Senatorial Succession Amendment

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 2.823 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Wesley Marcel Martin.

  • The Free State of Freeland
    The Speaker of the State Assembly


    Honorable Members of the State Assembly!


    Foldende Antrag wurde von Assemblyman Barrymore eingereicht.
    Die Aussprache dauert 96 Stunden.
    Der Antragssteller steht die erste Rede zu.


    Senatorial Succession Amendment


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert die Verfassung des Freistaats Freeland.


    Section 2 - Amendment
    Article IV, Section 2 wird wie folgt neugefasst:

      Section 2 [Vacancy]
      Im Falle der vorzeitigen Erledigung des Amtes ernennt der Gouverneur einen neuen Senator für die verbleibende Amtszeit.

  • Honorable Members of the State Assembly,


    ich habe Ihnen mit diesem Antrag einen Vorschlag für das erste Amendment der aktuellen Verfassung vorgelegt.


    Das Amendment soll die Nachfolge eines vorzeitig aus dem Amt geschiedenen Senators aus Freeland regeln. Derzeit sieht die Verfassung eine Nachwahl durch die State Assembly vor, doch stellt sich dabei immer wieder die Frage, wer bei dieser Nachwahl konkret wahlberechtigt ist. Zuletzt wurde diese Frage durch Mr. Sándor Nágy, einem Rechtsanwalt aus Astoria State, aufgeworfen. Man sieht: Die Regelung sorgt regelmäßig für Verwirrung und ich glaube auch nicht, dass wir das Problem durch eine Präzisierung der Formulierung endgültig klären können, ohne weitere Verwirrung oder sogar Klagen gegen die Rechtmäßigkeit der Regelung hervorzurufen.


    Daher habe ich mich dafür entschieden, mit dem vorliegenden Antrag dem Gouverneur das Ernennungsrecht einzuräumen.


    Wie immer bin ich für Fragen und Kritik offen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Madam Speaker,


    ich unterstütze diesen Antrag und werde ihm zustimmen. Die derzeitige Regelung ist unhaltbar, weil sie einen weiten Interpretationsspielraum lässt.

    Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
    U.S. Senator of the Free State of [definition=3]Freeland[/definition]
    Member of the State Assembly of [definition=3]Freeland[/definition]


  • Ich würde nur einen einstweiligen Senator durch den Gouverneur einsetzen lassen, bis die Assembly einen neuen Senator wählt. Dies dient dem Wohle der Demokratie da es unvertretbar ist wenn die Exekutive so sehr in die Legislative eingreifen darf. Wirklich unvertretbar.

  • Honorable Members of the State Assembly,


    das von Assemblyman Martin dargestellt Verfahren würde allerdings nicht das bestehende Problem und damit auch die Ursprungsintention des Antrages nicht auflösen, sondern vielmehr ein bürokratisches Monstrum schaffen.

  • Ich sage es offen, ich habe diesbezüglich keine Vorlieben. Solange eine klare Regelung gefunden wird kann ich mich sowohl mit einer Klärung wer abstimmen darf, als auch mit einer Exekutivregelung anfreunden.

  • Honorable People and Assembly,
    ich bin entsetzt über diesen Plan, den Nachfolger eines zurückgetretenen Senators allein schon nicht vom Volk bestimmen zu lassen, sondern geleich auch noch das Recht der Exekutive zukommen lassen! Wenn nicht schon das Volk den Nachfolger bestimmt dann muss dies das Parlament tun, ansonsten können wir schon gleich den Kongress durch den Präsidenten ersetzen lassen und dem Governor zum Parlamentsnachfolger erklären, die Exekutive gewinnt zunehmend an Macht und niemand will Etwas dagegen tun. Ich spreche mich in so fern weiterhin dafür aus das der Governor einen einstweiligen Vertreter entsenden darf und das Parlament, oder noch besser das Volk einen neuen Senator wählt der diesen Ersatz ablöst. Madam Speaker ich sehe da keinen bürokratischen Aufwand, wenn es sein muss würde ich dies auch entsprechend organisieren wenn es soweit ist, aber es würde gegen die Grundprinzipien der Demokratie verstoßen wenn der Governor so eine Vollmacht erhalten würde.

  • Honorable Members of the State Assembly,


    ich möchte gerne einen Kompromissvorschlag machen, der schon eher den Vorstellungen von Assemblyman Martin entsprechen könnte:


    Der Nachfolger des Senators wird vom Gouverneur ernannt. Die State Assembly bekommt ein Widerrufsrecht dieser Entscheidung insofern, als dass innerhalb einer gewissen Frist ein Widerspruch der State Assembly formuliert wird.

  • Honorable Members of the State Assembly,


    ich finde es nicht demokratiefeindlich, wenn ein vom Volk dafür Gewählter seinen Aufgaben nachkommt. Zur Aufgabe des Gouverneurs wird das genau durch diesen Antrag, daher kann und werde ich ihm - im Sinne einer starken Bundeslegislative und kurzer Vakanzen, im Sinne einer starken Demokratie - selbstverständlich zustimmen.

    Dr. Kathryn Waters, M.A.


    BE PROUD OF FREELAND! PRESERVE OUR HERITAGE!
    Founder of the Initiative "Frélande toujours!"



    - Biography -

  • Honorable People and Assembly,



    ich sehe in dem Kompromiss schon eine Verbesserung dieser Umstände und danke Ihnen Madam Speaker für dieses Entgegenkommen, ich entschuldige mich auch für diese scharfen Worte doch manchmal muss das auch in der Politik sein, ich hoffe das sie sich persönlich nicht dadurch angegriffen gefühlt haben.

  • Madam Speaker,



    das würde ich schon eher tun, ich bedanke mich noch-einmal für das entgegenkommende Angebot.

  • Honorable Members of the State Assembly,


    hier nun der geänderte Entwurf.


    Senatorial Succession Amendment


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert die Verfassung des Freistaats Freeland.


    Section 2 - Amendment
    Article IV, Section 2 wird wie folgt neugefasst:

      Section 2 [Vacancy]
      (1) Im Falle der vorzeitigen Erledigung des Amtes ernennt der Gouverneur einen neuen Senator für die verbleibende Amtszeit.
      (2) Die State Assembly kann der Ernennung innerhalb von sieben Tagen widersprechen, indem sie dem Gouverneur einen neuen Kandidaten zur Ernennung vorschlägt. Der Vorschlag ist bindend.

  • Honorable Members of the State Assembly,


    da ich an anderer Stelle freundlicherweise auf die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Entwurfs hingewiesen wurde, möchte ich meinen Entwurf wird in seiner ursprünglichen Form sehen.


    Senatorial Succession Amendment


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz ändert die Verfassung des Freistaats Freeland.


    Section 2 - Amendment
    Article IV, Section 2 wird wie folgt neugefasst:

      Section 2 [Vacancy]
      (1) Im Falle der vorzeitigen Erledigung des Amtes ernennt der Gouverneur einen neuen Senator für die verbleibende Amtszeit.


    Zu meinen Gründen hierzu:
    Wir stecken hier gewissermaßen in einem Dilemma. Während eine Nachwahlregelung wie bereits oben ausgeführt mit rechtlichen Unsicherheiten zum aktiven Wahl- und Abstimmungsrecht verbunden ist, kann eine Ernennung zur Entdemokratisierung des Vorganges führen. Der angedachte Mittelweg ist derweil verfassungswidrig, da es gemäß der Verfassung keinen Senator auf Widerruf geben kann. Wer einmal gemäß der durch die State Assembly festgesetzten zum Senator bestimmt ist, muss dies auch bis zum Ende der laufenden Amtszeit bleiben.


    Dies führt mich nun zu der Frage, ob ich lieber eine unsichere Regel habe, mit der man sich stets in einer rechtlichen Grauzone bewegt und die - je nach Auslegung - jederzeit ein Klagepotential offenlässt, oder ob ich lieber eine rechtlich sicherer Regel haben möchte, die jedoch ggf. zu einer Entdemokratisierung des Amtes führen könnte. Ich neige offensichtlich zum zweiten Weg mit dem Wissen darüber, dass die Bürger spätestens mit der regulären Wahl des Senators wieder die Möglichkeit haben, einen Kandidaten demokratisch zu legitimieren und unter Umständen auch den Gouverneur anderweitig politisch unter Druck zu setzen, wenn dieser offensichtlich nicht nach Kompetenzaspekten, sondern nach persönlichen oder gar kriminellen Motiven handelt.


    Um dies sicherzustellen, könnte ich mir sogar eine Klausel in der entsprechenden Regelungen vorstellen, die folgendermaßen lauten könnte. "Der Gouverneur soll sich beiseiner Ernennung an der politischen und gesellschaftlichen Mehrheit der Bevölkerung Freelands orientieren." Das ist zugebenermaßen recht schwammig, verbindet aber sowohl die Verpflichtung des Gouverneurs, den Kandidaten nach bestem Wissen und Gewissen auszuwählen, als auch die politischen und gesellschaftlichen Strukturen des Staates im Auge zu behalten. Inwieweit eine solche Klausel aber überhaupt verfassungsgemäß ist oder seine Wirkung konkret entfalten kann, kann ich derweil aber auch nicht mit letzter Sicherheit sagen.

  • Madam Speaker,



    gegen welchen Artikel verstößt das Gesetz denn genau, ich werde selbst nachsehen denke aber das sie den betroffenen Artikel schneller vorlegen können.

  • Assemblyman Martin,


    konkret handelt es sich um Art. III, Sec. 4, Ssec. 5. Diese lautet:


    Zitat

    Fällt ein Sitz im Senat vakant, so soll er umgehend durch Neuwahl im Sinne des ersten Absatzes oder auf andere, von der gesetzgebenden Körperschaft des betroffenen Staates vorgesehenen Weise für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode neu besetzt werden.


    Demnach ist derjenige, der bestimmt ist, auch für die restliche Amtsperiode bestimmt und kann nicht seines Amtes wieder enthoben werden, was dieWiderspruchsregelung de facto tun würde.

  • Madam Speaker,


    in diesem-falle sehe ich eine alleinige Wahl durch das Volk oder die Assembly vor, alles andere halte ich nicht für legitim.

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