Conference concerning several bilateral Treaties

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 5.737 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Liam Aspertine.

  • Bei allem Respekt, Mr. Präsident, würde ich damit warten, ob Aurelia ein halbes Jahr lang eine stabile Beziehung mit Astor führen kann. Sollte das der Fall sein, kann man die aktive Beziehung vertraglich festhalten. Absichtsverträge sind fehl am Platz.

  • In Bezug auf die übrigen Verträge gab es an dieser Stelle keine Kritik. Erklärt sich einer der Teilnehmer bereit, die Verträge mit Andro und Merolié in den Kongress einzubringen?

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • Bei allem Respekt, Mr. Präsident, würde ich damit warten, ob Aurelia ein halbes Jahr lang eine stabile Beziehung mit Astor führen kann. Sollte das der Fall sein, kann man die aktive Beziehung vertraglich festhalten. Absichtsverträge sind fehl am Platz.


    Nur um sicher zu gehen, auch ein abgespecktes Vertragswerk kommt für Sie nicht in Frage?

  • Handlung

    Betritt den Raum, da er davon ausgeht, dass mehr Meinungen zu einer besseren Lageeinschätzung durch die Administration führen können.


    Mr. President, als Republican Senate Leader möchte ich ganz grundsätzlich anmerken, dass beinahe ausnahmslos alle Inhalt der von Ihrer Administration ausgehandelten Verträge einer Regelung durch völkerrechtlichen Vertrag nicht bedürfen.


    Gegenseitige Anerkennung, Botschafteraustausch, Konfliktregelungen (als reine Absichtserklärung) sowie der wirtschaftliche und kulturelle Austausch, der mit Merolie geplant ist, kann die Regierung im Rahmen eines Exekutivabkommens verabreden. Der Vertrag per se regelt nichts neues, ist also keinesfalls notwendig.


    Der Vertrag mit Andro enthält ebenfalls Dinge, die mit einer Ausnahme durch Absprachen der Regierungen untereinander möglich sind; allein die Verabredungen zu Zollangelegenheiten greifen über die Möglichkeiten der Exekutive hinaus. Und hier muss ich mit Verlauf fragen, welche Zielrichtung dies hat. Meines Wissens bestehen noch garkeine wirtschaftlichen Beziehungen zu Andro, warum dann gleich Zollabsprachen treffen?


    Ebenso bitte ich die Zielrichtung des Vertrages mit Aurelia zu erläutern. Warum sollen wir einem Staat, der gerade eben das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, nur mit geringen Einschränkungen wirtschaftlichen und personellen Zugang erlauben? Warum verhandeln wir deswegen nicht mit Cranberra und der Demokratischen Union, die nun schon seit gefühlten Ewigkeiten unsere Nachbarn sind, Nachbarn die wir kennen und politisch wie wirtschaftlich einschätzen und daher auch die entsprechenden Folgen für unsere Bürger und under Wirtschaft abschätzen können.

  • Senator Witfield, wenn Sie sich die Veträge in den archiven des Kongresses anschauen, werden Sie bei Grundlagenverträgen ausnahmslos Inhalte finden, die auch in die Verträge mit Merolié und Andro Einzug gefunden haben. Nach Ihrer Logik könnte man diese Verträge auflösen und versuchen mit diesen Staaten Exekutivabkommen auszuhandeln.


    Die Ausarbeitung von allgemeinen Grundlagenverträgen hat Tradition in der Auenpolitik und sollte meines Erachtens nicht durch halbseidene Exekutivabkommen ersetzt werden.

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • Mr. Vice President, genau dieses Vorgehen würde meine Zustimmung finden. Die Vereinigten Staaten haben sich seltenst auf Grundlagenverträge eingelassen, denn diese sind nur Papier. Wirkliche Grundlagen können nur regelmäßige Konsultationen und ganz konkrete Projekte legen. Selbst mit dem Königreich Albernia haben wir von Anfang an konkrete Projekte vereinbart, bevor wir uns zu engen Freunden und Alliierten entwickelt haben.


    Die gegenseitige Anerkennung, der Austausch von Botschaftern und die reine Absicht, sich wirtschaftlich zu verabreden, können Regierungen ganz unter sich ausmachen - wie auch das Gegenteil, die Nichtanerkennung, der Abzug von Botschaftern und die Aussprache von wirtschaftlichen Sanktionen.


    Ich stelle nicht in Abrede, dass Grundlagenverträge ein mögliches Instrument der Außenpolitik sind. Ich stelle jedoch in Abrede, dass sie ein sinnvolles Instrument sind. Exektuviabkommen sind keinesfalls "halbseiden", sondern von genau dem selben Wert wie Grundlagenverträge, die nichts Bindendes regeln.

  • Dann reden wir Tacheles, Senator. Die republikanische Senatsfraktion wird in Zukunft Grundlagenverträge in der bisherigen Tradition ablehnen?

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • Mr. Vice President, es gibt keine solche Tradition. Ich kenne indes einige Verträge, die gerade wegen des nichtssagenden Charakters vom Kongress abgelehnt wurden. Was ich sagen kann, ist, dass ich als einzelnes Mitglied des Kongresses den hier besprochenen Verträgen meine Zustimmung nicht geben kann und den Mitgliedern meiner Fraktion das selbe vorschlagen werde.

  • Dass es eine solche Tradition gibt, zeigen die Grundlagenverträge mit Dreibürgen, Meltania, dem Heiligen Stuhl, Melanesi, Tolanica, der Intesa Cordial und der Demokratischen Union. Ich kann mich, soweit ich zurückdenken kann, nur an eine Ablehnung eines Grundlagenvertrages erinnern, und zwar von dem mit Chinopien, der keineswegs aus formalen Gründen abgelehnt wurde, sondern weil in diesem die Unabhängigkeit Xinhais nicht beachtet wurde.


    Es gab in der Geschichte bisher ein Exekutivabkommen. Dies wurde allerdings nicht auf Initiative Astors, sondern auf Vorschlag Andros ausgehandelt, da dort die Ausarbeitung von Exekutivabkommen Usus ist. In Astor war eine solche Form von Abkommen bis dahin nicht bekannt, oder zumindest nicht Instrument der astorischen Außenpolitik, ob republikanisch und demokratisch. Wenn dieses Instrument nun zum Grundsatz hierzu werden sollte, bitte ich um ein klares Statement von republikanischer Seite, damit wir uns einen diplomatischen Eklat, wie damals mit Chinopien ersparen.


    Mich würde hierzu auch die Meinung der übrigen Teilnehmer interessieren.

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • Mr. Vice President, wo wir hier ohnehin beisammen sitzen, würde ich die Gesprächsgrundlage gerne erweitern und über den mir jüngst zu Ohren gekommenen Entwurf über einen Kooperationsvertrag mit dem Kaiserreich Dreibürgen reden. Haben Sie eventuell ein Exemplar für uns zur Hand, damit wir uns damit auseinandersetzen können?

  • Oh, natürlich, Senator. Danke, dass Sie mich daran erinnern. Der ist mir doch vollkomen durchgegangen...


    Kooperationsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen


    Präambel: Gewillt zur friedlichen und kooperativen Koexistenz und bestärkt durch den Willen ihrer Völker geben sich die unterzeichnenden Staaten folgenden Vertrag:



    Artikel I - Grundsätzliches


    1. Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen erkennen sich gegenseitig als souverän an.
    2. Das Territorium der beiden Staaten gilt als unverletzlich, ihre Grenzen werden respektiert. Gebietsforderungen werden somit ausgeschlossen.
    3. Geheimdienstaktivitäten sind auf dem Gebiet des Vertragspartners untersagt. Geheimdienstkooperationen sind von dieser Regelung nicht betroffen.



    Artikel II - Regelung der diplomatischen Beziehungen


    1. Die Beziehung zwischen den beiden Staaten wird als mindestens gut angesehen.
    2. Die diplomatischen Beziehungen der Vertragspartner untereinander gelten als bestehend.
    3.1 Die Signaturstaaten stimmen dem Austausch von Botschaftern zu.
    3.2 Botschafter genießen diplomatische Immunität.
    3.3 Die unterzeichnenden Mächte verpflichten sich, Botschaften bereitzustellen, die als exteritoriale Gebiete des Partners gelten.
    4. Die Partner vertiefen ihre Zusammenarbeit in allen Bereichen und zwischen den jeweiligen Ministerien.



    Artikel III - Konflikte


    1. Die Vertragsparteien verzichten auf Kriegshandlungen gegeneinander und verpflichten sich, dem Partner im Falle eines Konfliktes mit diplomatischen Mitteln beizustehen.
    2. Wird eine Vertragspartei militärisch angegriffen, ist der Partner verpflichtet, sich mindestens neutral zu verhalten.
    3. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur friedlichen diplomatischen Lösungen im Falle von Meinungsverschiedenheiten.



    Artikel IV - Rechtliche Stellung der Bürger


    1. Bürger der Vertragspartner sind von der Visumspflicht bei Reisen innerhalb der Staatsgebiete ausgeschlossen. Staatliche Kontrollen des Ministeriums für innere Angelegenheiten sind nicht ausgeschlossen.
    2. Bürger eines Vertragstaates, die in dem jeweils anderen Staat inhaftiert werden, haben das Recht auf die konsularische Betreuung durch die Botschaft ihres Heimatstaates.
    3. Personen, die sich in einem der beiden Staaten einer Straftat schuldig gemacht haben, werden bei der Einreise in den jeweils anderen Staat inhaftiert und an den Staat ausgeliefert, in dem die Straftat verübt wurde. Dies Regelung gilt nicht für eigene Staatsbürger.


    Artikel V - Wirtschaftliche Kooperation


    1. Alle Zölle zwischen den Signaturmächten entfallen. Die Landeswährungen werden zu einem festen Umtauschkurs zueinander reguliert.
    2. Unternehmen dürfen innerhalb der Staatsgebiete ohne zusätzliche Kosten Filialen errichten, unterliegen jedoch der Gesetzgebung des jeweiligen Landes.
    3. Wirtschaftsverbrechen werden von den Gerichtshöfen des betroffenen Landes verhandelt.



    Artikel VI - Laufzeit und Kündigung des Vertrages


    1. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
    2. Dieser Vertrag kann zu einem Allianzvertrag aufgewertet und ergänzt werden, wenn beide Parteien dies einvernehmlich wünschen.
    3. Dieser Vertrag ist nur innerhalb einer Frist von vier Wochen kündbar. Fristlose Kündigung ist nicht zulässig.
    4. Die Kündigung kann innerhalb von vierzehn Tagen nach Ankündigung rückgängig gemacht werden.



    Abschließende Regelung


    Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft


    Dieser Vertrag soll den bisher bestehenden Grundlagenvertrag ersetzen.

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • Congressman, würde sich bereits hier eine Mehrheit gegen die Verträge finden, würden sie von der Administration gar nicht erst zur Aussprache gebracht.


    Denn die Ablehnung eines Vertrag wäre ein diplomatisches Statement, das von der Regierung nicht gewollt, aber von den Vertragspartnern als solches aufgefasst würde.

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • So wie damals mit Chinopien, wo wieder Nichtigkeiten alles versperrt haben.
    Mr. Secretary, zwei Verteäge liegen nun schon seit gut über einem Monat hier herum.


    Der einzige Knackpunkt ist doch Aurelia. Alles andere ist Standartarbeit.

  • Congressman, es scheint eben nicht Standardarbeit zu sein. Zuletzt wurde mir deutlich gemacht, dass die Grundlegende Arbeitsweise zur Ausarbeitung von Grundlagenverträgen als überflüssig kritisiert. Sollte diese Meinung in den beiden Kongressfraktionen ebenso verbreitet sein, und ich weiß mittlerweile von mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Senatoren, die diese Meinung haben, dann ist die Verabschiedung gefährdet, und ein solches Risiko kann und will ich nicht eingehen.

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

  • Ich bitte nun das letzte Mal um ein klares Statement der Republikanischen Konferenzteilnehmer: Besteht innerhalb der republikanischen Kongressfraktion eher Ablehnung gegenüber den Vertragsentwürfen mit Merolié und Andro und können diese zur Debatte in den Kongress eingereicht werden?

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

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