Education Act Amendment Bill
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- Tünde Mária Varga
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Honorable Deputies,
als ich vor kurzem die Gesetze unseres schönen Bundesstaates durchforstet habe, ist mir etwas bei dem "Education Act" aufgefallen zum Theme Homeschooling.
Nach dem Gesetz wäre es nicht geregelt bis wann Eltern ihre Kinder unterrichten könnten und das, finde ich, geht nicht. Eltern sollten ihre Kinder bis zur Middle School unterrichten dürfen, damit ihre Kinder dann auch einen Schulabschluss bekommen für ihre Zeit des Lernens bei den Eltern. Sollte es jedoch der Fall sein, dass ein Kind auf eine High School geht, dann sollte das Homeschooling verboten sein. Warum? Ganz einfach. Viele Kinder die an eine High School gehen und dann auch bei der Abschlussprüfung bestehen, gehen oftmals an ein College oder an eine Universität. An diesen Einrichtungen der höheren Bildung ist Teamfähigkeit und Kommunikation mit anderen gleichaltrigen sehr wichtig, da man nur so dort als normal begabter bestehen kann, sei es im Lernverhalten oder auch psychologisch gesehen. Würde nun aber ein Kind an eine höhere Bildungseinrichtung kommen, was bis zu High School von seinen Eltern unterrichtet worden ist, dann gäbe es die Gefahr, das diese Kinder bzw. jungen Erwachsenen, aufgrund seltener Interaktion mit anderen ihres Alters, es schwerer hätten mit den anderen Studenten klarzukommen. Sie könnten auch ein Opfer von Mobbing werden, weil sie nicht wüssten wie andere ihres Alters agieren bzw. was , in Jugendsprache gesagt, "out" wäre. Wenn ein Kind nun nach der Middle School nicht mehr von ihren Eltern unterrichtet werden, dann lernen sie mit anderen ihres Alters zu reden zu handeln und ebenfalls wie man im Team klar kommt, Probleme löst und Konflikte beendet.Thank you for your attention.
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Honorable Deputies,
ich möchte dem Neu-Deputy Simon erstmal für seinen Antrag danken.
Allerdings möchte ich zu bedenken geben, dass Kinder im Homeschooling ja nicht abgeschirmt von ihren Altersgenossen leben, sondern lediglich nicht in der Schule mit ihnen zusammenkommen. Weiterhin wird das homeschooling ja auch in regelmäßigen Abständen überprüft.
In jedem Fall würde ich aber einige kosmetische Änderungen an dem Amendment vornehmen wollen, damit es nicht so prosaisch klingt. Dies sind im einzelnen:
1. Die neue Subsection 2 in Art. III, Sec. 1 wird aufgespalten. Lediglich der erste Satzteil bleibt, leicht verändert, erhalten, sodass die Ssec. folgendermaßen aussehen würde:
ZitatEltern dürfen ihre Kinder nur bis zur Middle School zu Hause unterrichten.
Der zweite Satzteil wird stattdessen, ebenfalls verändert, als neue Ssec. 4 in Art. III, Sec. 2 eingefügt und zwar in folgender Form:
ZitatUm einen Schlusabschluss zu erlangen, müssen die Schüler an den Abschlussprüfungen der regulären Schulen teilnehmen.
2. Die im Antrag vorgesehene Ssec. 3 in Art. III, Sec. 1 ist redundant. Wenn Eltern ihre Kinder nur bis zum Abschluss der Middle School unterrichten dürfen, ist der Schluss logisch, dass sie es in der High School nicht mehr dürfen sollen.
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Honorable Deputies,
ich bedanke mich erst einmal bei Mr. Harrison für seinen Vorschlag, wie man meinen Antrag besser formulieren könnte, und für die Anmerkung:
[...] Allerdings möchte ich zu bedenken geben, dass Kinder im Homeschooling ja nicht abgeschirmt von ihren Altersgenossen leben, sondern lediglich nicht in der Schule mit ihnen zusammenkommen. Weiterhin wird das homeschooling ja auch in regelmäßigen Abständen überprüft.[...]
Da müsste ich ihnen leider widersprechen. Es gibt, leider Gottes, Eltern, die ihre Kinder von den "schlechten Einflüssen" der heutigen Jugend beschützen wollen. Aber auch, wenn Eltern ihr Kind nicht abschirmen, muss ich jedoch anmerken, dass man nur in der Schule die Möglichkeit besitzt, dass Kinder lernen mit anderen Kindern, die sie vllt. auch mal nicht so mögen, im Team zu arbeiten und auch bei Debatten untereinander sich übt auf andere zuzugehen, einen Konsens zu finden und Konflikte zu bewältigen.
Bei den Überprüfungen stimme ich ihnen zu. Doch was nützt es den Kind, wenn es wohl gute Noten hat, aber keine Persönlichkeitsentwicklung durchlebt hat, wie andere Kinder an der Schule, und dann auf eine Einrichtung der höheren Bildung gehen soll?
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Honorable Deputies,
Ich stimme dem Antrag von Deputy Simon inhaltlich zu. Auch möchte ich mich seiner Argumentation anschliessen.
Rein von der Formulierung her scheinen mir aber die Änderungsvorschläge von Deputy Harrison Sinn zu machen.
SimOff
Harrison wird als Mitglied des Senats angezeigt.
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Honorable Deputies,
Ich begrüsse den Antrag von Deputy Simon grundsätzlich, frage mich jedoch warum darin ebenso wie im bestehenden Gesetz ausschliesslich von Eltern gesprochen wird. Sehen die Deputies denn den Heimunterricht als alleinige Kompetenz der Eltern? Wenn dem so ist, sollte das Gesetz generell präzisiert werden.
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Honorable Deputies,
ich muss sagen Madam Chairwoman, dass ich
Homeschooling, gemäß dem Gesetz, als eine Kompetenz der Eltern ansehe, da sehr oft von ihnen die Rede ist und auch nur sie zu schulden kommen, wenn sie falsches unterrichten, schlecht unterrichten usw.
Es werden beim Homeschooling nur die Eltern genannt.Oder was meinten Sie gerade Madam Chairwoman?
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Honorable Deputies,
Die Aussage von Deputy Simon ist korrekt. Aktuell ist Homeschooling wohl etwas dass ausschliesslich in der Kompetenz und vor allem der Ausführung der Eltern liegt. Jedoch was ist mit Kindern die keine Eltern mehr haben? Etwa Kinder die von ihrer Tante, ihrem Onkel, ihren Grosseltern erzogen werden? Ich plädiere dafür das Gesetz dahingehen anzupassen dass die Erziehungsberechtigten für Homeschooling verantwortlich sind.
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Honorable Deputies,
das setzt voraus dass Erziehungsberechtigte erstmal definiert werden. Derzeit gibt kein Gesetz Auskunft darüber.
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Honorable Deputies,
die Entscheidung über die Art der Schulausbildung oblieg den Erziehungsberechtigten. Das Gesetz sieht genügend starke Kontrollmechanismen vor, damit die korrekte Ausbildung assentischer Kinder und Jugendlicher stets gewährleistet ist. Ich lehne den vorliegenden Antrag deshalb ab.
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Honorable Deputies,
Der Einwand von Deputy Varga bzw. jener von Deputy Morgan sind durchaus berechtigt. Sollten wir nicht besser zuerst definieren wer überhaupt erziehungsberechtigt ist?
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Honorable Deputies,
Bildung braucht Freiheit – Freiheit braucht Bildung! Ich kann mich daher Deputy Carbone vollkommen anschließen. Die Entscheidung über die Art der Schulausbildung obliegt in der Tat den Erziehungsberechtigten. Wenn Eltern ihr Kind zu Hause unterrichten wollen, dann ist deren freie und unabhängige Entscheidung. Mir liegen keine Zahlen vor, dass Kinder, die auf einem alternativen Bildungsweg unterrichtet werden, schlechtere Abschlüsse machen.
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