[Public Debate] National Guard

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 2.748 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sookie Stackhouse.

  • Ladies and Gentlemen


    Gestatten Sie mir, dass ich eine öffentliche Diskussion über ein Thema beginne, das möglicherweise früher als uns allen lieb ist, aktuell werden könnte. Es geht um die Bewältigung von Krisen und Katastrophen und um eines der dafür einsetzbaren Mittel des Staates, die Nationalgarde.


    Ausdrücklich bitte ich nicht nur die Einwohner von Laurentiana um Stellungnahmen, sondern auch Personen von ausserhalb, sofern sich diese dazu berufen fühlen.


    Die Gouverneurin von Serena, Madam Melissa Brandenburg, hat kürzlich in ihrem Heimatstaat ein Gesetz über die Nationalgarde ein- und durchgebracht, welches auf die Schaffung von eigentlichen "Armes Forces of Serena" hinausläuft, welche offenbar Boden-, Luft- und Seestreitkräfte umfassen sollen und den astorischen Streitkräften in einem allfälligen Konfliktfall zu Hilfe eilen können. Die Ausrüstung und Grösse der Nationalgarde wird durch den Gouverneur festgelegt, siehe zweitletzter Absatz des Zitats.


    Im Klartext darf der Gouverneur von Serena nach seinem Belieben eine Staatsstreitmacht aufstellen!


    Da ich mir Gedanken über die Nationalgarde von Laurentiana mache und keine diesbezüglichen Gesetzesvorschriften gefunden habe, habe ich mich nach Mustern umgesehen und die Serena National Guard Bill herangezogen. Doch dabei stellen sich mir schon ein paar Fragen. Die erste ist:


    Frage: Es ist unbestritten, dass ein Staat eine National Guard haben darf. Aber darf diese ein Militär darstellen, und sei es nur im Kleinformat, wie die Streitkräfte des Bundes? Meines Erachtens darf eine National Guard das nicht sein, sondern muss sich auf eine gewisse Ausrüstung, Grösse und Einsatzspektren beschränken.


    Was meinen die ehrenwerten Ladies and Gentlemen, die diese Debatte mitverfolgen?

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Remington,


    Dies ist in der Tat ein wichtiger Punkt den Sie ansprechen. In Assentia ist es ebenfalls so, dass die Nationalgarde eine bewaffnete Einheit inklusive Luftwaffe bildet. Die Truppenstärke ist jedoch gesetzlich geregelt. Es ist in der Tat eine berechtigte Frage wie die Nationalgarde aussehen soll. Ich könnte mir auch einfach eine starke Polizei mit Sonderkommandos und eine Katastrophen-Rettungstruppe vorstellen.

  • Mr. Remington,


    in Sec. 2 des Serena National Guard Act ist der Auftrag der Nationalgarde des Staates Serena festgelegt, nur zu diesen Zwecken kann der Gouverneur als deren Oberbefehlshaber sie einsetzen.


    Die Nationalgarde ist dabei auf ein Zusammenwirken zwischen der Nationalgarde und den Streitkräften der Vereinigten Staaten als ein Element des Zusammenwirkens zwischen Bund und Staaten entsprechend der groben Formel: "Nach außen gewandter Bund, nach innen nach gewandte Staaten" ausgerichtet.


    Neben dem wohl unstreitigen Auftrag der Hilfeleistungen in Fällen von Naturkatastrophen und gemeinen Unglücksfällen hat die Nationalgarde einen "klassisch militärischen" Auftrag nur innerhalb des Staates Serena.


    Dessen einer Teil ist es, eine Reserve von Soldaten auszubilden und vorzuhalten, um im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Territorium des Staates Serena als eines Staates der Vereinigten Staaten zu gewährleisten, dass unbeschadet der etwaigen geographischen Ausdehnung eines Krieges, in dessen Verlauf es zu einem solchen Angriff auf das Territorium der Vereinigten Staaten und des Staates Serena kommt, dessen territoriale Verteidigung sichergestellt ist.


    Dessen zweiter Teil ist es, die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund und Staaten zu bewahren, indem der Staat Serena selbstständig befähigt ist, bewaffnete Aufruhren und Aufstände auf seinem Gebiet zu unterdrücken, ohne dass dazu die Streitkräfte des Bundes eingesetzt werden müssen.


    Es wäre gefährlich, die Gewährleistung der inneren Sicherheit über das von den Polizeibehörden der Staaten und ihrer kommunalen Untergliederungen hinausgehende Maß zentral einer dem Oberbefehl des Präsidenten unterstehenden Berufsarmee zu übertragen. Statt dessen sollte jeder Staat für diese Aufgabe über eine eigene Bürgermiliz verfügen, um militärischen Interventionen der Bundesregierung im Inneren gegen aufständische Teile der Bevölkerung vorzubeugen.


    Aufgabe des Bundes ist es, den Bestand, die Sicherheit und Souveränität der Vereinigten Staaten als Ganzes nach außen hin militärisch zu sichern. Aufgabe der Staaten hingegen ist es, ihren Bestand, ihre Sicherheit und subsidiäre Souveränität nach innen hin zu sichern, was im Einzelfall auch den Einsatz militärischer Mittel gebieten kann, wenn etwa Polizeikräfte nicht ausreichen.


    Indem gerade die sensible Aufgabe der Gewährleistung der inneren Sicherheit mit notfalls militärischen Mitteln dezentralisiert wird, wird einem möglichen Missbrauch militärischer Macht zur Errichtung diktatorischer Strukturen vorgebeugt. Ein irre gewordener Präsident könnte keine auf das Militär gestützte Diktatur errichten, dazu bräuchte es schon gleich sechs irre gewordene Gouverneure auf einmal.


    Ersteres könnte durchaus einmal passieren, zweiteres darf wohl als in der Praxis ausgeschlossen gelten.

  • Madam Governor


    Es gibt aber hohe Stellen des Bundes, die das anders sehen, siehe den dritten beanstandeten Punkt der Verfassung von Savannah. Eine zentrale staatliche Polizeitruppe und zentrale staatliche Katastrophenhilfsverbände - beides zusammengefasst und Nationalgarde genannt - ja, ein eigentliches Militär nein. Landesverteidigung scheint ausschliesslich Sache des Bundes zu sein.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Ach ja, das Bundesjustizministerium - meine Lieblingsbehörde. ;)


    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was aus diesem damaligen Versuch der Bundesregierung geworden ist, die Staaten zu "erziehen", meine aber, das dürfte sich im Sande verlaufen haben. Die Bürgermilizen der Staaten haben eine bis in die Revolutionszeit zurückreichende Tradition, und ich bezweifle, dass die Übertragung der Zuständigkeit für die Landesverteidigung auf den Bund bei Schöpfung unserer Bundesverfassung dahingehend gemeint war, dass es nur noch ein zentrales, dem Präsidenten unterstehendes Berufsheer geben soll und darf.


    Mindestens von Assentia und New Alcantara weiß ich sicher, dass auch diese Staaten Nationalgarden als Milizheere unterhalten, nicht nur kombinierte Staatspolizeien und Katastrophenschutzeinheiten. Sollte der Bund daran Anstoß nehmen, oder vielleicht ganz generell, wäre es wahrscheinlich sinnvoll, sich dieses Themas auch einmal auf bundesgesetzlicher Ebene anzunehmen und den Status der Nationalgarden abzusichern und zu regeln.


    Die Auffassung des damaligen Justizministers jedenfalls dürfte bei den Bevölkerungen der Bundesstaaten kaum durchsetzbar sein.

  • Erlauben Sie mir, die Verfassung der United States of Astor zu zitieren:


    Zitat

    Article VI -The Union and the States


    Section 5 [Competences of the Union and of the States]
    (1) Ausschließlich die Organe des Bundes sollen ermächtigt sein, im Rahmen der ihnen durch die Verfassung zugewiesenen Zuständigkeitsbereiche Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen, betreffend


    - [...]
    - den Unterhalt einer Armee sowie die Landesverteidigung und die nationale Sicherheit;
    - [...]


    Die Verfassung drückt sich doch glasklar aus. Die Landesverteidigung ist ausschliesslich Sache des Bundes. Folglich darf kein Bundesstaat eigenes Militär haben. Eine Nationalgarde hat sich somit auf Mittel zu beschränken, die der Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und der Katastrophenhilfe dienen. Schwere Waffen wie Kampfpanzer, Artillerie und Kampfflugzeuge zählen da nicht dazu.


    Die Nationalgarde ist übrigens auch nicht eine Kampfreserve des Bundes.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Remington,


    Sie haben mich hier definitiv auf eine gute Idee gebracht, ich werde über geeignete Kanäle eine entsprechende Klärung auf Bundesebene anregen. Aber bis dahin können wir meinetwegen gerne noch ein bisschen über das Thema philosphieren. ;)


    Drückt sich die Verfassung nämlich wirklich so "glasklar" aus, wie Sie sagen? Ich behaupte ja dass nicht.


    "Landesverteidigung" und "nationale Sicherheit" etwa bezeichnet doch wohl den Schutz der Vereinigten Staaten gegen potenzielle oder tatsächliche Angriffe von außen, nicht jedoch gegen von innen herrührende gewaltsame Bedrohungen des Bestandes und der verfassungsmäßigen Ordnungen der Bundesstaaten, wie z. B. Unruhen oder bewaffnete Aufstände.


    Hier überträgt die Bundesverfassung den Organen des Bundes keinerlei Kompetenz, solchen Gefahren vorzubeugen und sie ggf. zu bewältigen obliegt allein den Bundesstaaten.


    Und was genau meint eigentlich der Unterhalt einer "Armee?" Nur stehende Armeen, oder auch aus den Bürgern der Bundesstaaten gebildete Milizen, die in Zeiten der Ruhe und des Friedens nur jeweils zu kurzen Ausbildungsabschnitten zusammentreten, und erst im Einsatzfalle umfassend mobilisiert werden?


    Die Geschichte jedenfalls impliziert erstgenannte Deutung, denken Sie z. B. nur an die sog. "Glorreiche Revolution" in Albernia, in deren Ergebnis der vom Volk neu eingesetzte König sich verpflichten musste, in Friedenszeiten kein stehendes Heer zu unterhalten, weil ein solches eine ständige Bedrohung der natürlichen Rechte der Bürger wäre.


    Ebenso ist auch ein stehendes Bundesheer in Friedenszeiten prinzipiell eine Bedrohung der Souveränität der Staaten, insbesondere, wenn dieses auch im Inneren sollte eingesetzt werden können.


    Ich lesen den von Ihnen zitierten Passus der Verfassung deshalb dahingehend, dass erstens zwar nur der Bund ermächtigt ist, ein stehendes Heer zu unterhalten, aber zweitens eben nur zu Zwecken der Landesverteidigung und nationalen Sicherheit, meint also, zur Vorbeugung und Bekämpfung von äußeren Gefahren für die Vereinigten Staaten.


    Für die auch militärische Gefahrenabwehr im Inneren bleiben hingegen allein die Staaten zuständig, und behalten das Recht, zu diesem Zweck aus ihren Bürgern Milizen zu bilden und zu unterhalten, um den inneren Frieden und die innere Sicherheit aufrecht zu erhalten und zu verteidigen.


    Unserer Bundesverfassung liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass jede Form von Macht immer auch zu ihrem Missbrauch verführt, weshalb sie eben möglichst auf unterschiedliche staatliche Organe und Ebenen aufzuteilen ist:


    Nur der Bund ist berechtigt, zur Bekämpfung äußerer Gefahren ein stehendes Heer aufzustellen und zu unterhalten. Es untersteht dem Oberbefehl des Präsidenten, aber nur der Kongress ist ermächtigt, anderen Nationen den Krieg zu erklären und Frieden mit ihnen zu schließen.


    Und im Inneren wiederum sind allein die Staaten befugt, militärische Vorkehrungen gegen Gefahren für ihren Bestand und ihre Ordnung zu treffen, wozu sie unbeschadet der Bundesverfassung Milizen aus ihren Bürgern aufstellen können. Bewaffnete Krawalle in Serena etwa, die das Konfliktbewältigungsvermögen der Polizeibehörden des Staates übersteigen, sind keine Zuständigkeit des Bundes und seiner Streitkräfte, sondern Sache des Staates Serena.

  • Madam Governor


    Ich glaube, Sie missverstehen mich. Natürlich ist es jedem Bundesstaat gestattet, zur Abwehr von inneren Gefahren eine Miliz aufzustellen, das ist nicht die Frage. Eben gerade das möchte ich ja gerade getan sehen. Doch dafür reichen Militärpolizei- und Katastrophenhilfsverbände sowie die sie unterstützenden notwendigen Führungs- und Logistikformationen. Dafür braucht es nicht ein Militär, das den Bundesstreitkräften ähnlich oder gar ebenbürtig ist.


    Es geht darum, wie diese Nationalgarde konkret beschaffen sein darf. Das hat nichts mit herumphilosophieren zu tun, sondern damit, dass einem durchgedrehten Gouverneur nicht ein Militär zur Verfügung steht, mit dem er allfällige Sezessionspläne in Form eines Bürgerkrieges durchsetzen kann. Deshalb ist die Nationalgarde was Personalbestand und Ausrüstung betrifft zu limitieren.


    Der Bund hat übrigens von den Staaten nie verlangt, dass sie ihm eine Kampfreserve für die Landesverteidigung stellen. Es ist vollkommen unnötig, den Steuerzahler neben den Bundesstreitkräften noch mit unnötig mit schweren Waffen und Kampfflugzeugen ausgestatteten Staatsstreitkräften zu belasten. Für eine Nationalgarde reichen Militärpolizei- und Katastrophenhilfsformationen völlig aus. Dafür braucht es aber keine staatliche Air Force und keine ebensolche Navy.


    Es liegt mir fern, Madam Brandenburg, Ihnen irgendwelche Putsch- oder Sezessionsabsichten zu unterstellen. Aber einem späteren Nachfolger im Amt des Gouverneurs von Serena haben Sie mit Ihrem National Guard Act ein wunderbares Ermächtigungsgesetz zum Ausbau eines Serena-Militärs nach Belieben des Gouverneurs in die Hände gedrückt. ;)

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Remington,


    mir ist durch diese Diskussion sicherlich aufgefallen, dass ich in der Tat vergessen habe, eine eigentlich beabsichtigte personelle Obergrenze für die Serena Nazional Guard mit in das entsprechende Gesetz zu schreiben. Das werde ich beizeiten noch nachholen. ;)


    Im Übrigen sehe ich die Frage hier weniger darin, ob die Bundesstaaten ihre Kompetenzen überschreiten, als vielmehr darin, ob der Bund ihm gebotene Ressourcen nicht vielmehr nicht adäquat nutzt? Alle Staaten, die derzeit Nationalgarden unterhalten, berücksichtigen in ihren entsprechenden Gesetzen, dass diese neben ihren örtlichen Aufgaben zusätzlich auch den Streitkräften des Bundes als Reserve zur Verfügung stehen sollen.


    Wozu unterhalten die Bundesstreitkräfte eigene Reserven, die es erforderlich machen, ihre Angehörigen regelmäßig zu Fortbildungskursen einzuberufen, die diese u. U. weit von ihren Wohnorten entfernt, und um die Anreise lohnend zu machen, für entsprechend lange zusammenhängende Zeiträume absolvieren müssen, wenn es sich doch als wesentlich praktischere Lösung anböte, die Nationalgarden neben ihren sicherheitspolitischen Funktionen in den Bundesstaaten auch als Reservekomponenten der Bundesstreitkräfte zu nutzen?


    Ich sehe in nichtr nur paramilitärisch, sondern durchaus vollwertig militärisch augebildeten und ausgerüsteten Nationalgarden als Milizen aus den Bürgern der einzelnen Staaten eine wertvolle Ergänzung zu den hochprofessionalisierten, aus längerdienden Vollzeitsoldaten bestehenden Streitkräften des Bundes - sei es, um die Fähigkeit zur Ausübung militärisch gestützter Macht im Inneren zu limitieren, oder eine jederzeit einsatzfähige Reserve für die dem Bund obliegende Landesverteidigung zu schaffen.


    Wie gesagt, hier ist der Bund gefordert zu handeln, indem er die Nationalgarden endlich zur Kenntnis nimmt und in seine sicherheitspolitische Konzeption einbindet.

  • Den Begriff "Nationale Sicherheit" halte ich nicht ausschliesslich als für nach aussengewandte Gefahren reserviert. Auch innerstaatliche Konflikte gefährden eben diese Nationale Sicherheit, wodurch sich ableiten lässt das die Streitkräfte der VSA auch für diese einsetzbar sind, oder gar eingesetzt werden müssen.


    Die Frage ist letztlich wie von Mr. Remington angesprochen, auch eine finanzielle. Lohnt es sich Parallelstrukturen zu schaffen und zu unterhalten? Ich denke es wäre in der Tat vorteilhaft wenn der Congress einen für alle verbindlichen Rahmen die National Garden betreffenden Rahmen schaffen würde.

  • Madam Governor


    Wie ich einer Pressemitteilung, welche offenbar im Zusammenhang mit der grossen Streitkräftereform von 2011 steht, entnehme, siehe Abschnitt a), war eben gerade der Umstand, dass der damalige SoD die Nationalgarde als Kampfreserve benutzen wollte, derart auf Kritik gestossen, dass Mister Colton davon Abstand nahm und die Nationalgarden ganz aus den US Armed Forces ausschloss.


    Mit anderen Worten: Es war von gar keiner Seite gewünscht, dass die Nationalgarden sich auch noch ins Landesverteidigungsgeschäft einbringen bzw. dort reindrängeln. Weil das eben Sache des Bundes ist und die innere Sicherheit Sache der Staaten sei. Und weil die Staaten eben nicht die eigenen Milizionäre irgendwo in Übersee im Einsatz haben wollten, erstens, um sie nicht derart zu exponieren und zweitens, um sie bei der Hand zu haben, falls Bedarf da wäre, z.B. bei einem schweren Hurrikan oder so ähnlich.


    Weshalb der Gedanke, die Nationalgarden der Staaten seien eine Kampfreserve des Bundes, in einzelnen Rechtsnormen von Bundesstaaten auftauchen, kann ich mir nur dadurch erklären, dass die diesbezüglichen Normenschreiberlinge zu sehr Verhältnisse in jener anderen Welt vor Augen haben und einfach abkupfern, ohne die speziellen Verhältnisse in dieser Welt, in Astor, zu berücksichtigen. Diese Welt ist eben nicht jene, Madam Governor. ;)


    Weiter empfehle ich dringend, nicht nur personelle, sondern vor allem auch finanzielle Obergrenzen ins Gesetz zu schreiben oder noch besser, die Finanzkompetenz für Ausgaben die Nationalgarde betreffend ausschliesslich dem Parlament des Bundesstaates vorzubehalten. Ihnen ist schon klar, dass die Anschaffung eines einzigen modernen Kampfflugzeuges inbegriffen die notwendige Betriebs- und Ausbildungsinfrastruktur sowie das notwendige Personal locker mehr als einhundert Millionen Astor-$ kostet. Bei einem einzigen Kampfpanzer dürften das wohl um die zwölf Millionen $ sein, etwas weniger bei einem Artilleriegeschütz und Schützenpanzer. Von einer Nationalgarde-Navy wollen wir gar nicht erst reden.


    Ich kann mir vorstellen, dass die Steuerzahler von Serena weder Freude daran haben teures Militärmaterial anschaffen zu müssen, noch, wie der Bund das dann irgendwo verbratet, noch, dass bei einer schweren Naturkatastrophe die Mittel fehlen, weil sie eben dem Bund überlassen wurden oder der sie sich gekrallt hat, noch, dass die Milizionäre im Gummisack aus dem Ausland heimkommen.


    Genau aus all diesen Gründen soll eine Nationalgarde eine gemischte Militärpolizei-/Katastrophenhilfstruppe zur ausschliesslichen Verwendung im Inland sein. Auch diese Truppe bedarf übrigens gewisser Mittel wie Hubschrauber und gepanzerte Fahrzeuge, aber eben nicht derselben, wie die Streitkräfte des Bundes. Billig wird auch diese Truppe nicht sein.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Mr. Varga,


    ich bin sicherlich nicht die Einzige, der etwas unwohl ist bei dem Gedanken daran, dass der Präsident eine hochgerüstete und -professionalisierte Bundesarmee nach seinem Belieben auch im Inneren der Vereinigten Staaten soll einsetzen können, um damit angeblich für die "nationale Sicherheit" zu sorgen.


    Unsere Verfassung ist schließlich nicht eines Tages vom Himmel gefallen, sie ist ein Produkt der Geschichte und eine Antwort der Geschichte. Wir haben in der Kolonialzeit das Unheil erlebt, dass die Präsenz fremder Berufssoldaten über die damaligen albernischen Kolonien auf diesem Kontinent gebracht hat, und es waren Milizen eben dieser Kolonien, die den Revolutionskrieg ausgefochten und die Bürger der sukzessive gegründeten Vereinigten Staaten von diesem Joch befreit haben.


    Natürlich ist es unverzichtbar, dass die Vereinigten Staaten nach außen hin als eine Einheit auftreten, und über Kongress und Bundesregierung geschlossen für ihre äußere Sicherheit sorgen. Aber im Inneren? Da finde ich so manche hier geäußerte Ideen regelrecht gefährlich, und glaube erst recht nicht, dass sie den Intentionen unserer Gründungsväter und den Schöpfern unserer Verfassung entsprechen ...

  • Auch mir will das nicht gefallen. Innere Sicherheit ist Sache der Staaten. Wir brauchen in Laurentiana keine Yankees aus Astoria City, die bei uns zum Rechten sehen, das können wir selbst!

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Die Verfassung gibt momentan nichts anderes her, als dass der Bund ausschließlich für die nationale Sicherheit verantwortlich ist. Glücklicherweise - und das sage ich als derjenige mit der hochgerüsteten und -professionalisierten Bundesarmee ;) - darf jeder Bürger Laurentianas Waffen tragen und sich somit selbst vereidigen. Andernorts ist der Einzelne stets der Macht des Staates ausgesetzt. Vielleicht sollte man auch darüber nachdenken...

    Robert 'Bob' O'Neill (R-)
    Former 19th and 39th President of the United States

    Former Speaker of the House of Representatives

    Former Governor and Senator of Savannah

    Former Governor of Laurentiana

    Former Director of the Federal Reserve Bank

  • Mr. Remington,


    was die Kosten für die Ausrüstungen der Nationalgarden angeht, so schwebt mir eigentlich eine Zusammenarbeit zwischen dem DoD und den Regierungen der Bundesstaaten dergestalt vor, als dass Materialbeschaffungen gemeinsam unternommen werden könnten, wobei der Bund sich - eben da die Nationalgarden auch als Reserven der Bundesstreitkräfte dienen - auch an den den Bundesstaaten entstehenden Kosten beteiligt, sowie die Nationalgarden nicht mehr benötigtes, aber noch verwendbares Gerät der Bundessteitkräfte übernehmen könnten.


    Und die Kritik an den ursprünglichen Plänen des seinerzeitigen SoD Colton teile ich insofern, als dass auch ich die Nationalgarden gerade nicht als Reserven für irgendwelche "Überseeabenteuer" - oder gar die kürzlich noch vom ehemaligen SoD Collister geplanten "fünf Kriege gleichzeitig" im Sinn habe - sondern eben als Reserven zur Territorialverteidigung.


    Wenn die Bundesregierung Berufssoldaten rekrutieren kann, die bereit sind, auf der anderen Seite des Globus für wen oder was auch immer zu kämpfen- fein, das ist abseits der allfällig zu diskutierenden Probleme einer solchen Außenpolitik jedenfalls hinsichtlich des persönlichen Risikos und wofür sie es eingehen deren Sache. Die Nationalgarden hingegen sollen allen Bürgern der Vereinigten Staaten die Möglichkeit geben, sich als MIlizionäre an der unmittelbaren Verteidigung ihrer Heimat zu beteiligen.


    Hin und wieder einmal einen Blick in diese "andere Welt" zu riskieren finde ich indes auch nicht immer schlecht, der Entwicklung unseres Parteiensystems hat das bereits zweifelsfrei gut getan, beim Thema Gewaltenteilung hoffe ich ebenfalls darauf, dass einige dort noch Einsicht und Erleuchtung finden werden - und warum soll es uns nicht auch hinsichtlich der Nationalgarden weiterbringen?

  • Argumente bezüglich des grundsätzlichen Wesens einer Nationalgarde sind nun einige ausgetauscht worden. Ich danke den Teilnehmern der Debatte für ihre Beiträge.


    Wie klar zum Ausdruck gekommen ist, bin ich ein Befürworter einer National Guard, welche vor allem der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung und der Katastrophenhilfe dient. Ich stelle mir vor, dass beide Bereiche in ein- und derselben National Guard-Brigade vereint sind: So kann die Militärpolizei die Katastrophenhilfe schützen, ohne dass die Koordination mit einem weiteren Kommando notwendig ist. Alles befindet sich unter dem Dach eines einzigen Brigadekommandos.


    Beiliegend zeige ich eine mögliche Struktur einer solchen Brigade - ich nenne sie "Homeland Brigade" - wie ich sie so oder sehr ähnlich dem General Court von Laurentiana vorschlagen werde. Ich bin der Meinung, dass das Mitglied des General Court wissen soll, wofür er seine Stimme abgibt und nicht die Katze im Sack kauft, sprich: nicht der Gouverneur darf die Organisationsstruktur festlegen.


    Es bleibt zu ergänzen, dass es sehr wünschbar wäre, wenn die Homeland Brigade Luftunterstützung hätte. Den entsprechenden Hubschrauberverband, der mir da vorschwebt, werde ich ebenfalls zeitnah vorstellen.


    Wieviele solcher Brigaden aufzustellen sind, ist im Ermessen des General Court. Mehr als eine sollten es schon sein. Finanzielle Aspekte werden die Anzahl nach oben begrenzen.




    Homeland Brigade



    Brigade Headquarters Battalion (BHB)
    - Headquarters and Headquarters Company (HHC)
    - Network Support Company
    - Civil Affairs Company
    - Signal Company
    - Movement Control Company


    Brigade Support Battalion (BSB)
    - Headquarters and Headquarters Company (HHC)
    - Sustainment Company
    - Transportation Company
    - Maintenance Company
    - Chemical Company


    Engineer Battalion (ENB)
    - Headquarters and Headquarters Company (HHC)
    - Forward Support Company
    - Vertical Engineer Company
    - Vertical Engineer Company
    - Horizontal Engineer Company
    - Multi-Role Bridge Company


    Military Police Battalion (MPB)
    - Headquarters and Headquarters Company (HHC)
    - Military Police Company
    - Military Police Company
    - Military Police Company
    - Military Police Company
    - Military Police Company



    3.500 Personen
    22 Kompanien


    Betriebskosten 200 Mio. $ pro Jahr (rund 57.150 $ per capita)
    Investitionskosten 500 Mio. $ (150.000 $ per capita)

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Man schlage mich bitte jetzt nicht für die folgende Aussage, sie schwirrt mir schon seit längerem im Kopf herum ;)


    Wird die Nationalgarde eines Staates nicht vom Bund aufgestellt, ich hatte da mal was gelesen

    Benjamin McNamara
    Former Governor of the Commonwealth of Hybertina

    Former U.S. Secretary of the Interior

  • Da gibt es nichts zu schlagen, Sir. Dies ist eine öffentliche Debatte und ich begrüsse solche Fragen, sieht man doch daran nur zu deutlich, das zum Thema Nationalgarde Verwirrung in Astor herrscht.


    Um Ihre Frage zu beantworten: Nein. Die Bundesstaaten stellen ihre je eigenen Nationalgarden auf. Diese sind auch nicht etwa Teil der Streitkräfte des Bundes. Nationalgarde und Bundesstreitkräfte haben nichts miteinander zu tun.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

  • Ich denke, man könnte die Nationalgarde auch als Ehrengarde/Leibwache des Gouverneurs etablieren. Der Präsident hat ja schließlich auch seinen Secret Service.


    Momentan hat sich übrigens der Bund in Form des Office of Homeland Securit die Aufgaben des nationalen Katastrophenschutzes angeeignet. Ist da noch Platz für lokale Katastrophenschutzbehörden bzw. sind diese unbedingt notwendig?

  • Bei diesem Office scheint es sich um einen Stab zu handeln, ohne eigene Verbände. Zweck dieses Stabes wird die astorweite Koordination bei Katastrophen sein. Der Gouverneur wird über diesen Stab beim Bund Hilfe bekommen, nehme ich mal an.


    Die Führung der Katastrophenbewältigung hat in seinem Staat der Gouverneur inne, nicht irgendeine Bundesstelle. Das wäre ja noch schöner.

    Gouverneur des Staates [definition=4]Laurentiana[/definition]

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