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    Octavia, the 5th of December, 2012


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Medical Services Act


    gebilligt vom General Court am 23. Januar 2012


    ist in Kraft getreten am:


    30.01.2012


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 4 der Verfassung,
    da der Gouverneur den Entwurf nicht binnen sieben Tagen
    an den General Court zurückgesandt hat


    und wurde bisher nicht geändert.


    Medical Services Act


    Article I - General Provisions


    Section 1 [Validity]
    Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bürger des State of Laurentiana.


    Section 2 [Medical care]
    Die Counties stellen die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung einschließlich der Rettungsdienste sicher, sofern es nicht ausreichende Einrichtungen in privater oder kommunaler Trägerschaft gibt.


    Section 3 [Neediness]
    Bedürftigkeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn die betroffene Person und/oder deren Familienangehörige nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten.


    Article II – Health insurance


    Section 1 [Insurance protection]
    (1) Jeder Bürger ist für seinen Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich.
    (2) Der Krankenversicherungsschutz von minderjährigen Kindern obliegt den Erziehungsberechtigten.
    (3) Für Bürger mit geringem Einkommen, Rentner und Bürger mit Behinderungen übernimmt das Laurentiana Department of Health (LDH) die Versicherungsbeiträge für eine medizinisch notwendige Grundversorgung, soweit Bedürftigkeit vorliegt.


    Section 2 [Medical costs]
    (1)Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens können, soweit keine Notfallbehandlung vorliegt, die Behandlung von Personen verweigern, wenn diese über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen oder für die Behandlungskosten nicht selbst aufkommen.
    (2) Bei nachweislich gleichwertigen und kostengünstigeren Alternativen können die Behandlungs- und Medikamentenkosten von der Krankenversicherung oder dem Laurentiana Department of Health ganz oder teilweise verweigert werden.


    Article III – Urgent and Children’s Care


    Section 1 [Urgent care]
    Der Staat übernimmt in medizinischen Notfällen die Kosten einer Behandlung, wenn das Einkommen des Betroffenen nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können. Die Notfallbehandlung umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen, einschließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.


    Section 2 [Children's Care]
    Der Staat übernimmt die Behandlungskosten bei Schwangerschaften und Entbindungen sowie für Kinder unter 18 Jahren, wenn das Einkommen der Familie nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung oder die Behandlungskosten bezahlen zu können.


    Article IV – Health Authority and Medical Goods


    Section 1 [Laurentiana Department of Health]
    Das Laurentiana Department of Health (LDH) ist die oberste Gesundheitsbehörde in Laurentiana und zuständig für:
    a) Prüfung und Kostenübernahme bei Behandlungen von Notfällen, Schwangeren und Kindern;
    b) Prüfung und Zulassung von Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte);
    c) Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zum Seuchenschutz;
    d) Impf- und Vorsorgeprogramme, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Aufklärung;
    e) Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelhygiene.


    Section 2 [Regulation of Medical Goods]
    (1) Als Heilmittel sind alle medizinischen Erzeugnisse zuzulassen, bei denen klinische Studien ergeben haben, dass eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass mit dem Produkt ein Heilungserfolg erzielt werden kann und der gesundheitliche Nutzen und die schädlichen Nebenwirkungen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.
    (2) Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens haben in ihren Rechnungen darauf hinzuweisen, wenn ein Produkt nicht als Heilmittel zugelassen ist. Die Krankenversicherung und das Laurentiana Department of Health können die Kostenübernahme hierfür verweigern.
    (3) An Minderjährige dürfen Arzneimittel, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe sind oder enthalten, nur aufgrund einer ärztlichen Verschreibung abgegeben werden.


    Article V – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.

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