Stichentscheid bei RH-Wahlen: Präsident Laval führt das "Wer zuletzt kommt, mahlt zuerst"-Verfahren ein

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 3.042 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Luciano Marani.

  • Himmel hilf, wo fange ich nur an, das wirre Geschnatter der versammelten aufgescheuchten Demokraten zu ordnen? ;)


    Na, vielleicht an dieser Stelle: es gibt in unserer Sprache kein Wort welches da lautet "kleinergleich". Wenn nun z. B. in einem Umsatzsteuergesetz stünde, auf eine Ware sei eine Umsatzsteuer in Höhe von "zweiundzwiggig" Teilen vom Hundert zu erheben, wäre dieses Gesetz offenkundig nicht anwendbar, da es keine "zweiundzwiggig" Teile vom Hundert gibt. Und wollen wir mal raten, wer sich als erstes gerichtlich dagegen wehren würde, eine so taxierte Umsatzsteuer als Verbraucher zu bezahlen?!


    Ferner bestimmt unsere Verfassung sowohl allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen zum Repräsentantenhaus und Senat, als auch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen der jedem Bundesstaat zustehenden Wahlmänner in den Präsidentschaftswahlen. Auch bestimmt unsere Verfassung eine gewaltenteilende Staatsorganisation.


    Zwar ist das Bundeswahlamt systematisch der Exekutive zuzuordnen, da es ein Gesetz ausführt, aus den vorgenannten Verfassungsbestimmungen ergibt sich jedoch, dass dessen Leiter nicht der fachlichen Aufsicht und den Weisungen des Präsidenten unterstehen kann.


    Denn wenn dem so wäre, wäre ja der Präsident der letztverantwortliche Beamte für die Durchführung sowohl der Wahlen zu jenem Verfassungsorgan, dass ihn in seiner Amtsführung kontrolliert, als unter Umständen auch für Wahlen, in denen er sich einem Herausforderer zu stellen hat! Weder wäre da noch die von der Verfassung bestimmte Freiheit der Wahlen gewährleistet, noch die Gewaltenteilung.


    Vielmehr kommt dem Bundeswahlamt bzw. dessen Direktor innerhalb der vollziehenden Gewalt eine der richterlichen Unabhängigkeit vergleichbare Stellung zu. Der Direktor des Bundeswahlamtes wird vom Präsidenten vorgeschlagen, vom Senat geprüft und bestätigt, sodann vom Präsidenten ernannt. Er ist in seiner Amtsausübung an Gesetz und Recht gebunden, gegen seine Entscheidungen und Handlungen ist der Rechtsweg gegeben, er hat eine zeitlich begrenzte Amtszeit und kann auch vor deren Ablauf abberufen werden.


    Aber so lange er sein Amt ausübt, tut er dies frei von fachlicher Aufsicht und Weisungsbefugnis des Präsidenten, ist mitunter diesem nicht hierarchisch unterstellt.


    Endlich bliebe das in der Executive Order bestimmte Losverfahren, wenn man es durch Berichtigung des lexikalischen Fehlers praktisch anwendbar machte, immer noch in zweierlich HInsicht rechtswidrig, da erstens wie gesagt der Präsident keine Kompetenz besitzt, Weisungen gegenüber dem Bundeswahlamt zu erlassen, und zweitens das Bundeswahlgesetz von einem Losverfahren spricht, nicht einem Strategie- oder Geschicklichkeitsspiel, das das vom Attorney General konstruierte Verfahren jedoch viel mehr wäre, wie Mr. van Waal anschaulich erläutert hat.


    Ergebnis: der Präsident hat eine nichtige, weil formal außerhalb seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen liegende Executive Order erlassen, die selbst wenn verfassungskonform wegen unsinnigen Inhaltes immer noch nicht angewendet werden könnte, selbst dann nicht, wenn man ihre unsinnige Formulierung berichtigte, weil dann, die formale Verfassungswidrigkeit nach wie vor ausgeklammert, immer noch ein Verstoß gegen ein einfaches Bundesgesetz vorläge.


    Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: das war wohl nichts. Außer Moppelkotze.

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Ich habe gerade den imperianischen Duden konsultiert, der kein Wort namens "Moppelkotze" kennt. Ich muss deswegen davon ausgehen, dass die Ausführungen von Ms. van het Reve damit hinfällig sind, denn die von ihr gezogene Konsequenz existiert gemäß ihrer eigenen Argumentation nicht.


    (Es gibt ein Musikstück, das den Titel "Moppelkotze" trägt. Es stammt von einer Gruppe namens "Die abgefackten Kellerkacker". Warum Ms. van het Reve glaubt, der Sprachgebrauch dieser Gruppe sei angemessen für eine Unterhaltung mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten in einer Angelegenheit von nationaler Bedeutung, erschließt sich mir nicht. Vielleicht kann sie das selbst erklären, wenn Sie sich wieder einbekommen hat.)

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Ich habe lediglich die Euphorie von Mr. Blue bremsen wollen, die Herren Vergnon und Hayward.


    Von Euphorie kann gar keine Rede sein. Aber Hysterie muss ja auch nicht sein. Die Administration bietet nun wahrlich genug Angriffsfläche, da brauchen wir uns nicht an solchen Kleinigkeiten derart hochzuziehen. Das jedenfalls ist meine Meinung.


    Und Mr. President, ich fühle mich in der Republican Party sehr wohl. Trotzdem habe ich Ihr Handeln vom Grundsatz her begrüßt. Ich bin etwas verwundert, dass Sie das dann abschätzig kommentieren.

  • Keine was, Mr. President? Verzeihen Sie, ich frage nur für Ms. van het Reve, die nicht verstehen kann, wovon die Rede ist. Wir wollen doch sicherstellen, dass auch diese scheinbar intelligente junge Dame an der Debatte teilnehmen kann.


    Ich gehe davon aus, dass - wie üblich - jeder andere Sie gut verstanden hat.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

  • Und was die rechtlichen Bedenken angeht:


    Wie konnte sich President Scriptatore eigentlich erdreisten, Bundesbeamten bei voller Weiterbesoldung ganze Tage freizugeben, obwohl der Kongress ihm soetwas gar nicht erlaubt hat? Da werden Steuergelder für Beamte bezahlt und der Präsident verzichtet aus Selbstherrlichkeit einfach auf die Gegenleistung, nämlich den Dienst des Beamten? Tses tses tses.

    Danke, Mr. Attorney General, auf Sie ist wenigstens verlass: Wenn die inhaltlichen Argumente ausgehen, kommen sie mit irgendwelchen hahnebüchenen Vergleichen, die im Widerspruch zu ihren vorherigen Argumenten steht und mit den darauf entgegneten Ausführungen nichts zu tun haben - und zu dem mal wieder auf historische Beispiele von Anno tobak zurückgehen. Effektive Vernebelung von einem unangenehmen Diskussionen ist eine Kunst, die Sie wie kein weiterer auf demokratischer Seite beherrschen.

    Taylor Kay Roberts
    Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

    former United States Senator for Laurentiana

    rep_la.png

  • [...] das Bundeswahlgesetz von einem Losverfahren spricht, nicht einem Strategie- oder Geschicklichkeitsspiel, das das vom Attorney General konstruierte Verfahren jedoch viel mehr wäre[...]


    Vergleichen wir einmal dieses Verfahren mit dem Superzahlverfahren.


    Superzahlverfahren
    1. Die Kandidaten geben Zahlen an in einem Rahmen von 1 bis 9.
    2. Jede dieser Optionen hat die Wahrscheinlichkeit von 11,11%, sofern man die Option 0 ausschließt.
    3. Hotellings Gesetz greift ein: Es empfiehlt sich für den Ersten somit, 5 zu wählen, da von den Optionen 1-2-3-4-5-6-7-8-9 die 5 genau in der Mitte liegt und somit zu beiden Seiten die gleich viele Optionen hat. Der zweite kann dann entweder 4 oder 6 wählen und somit die Wahrscheinlichkeit nur einer der beiden Seiten gänzlich abdecken. In beiden Fällen hat dieser dann nur eine Wahrscheinlichkeit von 4/9 = 44,44%, der erste jedoch hat eine Wahrscheinlichkeit von 5/9 = 55,56%


    Derjenige, der als erster nicht die 5 wählt, ist wirklich nur zu bedauern, da er mit jedem weiteren Schritt nach außen pro Zahl weitere 11,11% einbüßt.
    Es empfiehlt sich für den zweiten immer, die Zahl in Richtung Mitte direkt neben der Zahl des Ersten zu wählen, um eben das größte Feld abzudecken.


    Man könnte jetzt den mathematischen Fehlgedanken vollziehen und sagen, wenn der Erste die 5 wählt, hat der zweite die Chance von 50%, die richtige Seite zu wählen. Dabei wird verkannt, dass die 5 selbst eine Option mit Wert ist.


    Hier wird also ein Strategie- oder Geschicklichkeitsspiel gerade erste erhoben bzw. der kluge Erste durch bessere Wahrscheinlichkeiten belohnt.
    Erweitert man die Optionen auch auf die Null, ändert sich im Effekt nur daran etwas, dass der erste entweder die 4 oder die 5 wählen kann.
    Der zweite hat dann aber keine freie Entscheidung mehr und muss sich klugerweise nur mit dem Rest begnügen. Letztlich entscheidet dann aber die Wahl des ersteren, welche 50% er nehmen will, der zweite hat diese Wahl nicht.


    Losverfahren haben etwas mit Zufall zu tun. Ein gutes Losverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass alle Kandidaten vor dem Zufall absolut gleich sind und dies äußert sich in der absolut gleichen Wahrscheinlichkeit, dass das Los auf sie fallen kann.


    Nach dem Superzahlprinzip ist der Erstere von beiden immer im Vorteil, denn letztlich führt nur seine Entscheidung zu einem Ergebnis.
    Der zweite mag bei der Option 0 im Ergebnis die gleiche Wahrscheinlichkeit haben, jedoch hat er keine Wahlfreiheit, wodurch er in diesem Punkt nicht gleich ist.


    All diese Ungerechtigkeiten löst mein Losverfahren auf:
    Beide Kandidaten haben es durch ihre Zahlenwahl in der Hand, das Glück zu ihren Gunsten zu entscheiden. Wahrscheinlichkeitsüberlegungen greifen nicht ein und eine Strategie, wie man den Zufall durch eine günstige Zahlenwahl beeinflussen kann, kann man gar nicht aufstellen.


    Beide Kandidaten haben zu jeder Zeit die gleiche Freiheit der Entscheidung, beide Entscheidungen gehen ins Ergebnis ein. Beide Kandidaten haben zu jeder Zeit zu 50% die Wahrscheinlichkeit, vom Los erwählt zu werden. Strategie ist nicht möglich.


    Ich würde sagen, dass doch genau das die absolute Gleichheit vor dem Zufall ausmacht und somit die höchste Qualität eines Losverfahrens erreicht. Beide Kandidaten sind zu allen Zeiten absolut gleichberechtigt und frei in der Entscheidung und das Ergebnis wird durch den Zufall der Kombination aus beiden Entscheidungen bestimmt.


    Darüber hinaus ist es einfach verständlich und schnell durchführbar und man muss nicht auf RL-Ereignisse warten.

  • Ich habe gerade den imperianischen Duden konsultiert, der kein Wort namens "Moppelkotze" kennt. Ich muss deswegen davon ausgehen, dass die Ausführungen von Ms. van het Reve damit hinfällig sind, denn die von ihr gezogene Konsequenz existiert gemäß ihrer eigenen Argumentation nicht.


    (Es gibt ein Musikstück, das den Titel "Moppelkotze" trägt. Es stammt von einer Gruppe namens "Die abgefackten Kellerkacker". Warum Ms. van het Reve glaubt, der Sprachgebrauch dieser Gruppe sei angemessen für eine Unterhaltung mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten in einer Angelegenheit von nationaler Bedeutung, erschließt sich mir nicht. Vielleicht kann sie das selbst erklären, wenn Sie sich wieder einbekommen hat.)


    Ich halte nicht viel von dem Verfahren und der ganzen Diskussion hier, aber diese Wortmeldung war die Mühe wert, sich die Protokolle durchzulesen. Well done.

  • Ich glaube, Senator, Leuten mit dem Stich der maranischen Art stellt man in Ihrem Heimatstaat brennende Kreuze in den Vorgarten...


    Im schönen Serena wurden meines Wissens nach noch nie brennende Kreuze aufgestellt, Herr Kollege.

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • Und Ms. van het Reve,


    wenn Sie schon unempfänglich für die Verfassungsordnugn sind, wären Sie dann so freundlich und würden mir einmal Sec. 3 Ssecs. 3, 6 & vor allem 7 und Sec. 5 Ssec. 1 Pt. 8 (ausdrückliche Eingliederung des USEO in die Hierarchie) FAA auslegen bzw. aufzeigen, wie sich diese Bestimmung mit Ihrer Ansicht deckt?


    Zur Chronologie:
    1. FEA, letztmögliche diesbezügliche Änderung vom 25.07.2011.
    2. FAA, Gesetz vom 11.10.2011, Sec. 3 Ssecs. 3, 6 & 7:

      (3) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
      (6) Nachgeordnete Amtsträger einer Obersten Bundesbehörde und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden sind dem Leiter der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
      (7) Es steht dem Präsidenten der Vereinigten Staaten frei, durch verbindliche Anweisungen an nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und an Leiter und nachgeordnete Amtsträger in nachgeordneten Ämtern und Behörden direkten Einfluss auf das Wirken aller Ebenen des administrativen Apparats zu nehmen.


    Ihre Aussage [Hervorhebungen durch mich]:

      Ferner gibt es da noch Article I, Section 3, des Federal Election Act. Der besagt, dass das Electoral Office eine unabhängige Behörde ist, während Article III, Sec. 5, SSec. 3, der hier analog angewendet werden soll, eben davon spricht, dass der Wahlleiter das Los zieht. Bedeutet: da er Vorsteher einer vom Gesetz nicht ganz grundlos mit besonderer Unabhängigkeit ausgestatteter Behörde ist, steht es dem Präsidenten nicht zu, den Vollzug des Federal Election Act durch das Electoral Office zu regulieren. Das obliegt dessen Direktor.

  • Ich bitte mein Schweigen zu entschuldigen, aber das Diskussionsverhalten der Senatorin für New Alcantara ist mir einfach etwas zu albern geworden. ;)


    Senatorin McGarry hält sich offenbar für unheimlich raffiniert und amüsant, indem sie jeden von mir oder irgendwem im Laufe dieser Diskussion benutzten Begriff jetzt im Wörterbuch nachschlägt. Und mich damit aufs Korn nimmt, wenn sie einen dieser Begriffe dort nicht findet.


    Das geht ja nun im Kern völlig an meiner Feststellung vorbei, dass eine Rechtsnorm unbrauchbar ist, wenn diese ein mathematisches Verfahren bestimmt, und das Verhältnis zweier relevanter Größen dabei mittels eines nicht existenten Begriffes beschreibt.


    In der Kommunikation von Bürger zu Bürger kommt es letztlich nur darauf an, dass beide Seiten einander irgendwie verstehen. Spricht aber das Gesetz zum Bürger, dann hat es das orthographisch, lexikalisch und grammatikalisch fehlerfrei zu tun, um jedwede Fehlanwendung durch miss- oder unverständliche, sinnentstellende oder zweifelhafte Begriffe und Formulierungen auszuschließen.


    Auf jenem naseweisen Kindergartenniveau, auf welches die Senatorin die Diskussion zu ziehen versucht, bin ich an keinem Diskurs interessiert.


    Jedoch zu Ihrer Frage:


    Sie verweisen hier auf zwei einfache Bundesgesetze, mithin zwei gleichrangige Rechtsnormen, die einander zunächst widersprechende Regelungen enthalten: der FAA unterstellt alle Bundesbeamten der verbindlichen Weisungsbefugnis des Präsidenten, der FEA errichtet eine unabhängige Wahlbehörde.


    Dabei sind die Bestimmungen des FEA betreffend die Wahlbehörde leicht erkennbar lex specialis gegenüber dem FAA. Letzterer ist das allgemeine Gesetz betreffend die Bundesverwaltung, der FEA hingegen enthält besondere Bestimmungen betreffend die Bundeswahlbehörde. Und wie Sie als Attorney General ja hoffentlich wissen, geht die speziellere Regelung der förmlich gleichrangigen allgemeinen Regelung stets vor.


    Nur in diesem Zusammenhang ergibt es ja auch erst Sinn, durch den FEA ausdrücklich eine unabhängige Wahlbehörde zu schaffen. Sie wird durch diese Bestimmung aus dem allgemeinen Rechtsverhältnis der Bundesbehörden nach dem FAA herausgelöst, soweit diese eben hierarchisch dem Präsidenten unterstellt sind.


    Und nur eine solche Konstruktion genügt, wie bereits ausgeführt, auch den in der gegenüber FAA und FEA als einfachen Bundesgesetzen höherrangigen Bundesverfassung bestimmten Wahlgrundsätzen und der gewaltenteilenden Staatsorganisation.


    Der Präsident als weisungsbefugter Herrscher über die Wahlen sowohl des ihn kontrollierenden Verfassungsorgans, als auch seines Nachfolgers oder möglichen Herausforderers? Das ist schon von Verfassung wegen ausgeschlossen, und die Bundesgesetze tragen dem Rechnung, indem sie die Wahlbehörde durch eine Bestimmung des FEA eben aus der allgemeinen Hierarchie der Bundesverwaltung herauslösen.

    Sandy van het Reve
    - Attorney-at-law -
    - Dean of Athena University Law School -
    - Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -


    - Former U.S. Attorney General -
    - Former U.S. Representative -

  • Und ich dachte schon, Ihnen wären die Worte ausgegangen. :)


    Sie haben sich noch nicht zur Materie des Losverfahrens geäußert, mit dessen Fehlverständnis Sie dieses Tagesgespräch letztlich begonnen haben. An einem "kleinergleich" bzw. einem Leerzeichen sollte es nicht scheitern; zumal ein "kleiner gleich" wohl ebenfalls auf Ihr Unverständnis stieße, da dies zwei Worte sind, die eine antagonistische Relation darstellen. Ersetzen Sie es im Geiste durch maximal oder höchstens, wie dies jeder vernünftige Jurist auch tun würde. ;)


    Als nächstes muss ich Ihnen da wiedersprechen, dass es angeblich von der Verfassung ausgeschlossen sei, dass der Präsident seine Wiederwahl nicht höchst selbst durchführen darf ... z.B. wenn ein Präsident weder einen AttGen noch einen D.USEO hat, wie dies z.B. bei President Cunningham der Fall war. Ich sage es hier noch einmal: Der Präsident ist Träger aller Exekutivmacht, von denen er nur Teile an nachgeordnete Beamten delegiert.
    Daran ändert sich auch nichts, wie z.B. Senatorin Roberts dies behauptet, durch 5. Verfassungszusatz, der sich auf das Einrichtungsverfahren nach Art. IV Sec. 1 Ssec. 5 bezieht. Die oberste Befehlsgewalt des Präsidenten nach Ssec. 1 wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt.


    Dass exekutives Handeln gerichtlich angegriffen werden kann, im Falle einer Wahl eben durch Wahlanfechtung gem. Fedela Pact ... ähm ... FedElAp Act, unterlegt dies. Auch z.B, dass bei einer Klage gegen eine oberste Bundesbehörde der Präsident als Oberhaupt der Exekutive anstelle der jeweiligen Behörde eintreten kann (SCOTUS Act III-2-2-2); das USEO bzw. dessen Director darf im Zuge eines Organstreitverfahrens auf keiner Seite auftreten.



    Ich habe da noch ein Führungs- oder Managementproblem: Wie soll ich, der ich gem. Sec. 5 Ssec. 1 Pt. 8 FAA zur "Oberaufsicht über das Electoral Office zwecks Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf Bundes- und auf Staatenebene" vergattert bin, diese Oberaufsicht durchführen, wenn der Director gar nicht auf mich hören muss?


    Darüber hinaus kommen wir nun zum geringsten Aspekt: der Regelung eines Losverfahrens in den mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit auftretenden Fällen. Ist das wirklich ein "Eingriff" in den Arbeitsbereich des D.USEO? Sie wissen, was jetzt kommt: Eingriff ist jede staatliche Maßnahme, die dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten unmöglich macht oder wesentlich erschwert.
    Es gibt bislang kein festgelegtes gerechtes Losverfahren. Hat der D.USEO ein Recht auf die Wahl eines Losverfahrens? Ich würde durchaus sagen ja. Aus diesem Grunde wurde er an dem Normsetzungsprozess ja auch beteiligt. Auf mein Schreiben bzgl. genau diesem Losvervahren vom 22.10.2011 kam über drei Wochen keine Kritik. Somit muss man davon ausgehen, dass er mit dem Losverfahren einverstanden ist.


    Das bringt mich wieder zur Anfangsbemerkung zurück:
    Sie haben sich noch nicht zur Materie des Losverfahrens geäußert, mit dessen Fehlverständnis Sie dieses Tagesgespräch letztlich begonnen haben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!