern und soweit die Strafandrohungen dieses Gesetzes jemals tatsächlich auf eine ID im Sinne des Staatsbürgerschaftsrechts der Vereinigten Staaten anzuwenden sein sollten, gelten die folgenden Umrechnungsregeln:

      - ein Jahr entspricht einem Monat, je drei Monate entsprechen einer Woche, ein Monat entspricht drei Tagen;
      - Geldstrafen sind unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kaufkraft eines Astor-Dollars in der Wirtschaftssimulation angemessen umzurechnen;
      - an die Stelle einer statt einer Freiheitsstrafe verhängten Geldstrafe tritt bei Uneinbringlichkeit wegen Nichtbetriebs einer Wirtschaftssimulation, Nichtteilnahme einer Wirtschaftssimulation, oder fehlenden Einkommens oder Vermögens in der Wirtschaftssimulation die entsprechende Freiheitsstrafe.

    Article III - Prescription


    Section 1 - Prescription of Prosecution
    (1) Eine Tat darf nicht mehr verfolgt werden, wenn der seit der mutmaßlichen Begehung der Tat verstrichene Zeitraum die Dauer der für die Tat angedrohten gesetzlichen Höchststrafe überschreitet, im Falle von Verbrechen der Klasse I nach Verstreichen von fünfundzwanzig Jahren.
    (2) Die Verjährung ruht für den Zeitraum, für den ein Tatverdächtiger sich außerhalb des Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhält.
    (3) Die Verjährung wird durch die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens unterbrochen. Sie beginnt erneut zu laufen, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt oder über einen Zeitraum, der der für die Tat angedrohten gesetzlichen Höchststrafe entspricht, nicht weiter betrieben wurde.
    (4) Verbrechen der Klasse Ia verjähren nicht.


    Section 2 - Prescription of Punishment
    (1) Eine strafgerichtliche Verurteilung darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn der Beginn der Vollstreckung nicht binnen eines Zeitraums ab Rechtskraft der Verurteilung, der der Dauer der verhängten Strafe entspricht, angeordnet wurde, im Falle von Verbrechen der Klasse I binnen fünfundzwanzig Jahren.
    (2) Die Vollstreckung von Verurteilungen wegen Verbrechen der Klasse Ia verjährt nicht.


    Article IV - Unlawfulness, Malice and Culpability


    Section 1 - Unlawfulness
    Rechtswidrig ist jede Tat, die den Tatbestand eines Bundesgesetzes oder des Gesetzes eines Staates verwirklicht, das diese Tat mit Strafe bedroht, ohne das zugleich ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt.


    Section 2 - Self-Defense and Alter Ego Defense
    (1) Nicht rechtswidrig ist eine Tat, die geboten ist, um einen rechtswidrigen Angriff gegen sich oder eine dritte Person abzuwehren.
    (2) Eine Tat ist zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs geboten, wenn:

      - dieser unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat, oder noch andauert;
      - die Tat geeignet ist, den Angriff abzuwehren, und von dem Willen des Angegriffenen geprägt ist, sich gegen diesen zu verteidigen; und
      - die zu erwartenden Folgen der Tat in keinem unerträglichen Missverhältnis zu den zu besorgenden Folgen des Angriffs stehen.

    Sec. 3 Justifying hartitude
    Nicht rechtswidrig ist eine Tat, die geboten und geeignet ist, um eine gegenwärtige, nicht anders abzuwendende Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Eigentum, Ehre oder ein anderes Rechtsgut von sich oder einem anderen abzuwehren. Das gilt jedoch nur, wenn der Wert des durch die Tat geschützten Rechtsgutes den Wert des beeinträchtigten wesentlich überwiegt.


    Section 4 - Malice
    (1) Eine rechtswidrige Tat ist nur strafbar, wenn diese vorsätzlich begangen wurde, oder ihre fahrlässige Begehung im Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht ist.
    (2) Eine rechtswidrige Tat ist vorsätzlich begangen, wenn der Täter bei Begehung der Tat sämtliche Tatumstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, kannte und diese entweder:

      - verwirklichen wollte (direkter Vorsatz ersten Grades);
      - von ihrer Verwirklichung durch seine Tat sicher wusste (direkter Vorsatz zweiten Grades); oder
      - die Möglichkeit ihrer Verwirklichung durch seine Tat zumindest billigend in Kauf genommen hat (Eventualvorsatz).

    Section 5 - Culpabilitiy
    (1) Eine rechtswidrige Tat ist nur strafbar, wenn diese schuldhaft begangen wurde.
    (2) Eine rechtswidrige Tat ist schuldhaft begangen, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat im Stande war, sein Handeln als Unrecht zuerkennen.
    (3) Er war zu dieser Erkenntnis nicht im Stande, wenn er zum Zeitpunkt der Tat von:

      - einer psychischen Erkrankung;
      - einer Minderung seiner Intelligenz; oder
      - einer Störung seines Bewusstseins;

    betroffen war, und dieser Umstand seine Fähigkeit der Erkenntnis von Recht und Unrecht nachweislich ausgeschaltet hat, oder diese Ausschaltung nicht gesichert ausgeschlossen werden kann.


    Section 6 - Diminished Responsibility
    War die Fähigkeit des Täters, seine Tat als Unrecht zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln, zum Zeitpunkt der Tat aus einem der in Section 5 dieses Artikels genannten Gründe vermindert, so kann die Strafe nach Ermessen des Gerichts um eine bis zwei Stufen heruntergesetzt werden, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen, oder von einem Vergehen zu einer Übertretung, und im Falle von Übertretungen neben dem Schuldspruch von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden.


    Section 7 - Mistake of Law
    (1) Eine rechtswidrige Tat ist nicht schuldhaft begangen, wenn dem Täter zum Zeitpunkt der Tat die Einsicht darin fehlte, Unrecht zu tun.
    (2) Beruhte die fehlende Einsicht in das Unrecht einer Tat auf einem vermeidbaren Irrtum des Täters, so ist seine Tat schuldhaft begangen. Die Strafe kann jedoch nach dem Ermessen des Gerichts um eine bis zwei Stufen heruntergesetzt werden, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen oder einem Vergehen zu eine Übertretung, und im Falle eines Vergehens neben dem Schuldspruch von einer Strafe abgesehen werden.


    Section 8 - Exculpating Hartitude
    Nicht schuldhaft begangen ist eine Tat, die geboten und geeignet ist, um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit von sich oder einer anderen, zur Familie gehörenden oder sonst nahestehenden Person abzuwehren. Das gilt nicht, wenn der Täter die Gefahr selbst verursacht hat, oder in einem besonderen Rechtsverhältnis steht, das von ihm verlangt, die Gefahr zu bestehen.


    Article V - Perpetration and participation


    Section 1 - Perpetration
    Täter einer Straftat ist jeder, der diese selbst, gemeinsam mit anderen oder durch andere begeht.


    Section 2 - Incitement
    (1) Anstifter ist, wer andere zu deren vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt.
    (2) Der Anstifter wird wie der Täter bestraft


    Section 3 - Abedment
    (1) Gehilfe ist, wer anderen vorsätzlich zu deren vorsätzlicher und rechtswidriger Tat Beihilfe leistet.
    (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafe für den Täter. Sie ist um eine Stufe herabzusetzen, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen, oder einem Vergehen zu einer Übertretung, im Falle einer Übertretung ist der Gehilfe innerhalb dessen Rahmens milder zu bestrafen als der Täter.


    Section 4 - Conspiracy
    (1) Verschwörung ist ein auf die Begehung rechtswidriger Taten nach diesem Gesetz oder einem anderen Bundesgesetz gerichteter Zusammenschluss mehrerer Person.
    (2) Wegen der im Rahmen einer Verschwörung begangenen rechtswidrigen Taten wird jeder an der Verschwörung Beteiligte nach den entsprechenden Vorschriften bestraft, unabhängig von seiner Täterschaft oder Teilnahme bei einzelnen dieser Taten.


    Article VI - Attempt


    Section 1- Attempt of an Offense
    (1) Eine Straftat versucht, wer tatsächlich und unmittelbar zu deren Verwirklichung ansetzt.
    (2) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens oder einer Übertretung ist strafbar, soweit das Gesetz, das das Vergehen oder die Übertretung definiert, dies bestimmt.
    (3) Der Versuch wird bestraft wie die vollendete Tat, doch kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen um eine eine bis zwei Stufen herabsetzen, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen, oder von einem Vergehen zu einer Übertretung. Höchststrafe für den Versuch eines Verbrechens der Klasse A ist lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung.


    Section 2 - Backpedal from an Attempt
    Wer freiwillig und vor Eintritt des Taterfolges den Versuch aufgibt, eine Straftat zu begehen, einen anderen zur Begehung einer Straftat zu bestimmen, oder einem anderen zu einer Straftat Beihilfe zu leisten, wird wegen Versuchs nicht bestraft.

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • Fortsetzung:


    CHAPTER 2: PARTICULAR PROVISIONS


    Article I - Homicide


    Section 1 - First-Degree Murder
    (1) Mord ersten Grades ist die mit Vorbedacht ausgeführte Tötung einer anderen Person:

      - durch Beibringung eines Giftes oder einer anderen tödlich wirkenden Substanz;
      - durch einen Angriff, zu dessen Ausführung der Täter dem Opfer heimtückisch aufgelauert hat;
      - durch eine Brandstiftung oder die Herbeiführung einer Explosion, oder unter sonstiger Inkaufnahme der Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit Dritter;
      - durch grausame oder unmenschliche Folterung oder Misshandlung des Opfers;
      - durch eine vom Täter zur Tat beauftragte oder bestimmte Person;
      - oder in der Absicht, aus dem Tod des Opfers einen finanziellen oder anderen geldwerten Vorteil zu ziehen.

    (2) Mord ersten Grades ist ferner die Tötung einer Person:

      - zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat;
      - in der Absicht des Täters, sich seiner Festnahme zu entziehen;
      - die Amtsträger des Staates Serena, eines seiner Bezirke oder seiner Kommunen ist, im Dienst, oder mit Beziehung zu ihrem Dienst.

    (3) Mord ersten Grades ist ein Verbrechen der Klasse Ia.


    Section 2 - Second-Degree Murder
    (1) Mord zweiten Grades ist jede andere mit Vorbedacht ausgeführte Tötung einer anderen Person.
    (2) Mord zweiten Grades ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 3 - Third-Degree Murder
    (1) Mord dritten Grades ist die ohne Vorbedacht ausgeführte Tötung einer anderen Person.
    (2) Mord dritten Grades ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 4 - First-Degree Manslaughter
    (1) Totschlag ersten Grades ist die Tötung einer anderen Person ohne Vorbedacht, während der Täter sich in einem Zustand nachvollziehbarer geistiger oder emotionaler Aufregung befand.
    (2) Vorsätzlicher Totschlag ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section 5 - Second-Degree Manslaughter
    (1) Totschlag zweiten Grades ist die grob fahrlässige Tötung einer anderen Person.
    (2) Totschlag zweiten Grades ist ein Verbrechen der Klasse IV.


    Section 6 - Negligent Homicide
    (1) Fahrlässige Tötung ist die Tötung einer anderen Person durch nicht grobe Fahrlässigkeit.
    (2) Fahrlässige Tötung ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section 7 - Infanticide
    (1) Kindstötung ist die Tötung eines neugeborenen Kindes durch seine Mutter, während oder unmittelbar nach der Geburt.
    (2) Kindstötung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 8 - Feticide
    (1) Fetozid ist die Tötung eines ungeborenen Kindes durch eine gegen die schwangere Frau begangene Straftat.
    (2) Fetozid ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 9 - Abortion
    (1) Schwangerschaftsabbruch ist die Einwirkung auf eine schwangere Frau oder ihre Leibesfrucht nach Abschluss der Einnistung der Leibesfrucht in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation), die das Absterben der noch lebenden Leibesfrucht im Mutterleib oder den Abgang der Leibesfrucht in nicht lebensfähigem Zustand herbeiführt, sofern die Tat nicht bereits in Section 7 mit Strafe bedroht ist.
    (2) Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er von einem zugelassen Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, und:

      - aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, um eine Gefahr für das Leben oder die körperliche und geistige Gesundheit der Schwangeren abzuwenden; oder
      - er auf Verlangen der Schwangeren vorgenommen wird, der Arzt die Schwangere vor dem Eingriff umfassend über dessen physische und psychische Bedeutung, Risiken, möglichen Folgen und Alternativen aufgeklärt hat, und seit Abschluss der Nidation nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

    (3) Schwangerschaftsabbruch ist ein Verbrechen der Klasse V.
    (4) Ein Schwangerschaftsabbruch, der von der Schwangeren selbst vorgenommen wird, ist ein Vergehen der Klasse I.


    Article II - Assault and Battery


    Section 1 - Assault
    (1) Tätlicher Angriff ist die unmittelbare Bedrohung einer anderen Person mit gegenwärtiger Gefahr für deren körperliche Unversehrtheit, oder die durch körperliche Berührung des Opfers begangene üble, unangemessene körperliche Behandlung einer anderen Person.
    (2) Tätlicher Angriff ist ein Vergehen der Klasse III.
    (3) Der Versuch eines tätlichen Angriffs ist strafbar.


    Section 2 - Aggravated Assault
    (1) Schwerer tätlicher Angriff ist ein tätlicher Angriff, der:

      - unter Benutzung einer Waffe oder eines anderen Werkzeuges begangen wird;
      - das Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für dessen Leben bedroht;
      - gegen einen Amtsträger des Staates Serena, oder seiner Bezirke oder Kommunen, im Dienst, oder mit Beziehung zu seinem Dienst;

    begangen wird.
    (2) Schwerer tätlicher Angriff ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines schweren tätlichen Angriffs ist strafbar.


    Section 3 -Battery
    (1) Körperverletzung ist die Verursachung oder Förderung eines pathologischen Zustandes bei einer anderen Person.
    (2) Körperverletzung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 4 - Aggravetd Battery
    (1) Schwere Körperverletzung ist eine Körperverletzung, die:

      - durch die Beibringung eines Giftes oder einer sonst gesundheitsschädlichen Substanz;
      - durch die Einwirkung auf den Körper des Opfers mit einer Waffe oder einem anderen Werkzeug;
      - planmäßig, in einer auf Verdeckung der wahren Absicht des Täters berechneten Weise, um dadurch dem Opfer die Abwehr zu erschweren;
      - von mehr als einem Täter gemeinschaftlich;
      - in einer Weise, die das Opfer in die Gefahr des Todes oder einer schwerwiegenden Schädigung seiner Gesundheit bringt;

    begangen wird.
    (2) Schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen der Klasse IV.
    (3) Besonders schwere Körperverletzung ist eine Körperverletzung, die zur Folge hat, dass das Opfer nicht nur vorübergehend:

      - entstellt wird;
      - in Krankheit, Lähmung, Behinderung oder Hilflosigkeit verfällt;
      - das Sehvermögen auf wenigstens einem Auge, das Gehör, die Sprechfähigkeit, die Fortpflanzungsfähigkeit oder ein Glied, das durch ein Gelenk mit dem Körper verbunden ist verliert.

    (4) Besonders schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section 5 - Homicidal Battery
    (1) Körperverletzung mit Todesfolge ist eine Körperverletzung, durch die der Tod des Opfers verursacht wird.
    (2) Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 6 - Negligent Bodily Injury.
    (1) Fahrlässige Körperverletzung ist die fahrlässig begangene Verursachung oder Förderung eines pathologischen Zustandes bei einer anderen Person.
    (2) Fahrlässige Körperverletzung ist ein Vergehen der Klasse III.


    Section 7 - Bodily Injury by Mutual Consent
    Eine Körperverletzung nach den Bestimmungen dieses Artikels ist nicht rechtswidrig, wenn sie:

      - mit dem vorherigen, ausdrücklichen Einverständnis des Opfers;
      - im Interesse der Rettung dessen Lebens, oder der Abwendung der Gefahr einer schwerer als die begangene Körperverletzung wiegenden Schädigung seiner Gesundheit;

    begangen ist.


    Article III - Sexual Offenses


    Section 1 - Rape
    (1) Vergewaltigung ist die Nötigung einer Person dazu:

      - eine sexuelle Handlung am Täter oder einem Dritten vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist;
      - eine solche Handlung des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden;

    durch:

      - unmittelbare körperliche Einwirkung auf das Opfer;
      - Drohung mit unmittelbar bevorstehendem Mord, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung am Opfer oder einer diesem nahestehenden Person;
      - Ausnutzung einer Situation, in der das Opfer dem Täter weder Widerstand leisten, noch Hilfe von dritter Seite erwarten kann.

    (2) Vergewaltigung ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 2 - Sexual Assault
    (1) Sexuelle Nötigung ist die Nötigung einer Person mit den in Section 1 bezeichneten Mitteln dazu, eine sexuelle Handlung anderer Art als in Sektion 1 bezeichnet:

      - am Täter oder einem Dritten vorzunehmen;
      - eine solche Handlung des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden.

    (2) Sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 3 - Child Sexual Abuse
    (1) Sexueller Missbrauch von Kindern ist die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person unter sechzehn Jahren durch eine Person über einundzwanzig Jahren.
    (2) Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 4 - Aggravated Child Sexual Abuse
    (1) Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person unter dreizehn Jahren.
    (2) Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 5 - Minor Child Sexual Abuse
    (1) Minderschwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person zwischen dreizehn und sechzehn Jahren durch eine Person über achtzehn Jahren, wenn das Zustandekommen der sexuellen Handlung durch das Verhalten des Opfers gegenüber dem Täter entscheidend gefördert wurde.
    (2) Minderschwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines minderschweren sexuellen Missbrauch eines Kindes ist strafbar.


    Section 6 - Child Pornography
    (1) Kinderpornographie ist jede Darstellung einer Person unter sechzehn Jahren:

      - bei der Vornahme tatsächlicher oder nachgestellter sexueller Handlungen an sich selbst, dem Täter oder einem Dritten;
      - unbekleidet und in einer unnatürlichen, künstlich geschlechtsbetonten oder sexuell aufreizenden Pose.

    (2) Kinderpornographie ist nicht die in Subsection 1 beschriebene Darstellung einer Person über sechzehn Jahren, die in der Darstellung eine Person unter sechzehn Jahren verkörpert, oder die entsprechende Darstellung einer Person unter sechzehn Jahren durch Beschreibung, Malerei, Zeichnung, Plastik, Computersimulation oder ähnliches, sofern dafür nicht eine Person unter sechzehn Jahren tatsächlich Modell gestanden hat.
    (3) Die Herstellung, die öffentliche Ausstellung oder Vorführung, der Verkauf, die Vermietung, der Verleih, das Verschenken, die sonstige Zugänglichmachung von Kinderpornographie, oder die Einfuhr oder Ausfuhr von Kinderpornographie, um diese nach dieser Subsektion im In- oder Ausland zu verwerten, ist ein Verbrechen der Klasse III.
    (4) Der Besitz oder das sich Verschaffen von Kinderpornographie ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section 7 - Exhibitionism
    (1) Exhibitionismus ist das Entblößen der Genitalien in Gegenwart einer anderen Person, um sich durch die Reaktion des Opfers auf die Entblößung sexuell zu erregen.
    (2) Exhibitionismus ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Article IV - Offenses against Freedom and Liberty


    Section 1 - Unlawful Detention
    (1) Freiheitsberaubung ist das Einsperren einer Person oder jede anderweitige Beraubung ihrer Fortbewegungsfreiheit.
    (2) Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen der Klasse V.
    (3) Freiheitsberaubung, bei der das Opfer für eine Woche oder länger seiner Freiheit beraubt wurde, ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section 2 - Kidnapping
    (1) Erpresserischer Menschenraub ist das Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person mittels Gewalt, List oder Drohung, um die Sorge des Opfers oder dessen Angehörigen um sein Leben, seine Gesundheit, seine Freiheit oder sein sonstiges Wohlergehen zu einer Erpressung (Artikel V, Sektion 7) auszunutzen.
    (2) Erpresserischer Menschenraub ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Sec. 3 Hostage-Taking
    (1) Geiselnahme ist das Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person mittels Gewalt, List oder Drohung, um die Sorge des Opfers oder einer dritten Person um sein Leben, seine Gesundheit, seine Freiheit oder sein sonstiges Wohlergehen zu einer Nötigung (Articel IV, Section 6) auszunutzen.
    (2) Geiselnahme ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 4 - Human Trafficking
    (1) Menschenhandel ist das Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person mittels Gewalt, List oder Drohung, oder die Einschleusung eines auf diese Weise seiner persönlichen Freiheit beraubten Menschen, um diesen:

      - in Sklaverei oder Leibeigenschaft zu verkaufen;
      - zur Prostitution oder Erwerbstätigkeit in persönlicher Abhängigkeit von seinem Arbeitgeber zu zwingen;
      - dem Dienst im Militär oder einer militärähnlichen Einrichtung zuzuführen.

    (2) Menschenhandel ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 5 - Child Abduction
    (1) Kindesentziehung ist die Entziehung oder Vorenthaltung einer Person unter achtzehn Jahren seines gesetzlich rechtmäßigen Personensorgeberechtigten durch eine dritte Person.
    (2) Kindesentziehung ist ein Vergehen der Klasse I, im Falle der Verbringung der Person unter achtzehn Jahren in das Ausland ein Verbrechen der Klasse III.
    (3) Der Versuch einer Kindesentziehung ist strafbar.


    Section 6 - Coercion
    (1) Nötigung ist das rechtswidrige Zwingen einer Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder Drohung.
    (2) Nötigung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Die Nötigung einer anderen Person zu einer sexuellen Handlung ein Verbrechen der Klasse III.
    (3) Der Versuch einer Nötigung ist strafbar.


    Article V – Offenses against Property


    Section 1 - Larceny
    (1) Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache aus dem Besitz einer anderen Person, um sich diese Sache rechtswidrig zuzueignen.
    (2) Diebstahl ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 2 - Grand Larceny
    (1) Schwerer Diebstahl ist ein Diebstahl nach Section 1, wenn der Täter bei Begehung der Tat:

      - eine Sache im Wert von 500 $ oder mehr stiehlt;
      - eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt;
      - ein zum Schutz der gestohlenen Sache bestimmtes Behältnis oder ein Kraftfahrzeug aufbricht.

    (2) Schwerer Diebstahl ist ein Verbrechen der Klasse IV.


    Section 3 - Petty Larceny
    (1) Minderschwerer Diebstahl ist ein Diebstahl nach Section 1, wenn der Täter bei Begehung der Tat eine Sache im Wert von unter 100 $ stiehlt..
    (2) Minderschwerer Diebstahl ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines minderschweren Diebstahls ist strabar.


    Section 4 - Burglary
    (1) Einbruch ist das Eindringen in eine Wohnung oder eine andere geschlossene Räumlichkeit in der Absicht, dort einen Diebstahl nach Section1 zu begehen.
    (2) Einbruch ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section 5 - Robbery
    (1) Raub ist:

      - die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache von einer anderen Person mittels Anwendung von Gewalt oder Drohung;
      - die Nötigung einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung, eine fremde bewegliche Sache herauszugeben;
      - die Anwendung von Gewalt oder Drohung gegen eine andere Person, um sich den Gewahrsam einer einer anderen Person weggenommen fremden beweglichen Sache zu sichern.

    (2) Raub ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 6 - Grand Robbery
    (1) Schwerer Raub ist ein Raub, der unter Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leben oder Gesundheit des Opfers begangen wird.
    (2) Schwerer Raub ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 7 - Fraud
    (1) Betrug ist die Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, um sich auf diese Weise rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
    (2) Betrug ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines Betrugs ist strafbar.


    Section 8 - Grand Fraud
    (1) Schwerer Betrug ist ein Betrug nach Section 7, bei dem der Täter sich einen Vermögensvorteil im Wert von 500 $ oder mehr verschafft.
    (2) Schwerer Betrug ist ein Verbrechen der Klasse IV.


    Section 9 - Extortion
    (1) Erpressung ist das Sich-Verschaffen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Gewalt oder Drohung.
    (2) Erpressung ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section 10 - Grand Extortion
    (1) Schwere Erpressung ist eine Erpressung nach Section 9, bei der der Täter sich einen Vermögensvorteil im Wert von 500 $ oder mehr verschafft.
    (2) Schwere Erpressung ist ein Verbrechen der Klasse IV.


    Section 11 - Defalcation
    (1) Unterschlagung ist das rechtswidrige Sich-Zueignen einer fremden beweglichen Sache.
    (2) Unterschlagung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch einer Unterschlagung ist strafbar.


    Section 12 - Grand Defalcation
    (1) Schwere Unterschlagung ist die Unterschlagung nach Section 11 einer Sache im Wert von 500 $ oder mehr.
    (2) Schwere Unterschlagung ist ein Verbrechen der Klasse IV.


    Section 13 - Embezzlement
    (1) Veruntreuung ist die Beschädigung fremden, der eigenen Verwaltung anvertrauten Vermögens.
    (2) Veruntreuung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 14 - Grand Embezzlement
    (1) Schwere Veruntreuung ist eine Veruntreuung nach Section 13 von Vermögenswerten im Wert von mehr als 10.000 $.
    (2) Schwere Veruntreuung ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section - 15 Handling of Stolen Goods
    (1) Hehlerei ist das Handeltreiben mit aus einer rechtswidrigen Tat erlangten Sachen.
    (2) Hehlerei ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch einer Hehlerei ist strafbar.


    Section 16 - Grand Handling of Stolen Goods
    (1) Schwere Hehlerei ist das Handeltreiben mit aus einer rechtswidrigen Tat erlangten Sachen im Wert von mehr als 500 $.
    (2) Schwere Hehlerei ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 17 - Facilitation
    (1) Begünstigung ist die Hilfeleistung gegenüber einem anderen, um ihm die aus einer rechtswidrigen Tat erlangten Vorteile zu sichern.
    (2) Begünstigung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch einer Begünstigung ist strafbar.


    Section 18 - Criminal Mischief
    (1) Sachbeschädigung ist die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache.
    (2) Sachbeschädigung ist ein Vergehen der Klasse III.
    (3) Der Versuch einer Sachbeschädigung ist strafbar.


    Section 19 - Arson
    (1) Brandstiftung ist das In-Brand-Setzen eines Gebäudes, eines motorbetriebenen Fahrzeuges oder Segelschiffes, eines Wald-, Heide- oder Moorgebietes oder eines land- oder forstwirtschaftlichen pder petrochemischen Erzeugnisses in der Absicht, dieses durch die Brandlegung ganz oder teilweise zu zerstören.
    (2) Brandstiftung ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 20 - Negligent Arson
    (1) Fahrlässige Brandstiftung ist das fahrlässige In-Brand-Setzen einer in Section 19 genannten Sache.
    (2) Fahrlässige Brandstiftung ist ein Vergehen der Klasse I.


    Article VI – Offenses against Home, Honor and Privacy


    Section 1 - Home Invasion
    (1) Hausfriedensbruch ist das unerlaubte Eindringen in die Wohnung oder auf das befriedete Eigentum eines anderen, oder das unerwünschte Verweilen in derselben oder auf demselben.
    (2) Hausfriedensbruch ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines Hausfriedensbruch ist strafbar.


    Section 2 - Libel
    (1) Verleumdung ist die Verbreitung wissentlich unwahrer tatsächlicher Behauptungen in Bezug auf einen Dritten, die geeignet sind, dessen öffentliches Ansehen zu beschädigen.
    (2) Verleumdung ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section - 3 Invasion of privacy
    (1) Verletzung der Privatsphäre ist das unbefugte Veröffentlichen des nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach.
    (2) Verletzung der Privatsphäre ist ein Vergehen der Klasse I.


    Article VII – Offenses against the State of Serena


    Only Section - High treason
    (1) Hochverrat ist jedes Unternehmen, den Bestand des Staates Serena, oder seiner verfassungsmäßigen Ordnung, oder seiner Freiheit von fremder Botmäßigkeit, durch Gewalt, Drohung oder Unterwanderung zu beseitigen.
    (2) Hochverrat ist ein Verbrechen der Klasse Ia.


    Article VIII – Offenses against Public Order


    Section 1 - False Oath
    (1) Meineid ist das falsche Schwören vor einem Gericht des Staates Serena oder einer anderen zur Abnahme beeideter Aussagen befugten Behörde oder Einrichtung .
    (2) Dem Meineid steht die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Aussage gleich.
    (3) Meineid ist ein Verbrechen der Klasse III.
    (4) Meineid, der die Hinrichtung einer unschuldigen Person zur Folge hatte, ist ein Verbrechen der Klasse Ia.


    Section 2 - False Accusation
    (1) Falsche Verdächtigung ist die wissentlich wahrheitswidrige Beschuldigung einer anderen Person einer Straftat gegenüber den Strafverfolgungsbehörden oder einer anderen für die Verfolgung oder Ahndung rechtswidriger Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zuständigen Behörde oder Einrichtung.
    (2) Falsche Verdächtigung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 3 - Obstruction of Justice
    (1) Strafvereitelung ist das rechtswidrige Verhindern durch Tun oder Unterlassen, dass ein anderer wegen einer strafbaren Handlung dem Gesetz entsprechend verfolgt oder bestraft werden kann.
    (2) Nicht strafbar sind Taten nach Subsection 1, die zu Gunsten einer zur Familie des Täters gehörenden Person begangen werden.
    (3) Strafvereitelung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (4) Der Versuch einer Strafvereitelung ist strafbar.


    Section 4 -Obstructing Officers in the Perfomance of their Duties
    (1) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist das Leisten von Widerstand mittels Gewalt oder Drohung gegen die Vornahme einer rechtmäßigen Diensthandlung durch einen zu dieser gesetzlich befugten Amtsträger.
    (2) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar.


    Section 5 - Color of Office
    (1) Amtsanmaßung ist die unberechtigte Führung der Bezeichnung eines öffentlichen Amtes oder die unrechtmäßige Ausübung der mit einem öffentlichen Amt verbundenen Befugnisse.
    (2) Amtsanmaßung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch einer Amtsanmaßung ist strafbar.


    Section 6 -Falsification of Documents
    (1) Urkundenfälschung ist das Nachmachen oder Verfälschen öffentlicher Dokumente, oder die Verwendung nachgemachter oder verfälschter Dokumente im öffentlichen Verkehr.
    (2) Urkundenfälschung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar.


    Section 7 - Incitement for Offenses
    (1) Aufforderung zu Straftaten ist das öffentliche Aufrufen oder Anleiten zu rechtswidrigen Handlungen nach diesem oder einem anderen Gesetz, deren Verwirklichung nach dem Willen des Täters tatsächlich und unmittelbar erfolgen soll.
    (2) Aufforderung zu Straftaten ist ein Vergehen der Klasse I.


    Article IX – Offenses against Officials' Duties


    Section 1 - Acceptance of an Advantage
    (1) Vorteilsannahme ist das Annehmen, Verabreden oder Fordern einer rechtswidrigen Gegenleistung durch einen Amtsträger für die Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung oder die Ausübung seines Dienstes.
    (2) Vorteilsannahme ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 2 - Granting of an Advantage
    (1) Vorteilsgewährung ist das Anbieten, Verabreden oder Erbringen einer rechtswidrigen Gegenleistung an einen Amtsträger für die Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung oder die Ausübung seines Dienstes.
    (2) Vorteilsgewährung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 3 - Corruption
    (1) Bestechlichkeit ist das Annehmen, Verabreden oder Fordern einer Gegenleistung durch einen Amtsträger für die rechtswidrige Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung.
    (2) Bestechlichkeit ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section 4 - Bribery
    (1) Bestechung ist das Anbieten, Verabreden oder Erbringen einer Gegenleistung an einen Amtsträger für die rechtswidrige Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung.
    (2) Bestechlichkeit ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section 5 - Perverting the Course of Justice
    (1) Rechtsbeugung ist die falsche Anwendung eines Gesetzes durch einen Richter oder Beamten zum Nachteil eines an einem Prozess oder Verwaltungsverfahren Beteiligten.
    (2) Rechtsbeugung ist ein Verbrechen der Klasse IV.


    Section 6 - Prosecution of innocent Persons
    (1) Verfolgung Unschuldiger ist die straf.-, ordnungs- oder disziplinarrechtliche Verfolgung einer Personen durch einen Amtsträger, von welcher dieser weiß, dass sie nach dem Gesetz offensichtlich unschuldig ist oder aus anderen Gründen nicht verfolgt werden kann oder darf.
    (2) Verfolgung Unschuldiger ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 7 - Breach of Secrecy
    (1) Geheimnisverrat ist die rechtswidrige Weitergabe einer der Geheimhaltung oder Vertraulichkeit unterliegenden Tatsache oder Beurteilung durch einen Amtsträger.
    (2) Geheimnisverrat ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines Geheimnisverrats ist strafbar.


    Section 8 - Procedural Treason
    (1) Parteiverrat ist der rechtswidrige Beistand in einem Rechtsstreit für gegnerische Parteien durch einen Rechtsanwalt, Amtsträger oder sonstigen Rechtsberater.
    (2) Parteiverrat ist ein Verbrechen der Klasse V.

    Section 3 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • Mr. Chairman,


    vorliegender Gesetzentwurf macht Gebrauch vom jüngst vom Kongress beschlossenen und vom Präsidenten unterzeichneten Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act, indem es ein eigenes Strafgesetzbuch des Staates Serena einführt.


    Dadurch können wir nicht nur auf einem der Kerngebiete staatlicher Aufgaben - dem Strafrecht - eine eigene Rechtskultur unseres Staates entwickeln, sondern schaffen auch eine Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Polizeibehörden unseres Staates, unserer Bezirke und Kommunen, auf dem Gebiet der Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten.


    Der vorliegende Serena Penal Code basiert als Modell auf dem Federal Penal Code, und wurde den Bedürfnissen unseres Staates individuell angepasst: Unnötige, weil weiterhin in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bndes fallende Bestimmungen wurden gestrichen, es wurden eigene Deliktsklassen geschaffen, einzelne Tatbestände weiter ausdifferenziert und/oder (dadurch) einfacher gefasst, und zudem Geldstrafen aufgenommen - für uns ja unproblematischer, da das Gesetz ausgestalterischen Zwecken dient.


    Ferner wurden die Strafrahmen gegenüber dem Strafrecht des Bundes an zahlreichen Stellen mitunter deutlich angehoben. Serena ist zwar ein freier Staat, in dem jeder das Recht haben soll zu tun und zu lassen, was keinem anderen schadet, aber wer sich an diese einfache Grundregel eines gedeihlichen Gemeinwesens nicht hält, der muss gerade in einem freien und toleranten Staat umso rigoroser die Konsequenzen seines Verhaltens zu spüren bekommen!


    Die Maxime in Serena ist: Ein freier Staat, der seinen Bürgern nur die notwendigsten Ver- und Gebote auferlegt, Verstöße dagegen aber konsequent ahndet, anstatt eines "progressiven" Staates, der seinen friedlichen Bürgern politisch korrektes Verhalten haarklein diktiert, und sie für Verfehlungen striezt, aber zugleich Nachsicht gegenüber tatsächlichen Kriminellen übt!


    Aus diesem Grunde wurden insbesondere im Bereich der Eigentumsdelikte, aber auch der Tötungsdelikte, die einzelnen Tatbestände vielfach stärker ausdifferenziert und schulderschwerende Tatumstände definiert, die entsprechend schwerere Strafen nach sich ziehen.


    Der Serena Penal Code sieht auch die Todesstrafe vor, namentlich für Mord ersten Grades, Hochverrat und Meineid, der zur Hinrichtung einer unschuldigen Person führt. Zahlreiche Initiativen aus Kongress wie Bevölkerung, die Todesstrafe aus dem Strafrecht des Bundes zu tilgen, sind erfolglos bzw. ohne nennenswerten Widerhall geblieben, die Mehrheit der Menschen in den Vereinigten Staaten hält an dieser Sanktion für die schwerwiegendsten Verbrechen fest, und der Oberste Gerichtshof hat sie zweifelsfrei als verfassungskonform bestätigt. Ich gehe daher davon aus, dass die Androhung der Todesstrafe für einige der schwersten Verbrechen auch im Strafrecht des Staates Serena den Wünschen einer demokratischen Mehrheit in diesem Staat entspricht.

  • Honorable State Councilors,


    ich begrüße die Bill außerordentlich und heiße auch die vorgesehene Verschärfung des Strafrahmens an zahlreichen Stellen - im Vergleich zum Penal Code des Bundes - sehr willkommen. Der Beibehaltung der Todesstrafe für die schlimmsten Taten werde ich zustimmen.


    Gleichwohl möchte ich sogleich anregen, die in einigen Gesetzen der letzten Zeit (Alcoholic Beverages Act, Firearms Act, Narcotics and Psychotropic Substances Act und Tobacco Act) vorgesehenen Strafbestimmungen im Rahmen der vorliegenden Bill insoweit mitzuändern, als dass ihre sinngemäße Anwendung des Federal Penal Code durch eine sinngemäße Anwendung des Serena Penal Code ersetzt wird.

    JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.

    Former (XXVII.) Vice President of the United States

    Former Member of the House of Representatives

    Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

    "That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

  • Mr. Chairman,


    ich danke für diesen aufmerksamen Hinweis, und tatsächlich hatte ich ursprünglich auch beabsichtigt, die Anpassung der genannten Gesetze mit in den Entwurf des Einführungsgesetzes auszunehmen.


    Verworfen habe ich das jedoch, da zum Zeitpunkt der Einbringung des Entwurfs der Firearms Act sowie der Tobacco Act vom State Council noch nicht angenommen waren, und ich somit nach Annahme vorliegenden Entwurfs einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen wollte, der Alocoholic Beverages Act, Firearms Act, Gambling Act, Narcotics and Psychtotropic Substances Act sowie Tobacco Act in einem Zug ändert.


    Sofern vor Beendigung der Aussprache über diesen Gesetzentwurf die Gambling Bill vom State Council angenommen worden sein sollte, werde ich die entsprechenden Änderungen betreffend alle genannten Gesetze aber gerne noch in den Entwurf mit aufnehmen.

  • Mr. Chairman,


    ich werde mich hierzu gerne äußern, brauche aber aufgrund des Umfangs des Antrags noch etwas Zeit und bitte dies ggf bei der Gestaltung der Aussprache zu berücksichtigen.

  • Mr. Chairman,


    sollte Article II, Section 1 (1) das Höchstmaß in << lebenslange Freiheitsstrafe >> geändert - sowie in Section 1 (2) << mit der Todesstrafe oder >> gestrichen wird, hätte ich ein Problem weniger mit diesem Antrag von Governor Brandenburg.
    Ein weiteres Problem ist jenes, ich sag es ganz frei, dass ich noch immer nicht den ganzen Bill "durchgearbeitet" habe ;) Aber der obige Punkte ist wirklich ausschlaggebend, davon kann ich nicht abweichen.

  • Honorable State Councilors,


    bislang wurde nur seitens eines State Councilors Kritik an der Einführung der Todesstrafe geäußert, so dass ich Stand jetzt nicht davon ausgehe, dass diese Ablehnung die Meinung einer Mehrheit der Bürger dieses Staates widerspiegelt.


    Entsprechend halte ich an dem Entwurf in seiner vorliegenden Form bis auf Weiteres fest.

  • State Council of Serena

    Impavidi progrediamur


    [Debate 2013-020] Serena Penal Code Introduction Bill


    Honorable State Councilors!


    Es besteht offensichtlich weiterer Aussprachebedarf.


    Die Aussprache wird daher nach den Standing Rules vorzeitig um zunächst 48 Stunden verlängert.

  • Mr. Chairman,


    das Gesetz ist lang. Wirklich lang. Zu lang?


    Ich habe die Ausführungen der Antragsstellerin aufmerksam verfolgt und frage mich ob es nicht auch möglich wäre, ein schlankes Gesetz beschränkt auf die von Bundesrecht abweichenden Strafmaßen vorzulegen, statt ein komplettes neues Strafgesetzbuch aufzustellen?


    Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen verstehen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen und welche Strafe darauf steht. Ich bin Föderalist und halte es auch für richtig, dass die Staaten das entscheiden können. Aber können wir nicht - ganz förderalistsich - in einem einheitlichen Rahmen (Bundesegetz Federal Penal Code) die jeweiligen spezifischen Regelungen treffen?

  • Mr. Chairman,


    Ich kann der Kritik des ehrenwerten Councilors Blue nur zustimmen was die Länge dieses Gesetzes angeht.


    Gute Gesetze sind klare und einfache Gesetzte. Und ich sehe hier keinen Sinn darin alles was bereits auf Bundesebene geregelt ist hier noch einmal, teilweise leicht abweichend, erneut zu regeln.


    Der vorliegende Entwurf ist alles andere als bürgerfreundlich und wird daher meine Zustimmung nicht finden.

  • Mr. Chairman,


    ich halte eine rein auf die Länge des Gesetzentwurfes gestützte Kritik für verfehlt. Normalerweise sind die Gesetze unseres Staates nicht allzu lang, aber das Strafrecht ist nun einmal eine komplizierte Materie.


    Ein bloßer Verweis auf das Bundesrecht, wie von State Councilor Blue vorgeschlagen, ist aus zwei Gründen nicht zweckmäßig:


    Erstens hat der Bund den Staat durch Gesetz ermächtigt, das Strafrecht in eigener Souveränität zu regeln, und davon sollten wir auch im vollen eingeräumten Umfange Gebrauch machen. Der Staat Serene ist ein souveräner Staat der Vereinigten Staaten, der seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung selbstständig regelt, keine "Verwaltungseinheit" des Bundes, die evtl. die eine oder andere Regelung für den Geltungsbereich seines Gebietes anpasst.


    Zweitens wäre ein Gesetz, welches in weiten Teilen auf ein Bundesgesetz verweist, erst recht schwierig zu lesen bis unlesbar, weil ständig zwischen dem Strafgesetzbuch Serenas und jenem des Bundes hin- und hergeblättert werden müsste, um zu verstehen, was nun an einer Stelle genau geregelt ist, und wie.


    Und drittens machte uns ein Strafgesetzbuch, welches in weiten Teilen bloß auf das Strafgesetzbuch des Bundes verweist, auch laufend vom Strafrecht des Bundes abhängig: Man immer der Kongress etwas am Strafgesetzbuch des Bundes ändert, das wir nicht - oder nicht in dieser Form - übernehmen wollen - müssen wir unser Strafrecht entsprechend auch ändern.


    Wem dieses Gesetz zu lang oder zu "kompliziert" ist, der müsste entsprechende Kritik auch an das Strafrecht des Bundes richten, und kann nicht ohne logischen Widerspruch auf dieses verweisen, um vorliegenden Gesetzentwurf für überflüssig zu erklären.


    Der Bund regelt das Strafrecht vollständig und in eigener Verantwortung für seinen örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich, und der Staat Serena tut das ebenso auf seine Weise für seinen örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich.


    Irgendwelche Flickwerkgesetze, die nur aus endlosen Querverweisen auf das Bundesrecht und Anpassungen des Bundesrechts bestehen, sind mir nicht zu machen.

  • Mr. Chairman,


    ich werde eine derart langen Gesetz meine Stimme nicht geben. Ich überblicke es nicht und erwarte daher auch nicht von meinen Mitbürgern, es zu überblicken.


    Die Todesstrafe findet unter den hier beschriebenen Voraussetzungen meine Zustimmung. Bleibt die Todesstrafe enthalten, werde ich mit Present stimmen. Wird sie gestrichen, werde ich den Entwurf ablehnen.

  • Mr. Chairman,


    ich kann dem ehrenwerten Councilor Blue versichern, dass ich nicht beabsichtige - ja nicht einmal erwäge - die Todesstrafe aus dem vorliegenden Entwurf zu streichen.


    Und jene ehrenwerten Councilors, die den Entwurf allein der Todesstrafe wegen abzulehnen beabsichtigen, möchte ich darauf hinweisen, dass so lange der Staat Serena über kein eigenes Strafrecht verfügt, subsidiär der Federal Penal Code für das Gebiet unseres Staates fortgilt - und dieser enthält ebenfalls die Todesstrafe.


    Gewonnen hätte durch eine Ablehnung aus diesem Grunde also niemand etwas, allein würde insbesondere den Polizeibehörden unseres Staates die Möglichkeit genommen, in Fällen von Straftaten zu ermitteln und diese aufzuklären, da es dafür keine eigene Rechtsgrundlage im Recht des Staates Serena gäbe, sondern nur das Bundesstrafrecht, für dessen Vollzug das FBI zuständig ist.

  • Mr. Chairman,


    Der vorliegende Entwurf behagt mir nicht. Er scheint mir kaum überschaubar. Auch bin ich nach wie vor nicht der Meinung, dass es nötig ist alles was bereits durch den Federal Penal Code geregelt ist hier noch einmal zu regeln.


    Aufgrund des immensen Umfanges und der Komplexität der Vorlage beantrage ich eine Verlängerung der Aussprache.

  • Mr. Chairman,


    Nach intensivem Studium der Vorlage bin ich zum Schluss gekommen ihr nicht zu zustimmen. Dies aus inhaltlichen Gründen.


    Ich erarbeite zur Zeit einen Gegenvorschlag welchen ich dem Council gerne vorlegen würde. Ich rechne damit diesen Gegenvorschlag im Laufe des morgigen Tages einbringen zu können und bitte daher die Aussprache weiter zu verlängern.

  • Serena Penal Code Introduction Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz dient der Einführung eines Strafgesetzbuches des Staates Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Serena Penal Code Introduction Act.


    Section 2 - Introduction of the Serena Penal Code
    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird nachstehender Serena Penal Code eingeführt:


    Serena Penal Code



    Official Table of Contents


    CHAPTER 1: PRELIMINARY PROVISIONS


    Aritcle I - Application of the Serena Penal Code


    Section 1 - Scope of Application
    Section 2 - Limits of Application
    Section 3 - Area of Application


    Article II - Types of Offenses and their Legal Consequences


    Section 1 - Felonies
    Section 2 - Misdemeanors
    Section 3 - Infractions
    Section 4 - Probation
    Section 5 - Parole
    Section 6 - Conversion of Convictions


    Article III - Prescription


    Section 1 - Prescription of Prosecution
    Section 2 - Prescription of Punishment


    Article IV - Unlawfulness, Malice and Culpability


    Section 1 - Unlawfulness
    Section 2 - Self-Defense and Alter Ego Defense
    Section 3 - Justifying Hartitude
    Section 4 - Malice
    Section 5 - Culpabilitiy
    Section 6 - Diminished Responsibility
    Section 7 - Mistake of Law
    Section 8 - Exculpating Hartitude


    Article V - Perpetration and Participation


    Section 1 - Perpetration
    Section 2 - Incitement
    Section 3 - Abedment


    Article VI - Attempt


    Section 1 - Attempt of an Offense
    Section 2 - Backpedal from an Attempt


    CHAPTER 2: PARTICULAR PROVISIONS


    Article I - Homicide


    Section 1 - First-Degree Murder
    Section 2 - Second-Degree Murder
    Section 3 - Third-Degree Murder
    Section 4 - First-Degree Manslaughter
    Section 5 - Second-Degree Manslaughter
    Section 6 - Negligent Homicide
    Section 7 - Infanticide
    Section 8 - Feticide
    Section 9 - Abortion


    Article II - Assault and Battery


    Section 1 - Assault
    Section 2 - Aggravated Assault
    Section 3 - Battery
    Section 4 - Aggravetd Battery
    Section 5 - Homicidal Battery
    Section 6 - Negligent Bodily Injury
    Section 7 - Bodily Injury by Mutual Consent


    Article III - Sexual Offenses


    Section 1 - Rape
    Section 2 - Sexual Assault
    Section 3 - Child Sexual Abuse
    Section 4 - Aggravated Child Sexual Abuse
    Section 5 - Child Pornography
    Section 6 - Exhibitionism


    Article IV - Offenses against Freedom and Liberty


    Section 1 - Unlawful detention
    Section 2 - Kidnapping
    Section 3 - Hostage-Taking
    Section 4 - Human Trafficking
    Section 5 - Child Abduction
    Section 6 - Coercion


    Article V – Offenses against Property


    Section 1 - Larceny
    Section 2 - Burglary
    Section 3 - Robbery
    Section 4 - Fraud
    Section 5 - Extortion
    Section 6 - Defalcation
    Section 7 - Embezzlement
    Section 8 - Handling of Stolen Goods
    Section 9 - Facilitation
    Section 10 - Criminal Mischief
    Section 11 - Arson
    Section 12 - Negligent Arson


    Article VI – Offenses against Home, Honor and Privacy


    Section 1 - Home Invasion
    Section 2 - Libel
    Section 3 - Invasion of Privacy


    Article VII – Offenses against the State of Serena


    Only Section - High treason


    Article VIII – Offenses against Public Order


    Section 1 - False Oath
    Section 2 - False Accusation
    Section 3 - Obstructing Officers in the Perfomance of their Duties
    Section 4 - Color of Office
    Section 5 - Falsification of Documents
    Section 6 - Incitement for Offenses


    Article IX – Offenses against Officials' Duties


    Section 1 - Acceptance of an Advantage
    Section 2 - Granting of an Advantage
    Section 3 - Corruption
    Section 4 - Bribery
    Section 5 - Perverting the Course of Justice
    Section 6 - Prosecution of Innocent Persons
    Section 7 - Procedural Treason


    CHAPTER 1: PRELIMINARY PROVISIONS


    Article I - Application of the Serena Penal Code


    Section 1 - Scope of Application
    (1) Dieses Gesetz gilt für rechtswidrige Taten, deren Verfolgung und Bestrafung nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten der Gesetzgebung des Staates Serena unterliegt.
    (2) Die allgemeinen Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch für rechtswidrige Taten, die in anderen Gesetzen des Staates Serena mit Strafe bedroht sind.
    (3) Dieses Gesetz findet nur Anwendung auf Personen welchen zum Zeitpunkt der Tat das 16. Lebensjahr vollendet haben.


    Section 2 - Limits of Application
    (1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie begangen wurde, als ihre Strafbarkeit bereits gesetzlich bestimmt war.
    (2) Die Strafe bestimmt sich nach der Vorschrift, die zum Zeitpunkt der Begehung der Tat gilt.
    (3) Wird die Strafandrohung während der Begehung der Tat geändert, so gilt das Gesetz, das zum Zeitpunkt der Beendigung der Tat galt.


    Section 3 - Area of Application
    Dieses Gesetz gilt für alle Straftaten, die auf dem Territorium des Staates Serena begangen werden.


    Article II - Types of Offenses and their Legal Consequences


    Section 1 - Felonies
    (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz, oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, oder im Höchstmaß mit der Todesstrafe bedroht sind.
    (2) Verbrechen der Klasse Ia werden mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestraft.
    (3) Verbrechen der Klasse I werden mit Freiheitsstrafe von 30 Jahren bis zu lebenslang, oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestraft.
    (4) Verbrechen der Klasse II werden mit Freiheitsstrafe von 20 Jahren bis zu 30 Jahren bestraft.
    (5) Verbrechen der Klasse III werden mit Freiheitsstrafe von zehn Jahren bis zu 20 Jahren bestraft.
    (6) Verbrechen der Klasse IV werden mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu zehn Jahren bestraft.
    (7) Verbrechen der Klasse V werden mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.


    Section 2 - Misdemeanors
    (1) Vergehen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz, oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht sind.
    (2) Vergehen der Klasse I werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
    (3) Vergehen der Klasse II werden mit Freiheitsstrafe bis zu neun Monaten bestraft.
    (4) Vergehen der Klasse III werden mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.
    (5) Vergehen der Klasse IV werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.


    Section 3 - Infractions
    Übertretungen sind rechtswidrige Taten nach diesem Gesetz, oder einem anderen Gesetz des Staates Serena, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft werden.


    Section 4 - Probation
    (1) Die Vollstreckung von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen Übertretungen oder Vergehen können für eine Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht der Überzeugung ist, dass der Täter sich bereits die Verurteilung zur ausreichenden Ermahnung genügen lässt und es zur Verteidigung der Rechtsordnung zur Vollstreckung der Strafe nicht bedarf.


    Section 5 - Parole
    (1) Die weitere Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafen kann nach Verbüßung von vier Fünfteln der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Entwicklung des Täters im Strafvollzug erwarten lässt, dass er künftig auch ohne die weitere Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird.
    (2) Die weitere Verbüßung einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann unter den Voraussetzungen der Subsection 1 nach Verbüßung von 30 Jahren der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, sofern im Urteil nicht auf eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung erkannt wurde.
    (3) Über den Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung entscheidet das Gericht, das in erster Instanz die ausgesprochene Strafe verhängt hat.
    (4) Die Bewährungszeit beträgt die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe, zuzüglich der Dauer des zur Bewährung ausgesetzten Strafrestes, im Falle einer lebenslanger Freiheitsstrafe dauert die Bewährungszeit lebenslang.


    Section 6 - Conversion of Convictions
    (1) Sofern und soweit die Strafandrohungen dieses Gesetzes jemals tatsächlich auf eine ID im Sinne des Staatsbürgerschaftsrechts der Vereinigten Staaten anzuwenden sein sollten, gelten die folgenden Umrechnungsregeln:

      - ein Jahr entspricht einem Monat, je drei Monate entsprechen einer Woche, ein Monat entspricht drei Tagen.

      Article III - Prescription

    Section 1 - Prescription of Prosecution
    (1) Eine Tat darf nicht mehr verfolgt werden, wenn der seit der mutmaßlichen Begehung der Tat verstrichene Zeitraum die Dauer der für die Tat angedrohten gesetzlichen Höchststrafe überschreitet, im Falle von Verbrechen der Klasse I nach Verstreichen von fünfundzwanzig Jahren.
    (2) Die Verjährung wird durch die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens unterbrochen. Sie beginnt erneut zu laufen, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt oder über einen Zeitraum, der der für die Tat angedrohten gesetzlichen Höchststrafe entspricht, nicht weiter betrieben wurde.
    (3) Verbrechen der Klasse Ia verjähren nicht.


    Section 2 - Prescription of Punishment
    (1) Eine strafgerichtliche Verurteilung darf nicht mehr vollstreckt werden, wenn der Beginn der Vollstreckung nicht binnen zwölf Monaten angeordnet wird.
    (2) Die Vollstreckung von Verurteilungen wegen Verbrechen der Klasse Ia verjährt nicht.


    Article IV - Unlawfulness, Malice and Culpability


    Section 1 - Unlawfulness
    Rechtswidrig ist jede Tat, die den Tatbestand eines Bundesgesetzes oder des Gesetzes eines Staates verwirklicht, das diese Tat mit Strafe bedroht, ohne das zugleich ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt.


    Section 2 - Self-Defense and Alter Ego Defense
    (1) Nicht rechtswidrig ist eine Tat, die geboten ist, um einen rechtswidrigen Angriff gegen sich oder eine dritte Person abzuwehren.
    (2) Eine Tat ist zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs geboten, wenn:

      - dieser unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat, oder noch andauert;
      - die Tat geeignet ist, den Angriff abzuwehren, und von dem Willen des Angegriffenen geprägt ist, sich gegen diesen zu verteidigen; und
      - die zu erwartenden Folgen der Tat in keinem unerträglichen Missverhältnis zu den zu besorgenden Folgen des Angriffs stehen.

    Sec. 3 Justifying hartitude
    Nicht rechtswidrig ist eine Tat, die geboten und geeignet ist, um eine gegenwärtige, nicht anders abzuwendende Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Eigentum, Ehre oder ein anderes Rechtsgut von sich oder einem anderen abzuwehren. Das gilt jedoch nur, wenn der Wert des durch die Tat geschützten Rechtsgutes den Wert des beeinträchtigten wesentlich überwiegt.


    Section 4 - Malice
    (1) Eine rechtswidrige Tat ist nur strafbar, wenn diese vorsätzlich begangen wurde, oder ihre fahrlässige Begehung im Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht ist.
    (2) Eine rechtswidrige Tat ist vorsätzlich begangen, wenn der Täter bei Begehung der Tat sämtliche Tatumstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, kannte und diese entweder:

      - verwirklichen wollte (direkter Vorsatz ersten Grades);
      - von ihrer Verwirklichung durch seine Tat sicher wusste (direkter Vorsatz zweiten Grades); oder
      - die Möglichkeit ihrer Verwirklichung durch seine Tat zumindest billigend in Kauf genommen hat (Eventualvorsatz).

    Section 5 - Culpabilitiy
    (1) Eine rechtswidrige Tat ist nur strafbar, wenn diese schuldhaft begangen wurde.
    (2) Eine rechtswidrige Tat ist schuldhaft begangen, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat im Stande war, sein Handeln als Unrecht zuerkennen.
    (3) Er war zu dieser Erkenntnis nicht im Stande, wenn er zum Zeitpunkt der Tat von:

      - einer psychischen Erkrankung; oder
      - einer Minderung seiner Intelligenz

    betroffen war, und dieser Umstand seine Fähigkeit der Erkenntnis von Recht und Unrecht nachweislich ausgeschaltet hat, oder diese Ausschaltung nicht gesichert ausgeschlossen werden kann.


    Section 6 - Diminished Responsibility
    War die Fähigkeit des Täters, seine Tat als Unrecht zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln, zum Zeitpunkt der Tat aus einem der in Section 5 dieses Artikels genannten Gründe vermindert, so kann die Strafe nach Ermessen des Gerichts um eine bis zwei Stufen heruntergesetzt werden, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen, oder von einem Vergehen zu einer Übertretung, und im Falle von Übertretungen neben dem Schuldspruch von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden.


    Section 7 - Mistake of Law
    (1) Eine rechtswidrige Tat ist nicht schuldhaft begangen, wenn dem Täter zum Zeitpunkt der Tat die Einsicht darin fehlte, Unrecht zu tun.
    (2) Beruhte die fehlende Einsicht in das Unrecht einer Tat auf einem vermeidbaren Irrtum des Täters, so ist seine Tat schuldhaft begangen. Die Strafe kann jedoch nach dem Ermessen des Gerichts um eine bis zwei Stufen heruntergesetzt werden, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen oder einem Vergehen zu eine Übertretung, und im Falle eines Vergehens neben dem Schuldspruch von einer Strafe abgesehen werden.


    Section 8 - Exculpating Hartitude
    Nicht schuldhaft begangen ist eine Tat, die geboten und geeignet ist, um eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit von sich oder einer anderen, zur Familie gehörenden oder sonst nahestehenden Person abzuwehren. Das gilt nicht, wenn der Täter die Gefahr selbst verursacht hat, oder in einem besonderen Rechtsverhältnis steht, das von ihm verlangt, die Gefahr zu bestehen.


    Article V - Perpetration and participation


    Section 1 - Perpetration
    Täter einer Straftat ist jeder, der diese selbst, gemeinsam mit anderen oder durch andere begeht.


    Section 2 - Incitement
    (1) Anstifter ist, wer andere zu deren vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt.
    (2) Der Anstifter wird wie der Täter bestraft


    Section 3 - Abedment
    (1) Gehilfe ist, wer anderen vorsätzlich zu deren vorsätzlicher und rechtswidriger Tat Beihilfe leistet.
    (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafe für den Täter. Sie ist um eine Stufe herabzusetzen, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen, oder einem Vergehen zu einer Übertretung, im Falle einer Übertretung ist der Gehilfe innerhalb dessen Rahmens milder zu bestrafen als der Täter.


    Article VI - Attempt


    Section 1- Attempt of an Offense
    (1) Eine Straftat versucht, wer tatsächlich und unmittelbar zu deren Verwirklichung ansetzt.
    (2) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens oder einer Übertretung ist strafbar, soweit das Gesetz, das das Vergehen oder die Übertretung definiert, dies bestimmt.
    (3) Der Versuch wird bestraft wie die vollendete Tat, doch kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen um eine eine bis zwei Stufen herabsetzen, auch von einem Verbrechen zu einem Vergehen, oder von einem Vergehen zu einer Übertretung. Höchststrafe für den Versuch eines Verbrechens der Klasse A ist lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung.


    Section 2 - Backpedal from an Attempt
    Wer freiwillig und vor Eintritt des Taterfolges den Versuch aufgibt, eine Straftat zu begehen, einen anderen zur Begehung einer Straftat zu bestimmen, oder einem anderen zu einer Straftat Beihilfe zu leisten, wird wegen Versuchs nicht bestraft.


    EDIT: Inhaltsverzeichnis wurde angepasst.

  • Fortsetzung:


    CHAPTER 2: PARTICULAR PROVISIONS


    Article I - Homicide


    Section 1 - First-Degree Murder
    (1) Mord ersten Grades ist die mit Vorbedacht ausgeführte Tötung einer anderen Person:

      - durch Beibringung eines Giftes oder einer anderen tödlich wirkenden Substanz;
      - durch einen Angriff, zu dessen Ausführung der Täter dem Opfer heimtückisch aufgelauert hat;
      - durch eine Brandstiftung oder die Herbeiführung einer Explosion, oder unter sonstiger Inkaufnahme der Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit Dritter;
      - durch grausame oder unmenschliche Folterung oder Misshandlung des Opfers;
      - durch eine vom Täter zur Tat beauftragte oder bestimmte Person;
      - oder in der Absicht, aus dem Tod des Opfers einen finanziellen oder anderen geldwerten Vorteil zu ziehen.

    (2) Mord ersten Grades ist ferner die Tötung einer Person:

      - zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat;
      - in der Absicht des Täters, sich seiner Festnahme zu entziehen.

    (3) Mord ersten Grades ist ein Verbrechen der Klasse Ia.


    Section 2 - Second-Degree Murder
    (1) Mord zweiten Grades ist jede andere mit Vorbedacht ausgeführte Tötung einer anderen Person.
    (2) Mord zweiten Grades ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 3 - Third-Degree Murder
    (1) Mord dritten Grades ist die ohne Vorbedacht ausgeführte Tötung einer anderen Person.
    (2) Mord dritten Grades ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 4 - First-Degree Manslaughter
    (1) Totschlag ersten Grades ist die Tötung einer anderen Person ohne Vorbedacht, während der Täter sich in einem Zustand nachvollziehbarer geistiger oder emotionaler Aufregung befand.
    (2) Vorsätzlicher Totschlag ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section 5 - Second-Degree Manslaughter
    (1) Totschlag zweiten Grades ist die grob fahrlässige Tötung einer anderen Person.
    (2) Totschlag zweiten Grades ist ein Verbrechen der Klasse IV.


    Section 6 - Negligent Homicide
    (1) Fahrlässige Tötung ist die Tötung einer anderen Person durch nicht grobe Fahrlässigkeit.
    (2) Fahrlässige Tötung ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section 7 - Infanticide
    (1) Kindstötung ist die Tötung eines neugeborenen Kindes durch seine Mutter, während oder unmittelbar nach der Geburt.
    (2) Kindstötung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 8 - Feticide
    (1) Fetozid ist die Tötung eines ungeborenen Kindes durch eine gegen die schwangere Frau begangene Straftat.
    (2) Fetozid ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 9 - Abortion
    (1) Schwangerschaftsabbruch ist die Einwirkung auf eine schwangere Frau oder ihre Leibesfrucht nach Abschluss der Einnistung der Leibesfrucht in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation), die das Absterben der noch lebenden Leibesfrucht im Mutterleib oder den Abgang der Leibesfrucht in nicht lebensfähigem Zustand herbeiführt, sofern die Tat nicht bereits in Section 7 mit Strafe bedroht ist.
    (2) Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er von einem zugelassen Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, und:

      - aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, um eine Gefahr für das Leben oder die körperliche und geistige Gesundheit der Schwangeren abzuwenden; oder
      - er auf Verlangen der Schwangeren vorgenommen wird, der Arzt die Schwangere vor dem Eingriff umfassend über dessen physische und psychische Bedeutung, Risiken, möglichen Folgen und Alternativen aufgeklärt hat, und seit Abschluss der Nidation nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

    (3) Schwangerschaftsabbruch ist ein Verbrechen der Klasse V.
    (4) Ein Schwangerschaftsabbruch, der von der Schwangeren selbst vorgenommen wird, ist ein Vergehen der Klasse I.


    Article II - Assault and Battery


    Section 1 - Assault
    (1) Tätlicher Angriff ist die unmittelbare Bedrohung einer anderen Person mit gegenwärtiger Gefahr für deren körperliche Unversehrtheit, oder die durch körperliche Berührung des Opfers begangene üble, unangemessene körperliche Behandlung einer anderen Person.
    (2) Tätlicher Angriff ist ein Vergehen der Klasse III.
    (3) Der Versuch eines tätlichen Angriffs ist strafbar.


    Section 2 - Aggravated Assault
    (1) Schwerer tätlicher Angriff ist ein tätlicher Angriff, der:

      - unter Benutzung einer Waffe oder eines anderen Werkzeuges begangen wird;
      - das Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für dessen Leben bedroht;

    begangen wird.
    (2) Schwerer tätlicher Angriff ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines schweren tätlichen Angriffs ist strafbar.


    Section 3 -Battery
    (1) Körperverletzung ist die Verursachung oder Förderung eines pathologischen Zustandes bei einer anderen Person.
    (2) Körperverletzung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 4 - Aggravetd Battery
    (1) Schwere Körperverletzung ist eine Körperverletzung, die:

      - durch die Beibringung eines Giftes oder einer sonst gesundheitsschädlichen Substanz;
      - durch die Einwirkung auf den Körper des Opfers mit einer Waffe oder einem anderen Werkzeug;
      - planmäßig, in einer auf Verdeckung der wahren Absicht des Täters berechneten Weise, um dadurch dem Opfer die Abwehr zu erschweren;
      - von mehr als einem Täter gemeinschaftlich;
      - in einer Weise, die das Opfer in die Gefahr des Todes oder einer schwerwiegenden Schädigung seiner Gesundheit bringt;

    begangen wird.
    (2) Schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen der Klasse III.
    (3) Besonders schwere Körperverletzung ist eine Körperverletzung, die zur Folge hat, dass das Opfer nicht nur vorübergehend:

      - entstellt wird;
      - in Krankheit, Lähmung, Behinderung oder Hilflosigkeit verfällt;
      - das Sehvermögen auf wenigstens einem Auge, das Gehör, die Sprechfähigkeit, die Fortpflanzungsfähigkeit oder ein Glied, das durch ein Gelenk mit dem Körper verbunden ist verliert.

    (4) Besonders schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 5 - Homicidal Battery
    (1) Körperverletzung mit Todesfolge ist eine Körperverletzung, durch die der Tod des Opfers verursacht wird.
    (2) Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 6 - Negligent Bodily Injury.
    (1) Fahrlässige Körperverletzung ist die fahrlässig begangene Verursachung oder Förderung eines pathologischen Zustandes bei einer anderen Person.
    (2) Fahrlässige Körperverletzung ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section 7 - Bodily Injury by Mutual Consent
    Eine Körperverletzung nach den Bestimmungen dieses Artikels ist nicht rechtswidrig, wenn sie im Interesse der Rettung dessen Lebens, oder der Abwendung der Gefahr einer schwerer als die begangene Körperverletzung wiegenden Schädigung seiner Gesundheit begangen wurde.


    Article III - Sexual Offenses


    Section 1 - Rape
    (1) Vergewaltigung ist die Nötigung einer Person dazu:

      - eine sexuelle Handlung am Täter oder einem Dritten vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist;
      - eine solche Handlung des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden;

    durch:

      - unmittelbare körperliche Einwirkung auf das Opfer;
      - Drohung mit unmittelbar bevorstehendem Mord, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung am Opfer oder einer diesem nahestehenden Person;
      - Ausnutzung einer Situation, in der das Opfer dem Täter weder Widerstand leisten, noch Hilfe von dritter Seite erwarten kann.

    (2) Vergewaltigung ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 2 - Sexual Assault
    (1) Sexuelle Nötigung ist die Nötigung einer Person mit den in Section 1 bezeichneten Mitteln dazu, eine sexuelle Handlung anderer Art als in Sektion 1 bezeichnet:

      - am Täter oder einem Dritten vorzunehmen;
      - eine solche Handlung des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden.

    (2) Sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen der Klasse II.


    Section 3 - Child Sexual Abuse
    (1) Sexueller Missbrauch von Kindern ist die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person unter sechzehn Jahren durch eine mehr als drei Jahre ältere Person.
    (2) Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 4 - Aggravated Child Sexual Abuse
    (1) Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist die Vornahme sexueller Handlungen an oder mit einer Person unter zwölf Jahren.
    (2) Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen der Klasse Ia.


    Section 5 - Child Pornography
    (1) Kinderpornographie ist jede Darstellung einer Person unter sechzehn Jahren:

      - bei der Vornahme tatsächlicher oder nachgestellter sexueller Handlungen an sich selbst, dem Täter oder einem Dritten;
      - unbekleidet und in einer unnatürlichen, künstlich geschlechtsbetonten oder sexuell aufreizenden Pose.

    (2) Kinderpornographie ist nicht die in Subsection 1 beschriebene Darstellung einer Person über sechzehn Jahren, die in der Darstellung eine Person unter sechzehn Jahren verkörpert.
    (3) Die Herstellung und die Zugänglichmachung von Kinderpornographie, oder die Einfuhr oder Ausfuhr von Kinderpornographie, um diese nach dieser Subsektion im In- oder Ausland zu verwerten, ist ein Verbrechen der Klasse III.
    (4) Der Besitz oder das sich Verschaffen von Kinderpornographie ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 7 - Exhibitionism
    (1) Exhibitionismus ist das Entblößen der Genitalien in Gegenwart einer anderen Person, um sich durch die Reaktion des Opfers auf die Entblößung sexuell zu erregen.
    (2) Exhibitionismus ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Article IV - Offenses against Freedom and Liberty


    Section 1 - Unlawful Detention
    (1) Freiheitsberaubung ist das Einsperren einer Person oder jede anderweitige Beraubung ihrer Fortbewegungsfreiheit.
    (2) Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen der Klasse V.
    (3) Freiheitsberaubung, bei der das Opfer für eine Woche oder länger seiner Freiheit beraubt wurde, ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section 2 - Kidnapping
    (1) Erpresserischer Menschenraub ist das Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person mittels Gewalt, List oder Drohung, um die Sorge des Opfers oder dessen Angehörigen um sein Leben, seine Gesundheit, seine Freiheit oder sein sonstiges Wohlergehen zu einer Erpressung (Artikel V, Sektion 7) auszunutzen.
    (2) Erpresserischer Menschenraub ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Sec. 3 Hostage-Taking
    (1) Geiselnahme ist das Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person mittels Gewalt, List oder Drohung, um die Sorge des Opfers oder einer dritten Person um sein Leben, seine Gesundheit, seine Freiheit oder sein sonstiges Wohlergehen zu einer Nötigung (Articel IV, Section 6) auszunutzen.
    (2) Geiselnahme ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 4 - Human Trafficking
    (1) Menschenhandel ist das Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person mittels Gewalt, List oder Drohung, oder die Einschleusung eines auf diese Weise seiner persönlichen Freiheit beraubten Menschen, um diesen:

      - in Sklaverei oder Leibeigenschaft zu verkaufen;
      - zur Prostitution oder Erwerbstätigkeit in persönlicher Abhängigkeit von seinem Arbeitgeber zu zwingen;
      - dem Dienst im Militär oder einer militärähnlichen Einrichtung zuzuführen.

    (2) Menschenhandel ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 5 - Child Abduction
    (1) Kindesentziehung ist die Entziehung oder Vorenthaltung einer Person unter sechzehn Jahren seines gesetzlich rechtmäßigen Personensorgeberechtigten durch eine dritte Person.
    (2) Kindesentziehung ist ein Vergehen der Klasse I, im Falle der Verbringung der Person unter achtzehn Jahren in das Ausland ein Verbrechen der Klasse III.
    (3) Der Versuch einer Kindesentziehung ist strafbar.


    Section 6 - Coercion
    (1) Nötigung ist das rechtswidrige Zwingen einer Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung durch Gewalt oder Drohung.
    (2) Nötigung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Die Nötigung einer anderen Person zu einer sexuellen Handlung ein Verbrechen der Klasse III.
    (3) Der Versuch einer Nötigung ist strafbar.


    Article V – Offenses against Property


    Section 1 - Larceny
    (1) Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache aus dem Besitz einer anderen Person, um sich diese Sache rechtswidrig zuzueignen.
    (2) Diebstahl ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 4 - Burglary
    (1) Einbruch ist das Eindringen in eine Wohnung oder eine andere geschlossene Räumlichkeit in der Absicht, dort einen Diebstahl nach Section1 zu begehen.
    (2) Einbruch ist ein Verbrechen der Klasse III.


    Section 5 - Robbery
    (1) Raub ist:

      - die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache von einer anderen Person mittels Anwendung von Gewalt oder Drohung;
      - die Nötigung einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung, eine fremde bewegliche Sache herauszugeben;
      - die Anwendung von Gewalt oder Drohung gegen eine andere Person, um sich den Gewahrsam einer einer anderen Person weggenommen fremden beweglichen Sache zu sichern.

    (2) Raub ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 6 - Fraud
    (1) Betrug ist die Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, um sich auf diese Weise rechtswidrig einen Vermögens- oder sonstigen Vorteil zu verschaffen.
    (2) Betrug ist ein Verbrechen der Klasse V.
    (3) Der Versuch eines Betrugs ist strafbar.


    Section 7 - Extortion
    (1) Erpressung ist das Sich-Verschaffen eines rechtswidrigen Vermögens- oder sonstigen Vorteils durch Gewalt oder Drohung.
    (2) Erpressung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 8 - Defalcation
    (1) Unterschlagung ist das rechtswidrige Sich-Zueignen einer fremden beweglichen Sache.
    (2) Unterschlagung ist ein Verbrechen der Klasse V.
    (3) Der Versuch einer Unterschlagung ist strafbar.


    Section 9 - Embezzlement
    (1) Veruntreuung ist die Beschädigung fremden, der eigenen Verwaltung anvertrauten Vermögens.
    (2) Veruntreuung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 10 - Handling of Stolen Goods
    (1) Hehlerei ist das Handeltreiben mit aus einer rechtswidrigen Tat erlangten Sachen.
    (2) Hehlerei ist ein Verbrechen der Klasse V.
    (3) Der Versuch einer Hehlerei ist strafbar.


    Section 11 - Facilitation
    (1) Begünstigung ist die Hilfeleistung gegenüber einem anderen, um ihm die aus einer rechtswidrigen Tat erlangten Vorteile zu sichern.
    (2) Begünstigung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch einer Begünstigung ist strafbar.


    Section 12 - Criminal Mischief
    (1) Sachbeschädigung ist die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache.
    (2) Sachbeschädigung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch einer Sachbeschädigung ist strafbar.


    Section 13 - Arson
    (1) Brandstiftung ist das In-Brand-Setzen eines Gebäudes, eines motorbetriebenen Fahrzeuges oder Segelschiffes, eines Wald-, Heide- oder Moorgebietes oder eines land- oder forstwirtschaftlichen pder petrochemischen Erzeugnisses in der Absicht, dieses durch die Brandlegung ganz oder teilweise zu zerstören.
    (2) Brandstiftung ist ein Verbrechen der Klasse I.


    Section 14 - Negligent Arson
    (1) Fahrlässige Brandstiftung ist das fahrlässige In-Brand-Setzen einer in Section 19 genannten Sache.
    (2) Fahrlässige Brandstiftung ist ein Vergehen der Klasse I.


    Article VI – Offenses against Home, Honor and Privacy


    Section 1 - Home Invasion
    (1) Hausfriedensbruch ist das unerlaubte Eindringen in die Wohnung oder auf das befriedete Eigentum eines anderen, oder das unerwünschte Verweilen in derselben oder auf demselben.
    (2) Hausfriedensbruch ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines Hausfriedensbruch ist strafbar.


    Section 2 - Libel
    (1) Verleumdung ist die Verbreitung wissentlich unwahrer tatsächlicher Behauptungen in Bezug auf einen Dritten, die geeignet sind, dessen öffentliches Ansehen zu beschädigen.
    (2) Verleumdung ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section - 3 Invasion of privacy
    (1) Verletzung der Privatsphäre ist das unbefugte Veröffentlichen des nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach.
    (2) Verletzung der Privatsphäre ist ein Vergehen der Klasse I.


    Article VII – Offenses against the State of Serena


    Only Section - High treason
    (1) Hochverrat ist jedes Unternehmen, den Bestand des Staates Serena, oder seiner verfassungsmäßigen Ordnung, oder seiner Freiheit von fremder Botmäßigkeit, durch Gewalt, Drohung oder Unterwanderung zu beseitigen.
    (2) Hochverrat ist ein Verbrechen der Klasse Ia.


    Article VIII – Offenses against Public Order


    Section 1 - False Oath
    (1) Meineid ist das falsche Schwören vor einem Gericht des Staates Serena oder einer anderen zur Abnahme beeideter Aussagen befugten Behörde oder Einrichtung .
    (2) Dem Meineid steht die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Aussage gleich.
    (3) Meineid ist ein Verbrechen der Klasse III.
    (4) Meineid, der die Hinrichtung einer unschuldigen Person zur Folge hatte, ist ein Verbrechen der Klasse Ia.


    Section 2 - False Accusation
    (1) Falsche Verdächtigung ist die wissentlich wahrheitswidrige Beschuldigung einer anderen Person einer Straftat gegenüber den Strafverfolgungsbehörden oder einer anderen für die Verfolgung oder Ahndung rechtswidriger Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen zuständigen Behörde oder Einrichtung.
    (2) Falsche Verdächtigung ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 3 -Obstructing Officers in the Perfomance of their Duties
    (1) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist das Leisten von Widerstand mittels Gewalt oder Drohung gegen die Vornahme einer rechtmäßigen Diensthandlung durch einen zu dieser gesetzlich befugten Amtsträger.
    (2) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar.


    Section 4 - Color of Office
    (1) Amtsanmaßung ist die unberechtigte Führung der Bezeichnung eines öffentlichen Amtes oder die unrechtmäßige Ausübung der mit einem öffentlichen Amt verbundenen Befugnisse.
    (2) Amtsanmaßung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch einer Amtsanmaßung ist strafbar.


    Section 5 -Falsification of Documents
    (1) Urkundenfälschung ist das Nachmachen oder Verfälschen öffentlicher Dokumente, oder die Verwendung nachgemachter oder verfälschter Dokumente im öffentlichen Verkehr.
    (2) Urkundenfälschung ist ein Vergehen der Klasse I.
    (3) Der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar.


    Section 6 - Incitement for Offenses
    (1) Aufforderung zu Straftaten ist das öffentliche Aufrufen oder Anleiten zu rechtswidrigen Handlungen nach diesem oder einem anderen Gesetz, deren Verwirklichung nach dem Willen des Täters tatsächlich und unmittelbar erfolgen soll.
    (2) Aufforderung zu Straftaten ist ein Vergehen der Klasse I.


    Article IX – Offenses against Officials' Duties


    Section 1 - Acceptance of an Advantage
    (1) Vorteilsannahme ist das Annehmen, Verabreden oder Fordern einer rechtswidrigen Gegenleistung durch einen Amtsträger für die Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung oder die Ausübung seines Dienstes.
    (2) Vorteilsannahme ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section 2 - Granting of an Advantage
    (1) Vorteilsgewährung ist das Anbieten, Verabreden oder Erbringen einer rechtswidrigen Gegenleistung an einen Amtsträger für die Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung oder die Ausübung seines Dienstes.
    (2) Vorteilsgewährung ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section 3 - Corruption
    (1) Bestechlichkeit ist das Annehmen, Verabreden oder Fordern einer Gegenleistung durch einen Amtsträger für die rechtswidrige Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung.
    (2) Bestechlichkeit ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section 4 - Bribery
    (1) Bestechung ist das Anbieten, Verabreden oder Erbringen einer Gegenleistung an einen Amtsträger für die rechtswidrige Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung.
    (2) Bestechlichkeit ist ein Vergehen der Klasse I.


    Section 5 - Perverting the Course of Justice
    (1) Rechtsbeugung ist die falsche Anwendung eines Gesetzes durch einen Richter oder Beamten zum Nachteil eines an einem Prozess oder Verwaltungsverfahren Beteiligten.
    (2) Rechtsbeugung ist ein Verbrechen der Klasse IV.


    Section 6 - Prosecution of innocent Persons
    (1) Verfolgung Unschuldiger ist die straf.-, ordnungs- oder disziplinarrechtliche Verfolgung einer Personen durch einen Amtsträger, von welcher dieser weiß, dass sie nach dem Gesetz offensichtlich unschuldig ist oder aus anderen Gründen nicht verfolgt werden kann oder darf.
    (2) Verfolgung Unschuldiger ist ein Verbrechen der Klasse V.


    Section 7 - Procedural Treason
    (1) Parteiverrat ist der rechtswidrige Beistand in einem Rechtsstreit für gegnerische Parteien durch einen Rechtsanwalt, Amtsträger oder sonstigen Rechtsberater.
    (2) Parteiverrat ist ein Verbrechen der Klasse V.




    Section 3 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!