Ex parte Marani, U.S. Attorney General

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 778 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ulysses S. Finnegan jr..


  • - The Attorney General -
    Newman Building - August 17h, 2011


    Das Department of Justice beantragt eine Konkretisierung der Entscheidung des Verfahrens [Trial] The President of the US vs. The US Congress hinsichtlich der Frage, welche Gesetze tatsächlich nichtig sind.
    Beantragt wird eine Auflistung der gänzlich nichtigen Gesetze bzw. der entsaprechenden nichtigen Gesetzesstellen.



    Dieser Antrag stützt sich auf Art. V Sec. 3 Ssec. 3 U.S. Constitution, wonach ein Gesetz, dass mit der Verfassung der Vereinigten Staaten formal und sachlich nicht vereinbar ist, nichtig sein soll.
    Das Gericht hat nach Auffassung des Department of Justice das Gesetz oder die Gesetzesstelle ausdrücklich anzugeben. Dies ist bisher nicht erfolgt, da durch das Urteil in o.g. Verfahren lediglich eine Fallgruppe genannt wurde, die weiterer Interpretation zugänglich ist. Nach Meinung des Department of Justice ist somit das Urteil des Obersten Gerichtshofes nicht ausreichend konkret bestimmt, verstößt in der derzeitigen Form damit gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, da der verfassungsrechtliche Streit eben nicht von diesem einzig dafür zuständigen Gericht hinreichend und abschließend entschieden worden ist, und bedarf einer weiteren Konkretisierung durch das Gericht.




    ____________________
    Luciano Marani, Attorney General


  • In dem Verfahren

      Luciano Marani, United States Attorney General
      - Petitioner -


    über die


    Motion to Determine


    darauf gerichtet, die Entscheidung im Verfahren President of the United States v. Congress of the United States zu konkretisieren und festzulegen, welche Gesetze unwirksam sind,


    ergeht folgende


    COURT ORDER:


      Der Antrag wird zurückgewiesen.



    - Entschieden: 07.09.2011 -


    R E A S O N S :


    I.
    1. Der Antragsteller, der Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten, begehrt die Konkretisierung des Urteils vom 21.09.2010 im Verfahren President v. Congress.
    2. Er trägt vor, dass durch das Urteil lediglich Fallgruppen angegeben wurden, welche eine Nichtigkeit vorsehen, aber einer weiteren Interpretation zugänglich sind.
    3. Der Antragsteller vertritt die Ansicht, dass ein nichtiges Gesetz nach den Vorschriften der Verfassung ausdrücklich zu benennen ist. Eine entsprechende Auflistung ist aber im Urteil nicht enthalten.
    4. Er beantragt daher, das Urteil entsprechend zu konkretisieren und die Normen aufzulisten, die nichtig sind.



    II.
    1. Wir teilen die Auffassung des Antragstellers, dass die Verfassung in Art. V Sec. 3 SSec. 2 vorschreibt, dass ein Gesetz konkret - also anhand seines Titels - benannt werden muss.
    2. Dies ist nicht nur im Sinne der Rechtssicherheit notwendig, damit Bürger und Staat eindeutig wissen, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht, sondern auch durch den Wortlaut der Verfassung verpflichtend, welches des Gericht ausdrücklich ermächtigt, die Nichtigkeit festzustellen, kommt es "zum Ergebnis, dass ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme mit der Verfassung der Vereinigten Staaten formal und sachlich nicht vereinbar ist".
    3. Ein Gesetz ist daher nur und ausschließlich dann nichtig, wenn diese Nichtigkeit durch einen Ausspruch in der Urteilsformel einer Entscheidung des Supreme Court ausdrücklich festgestellt wird.
    4. Erfolgt ein solcher Ausspruch in der Entscheidung nicht, selbst wenn das Gesetz nach durch den Supreme Court aufgestellte Kriterien oder Auslegungen der Verfassung eigentlich nichtig sein müsste, so bleibt das Gesetz weiter in Kraft, bis ein solcher ausdrücklicher Ausspruch der Nichtigkeit erfolgt ist.
    5. Eine Entscheidung des Supreme Court kann also niemals die Nichtigkeit eines Gesetzes begründen, so lange es diese nicht ausdrücklich feststellt. So hat auch die Entscheidung "President v. Congress" mangels ausdrücklichem Nichtigkeitsausspruch kein Gesetz für nichtig erklärt.



    III.
    1. Urteile des United States Supreme Court sind nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten "bindend und endgültig." (Art. V Sec. 2 SSEc. 1 Constitution)
    2. Aufgrund dieser Tatsache, des für die Rechtsprechung in den Vereinigten Staaten geltenden "State Decicis"-Prinzips und des Grundsatzes der Rechtssicherheit für Bürger, staatliche Behörden und Institutionen und insbesondere die an die Urteile des Supreme Court gebundenen Untergerichte bedeutet für uns "endgültig" im Sinne der Verfassung, dass die Urteile, sobald sie verkündet - und damit in Kraft - sind, keiner inhaltlichen Änderung mehr zugänglich sind.
    3. Durch Urteile des Supreme Court können - verbindlich und unanfechtbar - grundlegende Entscheidungen getroffen und sogar Gesetze für wirksam oder unwirksam erklärt werden. Wäre die Möglichkeit eröffnet, über die Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten wie ortographischer oder grammatikalischer Fehler hinaus inhaltliche Änderungen an Urteilen des Supreme Court vorzunehmen, die womöglich im nachhinein rückwirkend die Wirkung eines Urteils verändern und sogar umkehren könnten.
    4. Durch solche Veränderungen wäre die verbindliche und endgültige Wirkung der Urteile nicht mehr gegeben, was zu einem Verstoß gegen die Verfassungsbestimmungen und eine Gefährdung der Rechtssicherheit führen könnte.
    5. Über die Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten hinaus ist ein Urteil des Supreme Courts keinerlei Veränderung, Auslegung oder Konkretisierung mehr zugänglich. Wir erachten die vom Supreme Court erlassenen Urteil als solche nachträglich unveränderlich. Nur durch ein danach folgendes Urteil kann ein solches Urteil in seinen Regelungen und Wirkungen konkretisiert, angepasst oder verändert werden.
    6. Eine Konkretisierung des Urteils "President v. Congress" ist damit nicht möglich.


    IV.
    Basierend auf den genannten Erwägungen können wir dem Antrag nicht stattgeben und weisen ihn ab.


    Finnegan, CJ, verfasst die Begründung des Gerichts. Arroyo, J, trat dieser bei.

    Ulysses S. Finnegan jr.


    Former Chief Justice of the United States and of the Free State of [definition=5]New Alcantara[/definition]
    VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!