Bei allem Respekt, Mr. Präsident, würde ich damit warten, ob Aurelia ein halbes Jahr lang eine stabile Beziehung mit Astor führen kann. Sollte das der Fall sein, kann man die aktive Beziehung vertraglich festhalten. Absichtsverträge sind fehl am Platz.
Conference concerning several bilateral Treaties
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- [The Red Room]
- Doug Hayward
- Geschlossen
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In Bezug auf die übrigen Verträge gab es an dieser Stelle keine Kritik. Erklärt sich einer der Teilnehmer bereit, die Verträge mit Andro und Merolié in den Kongress einzubringen?
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Bei allem Respekt, Mr. Präsident, würde ich damit warten, ob Aurelia ein halbes Jahr lang eine stabile Beziehung mit Astor führen kann. Sollte das der Fall sein, kann man die aktive Beziehung vertraglich festhalten. Absichtsverträge sind fehl am Platz.
Nur um sicher zu gehen, auch ein abgespecktes Vertragswerk kommt für Sie nicht in Frage?
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Ein Exekutivabkommen über gegenseitige Anerkennung ist das Maximum.
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Wie sehen das die anderen Anwesenden des Kongresses?
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Handlung
Betritt den Raum, da er davon ausgeht, dass mehr Meinungen zu einer besseren Lageeinschätzung durch die Administration führen können.
Mr. President, als Republican Senate Leader möchte ich ganz grundsätzlich anmerken, dass beinahe ausnahmslos alle Inhalt der von Ihrer Administration ausgehandelten Verträge einer Regelung durch völkerrechtlichen Vertrag nicht bedürfen.Gegenseitige Anerkennung, Botschafteraustausch, Konfliktregelungen (als reine Absichtserklärung) sowie der wirtschaftliche und kulturelle Austausch, der mit Merolie geplant ist, kann die Regierung im Rahmen eines Exekutivabkommens verabreden. Der Vertrag per se regelt nichts neues, ist also keinesfalls notwendig.
Der Vertrag mit Andro enthält ebenfalls Dinge, die mit einer Ausnahme durch Absprachen der Regierungen untereinander möglich sind; allein die Verabredungen zu Zollangelegenheiten greifen über die Möglichkeiten der Exekutive hinaus. Und hier muss ich mit Verlauf fragen, welche Zielrichtung dies hat. Meines Wissens bestehen noch garkeine wirtschaftlichen Beziehungen zu Andro, warum dann gleich Zollabsprachen treffen?
Ebenso bitte ich die Zielrichtung des Vertrages mit Aurelia zu erläutern. Warum sollen wir einem Staat, der gerade eben das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, nur mit geringen Einschränkungen wirtschaftlichen und personellen Zugang erlauben? Warum verhandeln wir deswegen nicht mit Cranberra und der Demokratischen Union, die nun schon seit gefühlten Ewigkeiten unsere Nachbarn sind, Nachbarn die wir kennen und politisch wie wirtschaftlich einschätzen und daher auch die entsprechenden Folgen für unsere Bürger und under Wirtschaft abschätzen können.
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In der Tat reicht bei Aurelia für den Anfang ein Exekutivabkommen.
Merolie stimme ich auch zu.
Bei Andro steht ja nur "man hat vor" nicht "man tut". Von daher Zustimmung.
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Senator Witfield, wenn Sie sich die Veträge in den archiven des Kongresses anschauen, werden Sie bei Grundlagenverträgen ausnahmslos Inhalte finden, die auch in die Verträge mit Merolié und Andro Einzug gefunden haben. Nach Ihrer Logik könnte man diese Verträge auflösen und versuchen mit diesen Staaten Exekutivabkommen auszuhandeln.
Die Ausarbeitung von allgemeinen Grundlagenverträgen hat Tradition in der Auenpolitik und sollte meines Erachtens nicht durch halbseidene Exekutivabkommen ersetzt werden.
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Mr. Vice President, genau dieses Vorgehen würde meine Zustimmung finden. Die Vereinigten Staaten haben sich seltenst auf Grundlagenverträge eingelassen, denn diese sind nur Papier. Wirkliche Grundlagen können nur regelmäßige Konsultationen und ganz konkrete Projekte legen. Selbst mit dem Königreich Albernia haben wir von Anfang an konkrete Projekte vereinbart, bevor wir uns zu engen Freunden und Alliierten entwickelt haben.
Die gegenseitige Anerkennung, der Austausch von Botschaftern und die reine Absicht, sich wirtschaftlich zu verabreden, können Regierungen ganz unter sich ausmachen - wie auch das Gegenteil, die Nichtanerkennung, der Abzug von Botschaftern und die Aussprache von wirtschaftlichen Sanktionen.
Ich stelle nicht in Abrede, dass Grundlagenverträge ein mögliches Instrument der Außenpolitik sind. Ich stelle jedoch in Abrede, dass sie ein sinnvolles Instrument sind. Exektuviabkommen sind keinesfalls "halbseiden", sondern von genau dem selben Wert wie Grundlagenverträge, die nichts Bindendes regeln.
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Dann reden wir Tacheles, Senator. Die republikanische Senatsfraktion wird in Zukunft Grundlagenverträge in der bisherigen Tradition ablehnen?
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Mr. Vice President, es gibt keine solche Tradition. Ich kenne indes einige Verträge, die gerade wegen des nichtssagenden Charakters vom Kongress abgelehnt wurden. Was ich sagen kann, ist, dass ich als einzelnes Mitglied des Kongresses den hier besprochenen Verträgen meine Zustimmung nicht geben kann und den Mitgliedern meiner Fraktion das selbe vorschlagen werde.
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Dass es eine solche Tradition gibt, zeigen die Grundlagenverträge mit Dreibürgen, Meltania, dem Heiligen Stuhl, Melanesi, Tolanica, der Intesa Cordial und der Demokratischen Union. Ich kann mich, soweit ich zurückdenken kann, nur an eine Ablehnung eines Grundlagenvertrages erinnern, und zwar von dem mit Chinopien, der keineswegs aus formalen Gründen abgelehnt wurde, sondern weil in diesem die Unabhängigkeit Xinhais nicht beachtet wurde.
Es gab in der Geschichte bisher ein Exekutivabkommen. Dies wurde allerdings nicht auf Initiative Astors, sondern auf Vorschlag Andros ausgehandelt, da dort die Ausarbeitung von Exekutivabkommen Usus ist. In Astor war eine solche Form von Abkommen bis dahin nicht bekannt, oder zumindest nicht Instrument der astorischen Außenpolitik, ob republikanisch und demokratisch. Wenn dieses Instrument nun zum Grundsatz hierzu werden sollte, bitte ich um ein klares Statement von republikanischer Seite, damit wir uns einen diplomatischen Eklat, wie damals mit Chinopien ersparen.
Mich würde hierzu auch die Meinung der übrigen Teilnehmer interessieren.
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Mr. Vice President, wo wir hier ohnehin beisammen sitzen, würde ich die Gesprächsgrundlage gerne erweitern und über den mir jüngst zu Ohren gekommenen Entwurf über einen Kooperationsvertrag mit dem Kaiserreich Dreibürgen reden. Haben Sie eventuell ein Exemplar für uns zur Hand, damit wir uns damit auseinandersetzen können?
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Oh, natürlich, Senator. Danke, dass Sie mich daran erinnern. Der ist mir doch vollkomen durchgegangen...
Dieser Vertrag soll den bisher bestehenden Grundlagenvertrag ersetzen.
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Mir scheint, jetzt stapelt sich hier wieder alles. Es wäre ja schon fast besser, es direkt dem Congress zu übergeben, damit man dort debattieren kann.
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Congressman, würde sich bereits hier eine Mehrheit gegen die Verträge finden, würden sie von der Administration gar nicht erst zur Aussprache gebracht.
Denn die Ablehnung eines Vertrag wäre ein diplomatisches Statement, das von der Regierung nicht gewollt, aber von den Vertragspartnern als solches aufgefasst würde.
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So wie damals mit Chinopien, wo wieder Nichtigkeiten alles versperrt haben.
Mr. Secretary, zwei Verteäge liegen nun schon seit gut über einem Monat hier herum.Der einzige Knackpunkt ist doch Aurelia. Alles andere ist Standartarbeit.
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Congressman, es scheint eben nicht Standardarbeit zu sein. Zuletzt wurde mir deutlich gemacht, dass die Grundlegende Arbeitsweise zur Ausarbeitung von Grundlagenverträgen als überflüssig kritisiert. Sollte diese Meinung in den beiden Kongressfraktionen ebenso verbreitet sein, und ich weiß mittlerweile von mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Senatoren, die diese Meinung haben, dann ist die Verabschiedung gefährdet, und ein solches Risiko kann und will ich nicht eingehen.
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Na dann setzt ich schonmal einen Kaffee auf.
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Ich bitte nun das letzte Mal um ein klares Statement der Republikanischen Konferenzteilnehmer: Besteht innerhalb der republikanischen Kongressfraktion eher Ablehnung gegenüber den Vertragsentwürfen mit Merolié und Andro und können diese zur Debatte in den Kongress eingereicht werden?
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